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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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daß ihr durch: den Beschluß der jenseitigen Kammer die Füg lichkeit entzogen worden ist, sich über die nach derRegierungs« Vorlage beabsichtigten Maaßnehmungen speciell verbreiten zu können. Der Gegenstand schien ihr nämlich, so wichtig und auf die ganzen Verkehrsinteressen so einflußreich, daß sie eine definitive Erledigung der Anträge der Staatsregierung für räthlicher, als die Vertagung der Berathung darüber bis zum nächsten Zusammentritt der Stände gehalten haben würde. Andererseits vermochte sie aber auch denMotiven, welche zu dem beschlossenen PräjudicialantrageVeranlassung gegeben haben, das Anerkenntniß der Räthlichkeit nicht zu versagen, und ist dadurch im Allgemeinen bewogen worden, sich für eine Be fürwortung des jenseitigen Kammerbeschlusses auszufprechen. Sowie rndeß bei einer allgemeinen Prüfung der Frage,ob der Leehrten ersten Kammer der Beitritt zu den in der Regierungs vorlage enthaltenen Anträgen anzuempfehlen sei? auch unter Len Mitgliedern der unterzeichneten Deputation sich die Mei nungen theilren, so ist es ihr auch nicht gelungen, sich überein stimmend in einem Vorschläge über den betreffenden Antrag der jenseitigen Kammer einigen zu können. Die Majorität der Deputation nämlich empfiehlt, wie andurch geschieht und aus den vor bemerkten Motiven, den Beitritt zu dem Beschlüsse der zweiten Kammer und die Annahme jenes An trags in seiner Lokalität; ein Mitglied derselben hat aber seine abweichende Ansicht in -em anliegenden Separatvotum begründet. Wenn es die Majorität der Deputation ihrerseits aber ebenfalls unterläßt, sich näher über die Hauptsache zu ver breiten, und insbesondere von einer nähern Darstellung der Gründe absieht, welche für und beziehentlich gegen die Er richtung der fraglichen Eisenbahn geltend zu machen sein dürften, so rechtfertigt sich dies dadurch, daß die Deputation der freien Ueberzeugung der Kammer und ihrem selbstständi gen Entschlüsse in keiner Weise vorzugreifen, noch durch Her vorhebung einer oder der andern, bestimmten Meinung die künstigeHauptentschließung irgendwiezu gefährden wünschte. Für eine Beschlußfassung über den jetzt allein vorliegen den Präjudicialpunkt der. Vertagung der Hquptberathung und der Ermächtigung der Staatsregierung zu fortgesetzter Vornahme von Erörterungen schienen die erwähnten Motlve, welche die Majorität der Deputation zu den ihrigen macht, um so mehr für ausreichend, als der jenseitige Bericht und das jenseitige Separatvotum bereits vollständigst alle die Rück sichten in das Auge gefaßt hat, welche bei der in Frage gezo genen Eisenbahnverbindung nothwendig erwogen werden müssen. ' Nur wenn die geehrte erste Kammer sich mit dem jetzt ge stellten Anträge nicht einve^rstehen könnte und ein bestimm teres Eingehen auf die Regrerungsvorlage, gleichviel ob ab lehnend oder beitretend, gber sofort und definitiv für unerläß lich erachten sollte, würde die Deputation nach Rückgabe des Berathungsgegenstandes an sie ihrer Verpflichtung gemäß nicht anstehen, in der Hauptsache ein bestimmtes Gutachten von sich zu stellen, und sie verweist daher für jetzt nur auf den jenseitigen Haupt- und Sonderbericht, um jedes Mitglied der Kammer in den Stand zu setzen, über die Regierungsvorlage sich ein völlig selbstständiges Urtheil bilden zu können. Obwohl aber die Majorität der Deputation unter den vorliegenden Verhältnissen, von jeder nähern Erläuterung und Modificirung des jenseitigen Kammerbeschlusses abzu sehen hat, so hält sie es doch, zu Vermeidung künftiger et waiger Mißverständnisse, für räthlich, besonders auf zwei Punkte aufmerksam zu machen. Ist nämlich durch diesen Beschluß a. beantragt worden, daß die hohe Staatsregierung ersucht wer den solle, den wichtigen Gegenstand fortwährend im Auge zu behalten, so kann selbstverständlich darunter nicht irgend eine Beschränkung ausgedrückt werden wollen, es setzt die Majo rität der Deputation vielmehr, indem sie diesen Antrag zur Annahme empfiehlt,, voraus, daß der Staatsregierung da durch eine Ermächtigung ertheilt werde in der ausgedrückten Weise, ohne ihr in irgend einer Beziehung in den erforderlich erscheinenden Maaßnchmungen vergreifen zu wollen. Enthält dieser Antrag weiter b. die Bestimmung, daß die Staatsregierung die bisher an gestellten Erörterungen fortsetzen und specielle Kostenanschläge fertigen lassen, sowie daß ihr die zu dem letzter» Zweck erfor derlichen Geldmittel bewilligt werden sollten, so ist wörtlich allerdings dadurch eine nachträgliche Zustimmung in die vor schußweise aus der Hauptstaatscasse bereits erfolgte Be streitung des Aufwandes für die schon bewirkten und im Gange begriffenen Vorarbeiten nicht ausgedrückt worden. In Erwägung jedoch, daß diese Vorarbeiten auf Grund früherer, und namentlich in der ständischen Schrift vom 23. Marz 1847 enthaltener Anträge vorgcnommen werden muß ten, läßt sich als unbczwcifclt annehmen, daß durch jene Wort fassung nicht eine Ablehnung der in der Regierungsvorlage beantragten Zustimmung habe ausgedrückt werden wollen. Vereint ist vielmehr die unterzeichneteDeputation des Dafür haltens, daß die Staatsregierung zu vorschußweiser Ent- nehmung des Bedarfs, welcher durch die bisherigen Vor arbeiten erwachsen, aus der Staatscasse berechtigt gewesen und darüber nur mit der Kostenberechnung über die ferner» Vorarbeiten Nachweis zu geben sein werde. Die geehrte Kammer wird daher ersucht, ihrEinverständniß über diese sub a. und b. eröffnete unvorgreiftiche Ansicht geneigtest auszusprechen. Endlich hat die Deputation bezüglich der in Betreffder vorliegenden Angelegenheit eingegangenen Petitionen, welche von dem Cvmite des Vereins der Löbau-Zittauer Eisenbahn und von dem -Stadtrathe und den Stadtverordneten zu Zittau eingereicht worden, sind, ebenso, wie rücksichtlich der unter dem 3. Januar 1851 von dem Direktorium der Löbau- Zittauer Eisenbahngesellschaft eingelangten Petition sich auf die alleinige Bemerkung zu beschränken, daß, da sie sämmtlich eine Beschlußnahme in der Hauptsache berühren, wenigstens bei gegenwärtigem Bericht außer Betracht zu lassen gewesen und insoweit beizulegen seien. ReferentSecretair Starke: Ich habe dem Herrn Sepa ratvotanten zu überlassen, ob er selbst sein Gutachten vortra gen, oder mich damit beauftragen will. Ersteren Falls würde ich die Tribüne verlassen. v. Watzdorf: Ich bitte, dasselbe ebenfalls sorzutragen, denn es wird sehr deutlich vorgelesen.
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