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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Secrctair v. Polenz: Der Zweck meines Wunsches wird durch den Antrag Sr. Königlichen Hoheit so vollständig erreicht, daß ich mich diesem Anträge vollständig conformire. v. N o sti tz und Iänckendorf: Eine veränderte Fas sung augenblicklich vorzuschlagen, bin ich nicht im Stande, denn es würde nicht genügen, nur in einzelnen Worten der Fassung eine Veränderung vorzunehmen. Ich habe anheim zustellen, ob der Vorschlag Sr. Königlichen Hoheit einen Ausweg darbietet. Referent v. Schönberg-Bibran: Mir scheint der Antrag des Herrn Staatsministers v. Nostitz weniger zu ge ben, als der Antrag der Deputation, und da ich in dieser An gelegenheit das Wenigere nicht liebe, sondern das Mehrere, so werde ich mich dafür erklären, daß die Deputation unmög lich auf ihr Recht verzichten kann, daß der Antrag vor dem der Deputation zur Abstimmung gebracht werde. v. Erdmannsdorf: Dann würden aber Alle gegen den Antrag der Deputation stimmen, die denselben höchstens nur dann annehmen würden, wenn die Motivirung des Herrn Staatsministers v. Nostitz in der Schrift ausdrücklich mit ausgesprochen wird. Prinz Johann: Ich glaube, daß die Deputation nicht betheiligt ist. Es ist nur die Frage, ob in die Schrift ein specieller Punkt ausgenommen werden soll; daß noch andere Motive in die Schrift ausgenommen werden können, ist nicht ausgeschlossen. Die Kammer beschließt nur, daß ein gewisser Punkt in die Schrift kommen soll. Das kann man voraus nehmen und sagen: unter dieser Voraussetzung wollen wir den Antrag annehmen, daß der Vorbehalt in die Schrift komme. Ich bin nicht für die Aufnahme des Vorbehalts, aber zur Beruhigung der Mitglieder, welche eben von der Auf nahme dieses Punktes in die Schrift die Annahme des ganzen Hauptantrags abhängig machen wollen, wünsche ich, daß dieser Antrag vorgenommen werde. v. Großmann: Es scheint allen Bedenken entgegen getreten werden zu können, wenn man über den Vorschlag der Deputation zuerst abstimmt und nur das Wort „zweck mäßig" einstweilen ausläßt; denn dessen Erläuterung ist eben der Antrag des Herrn Staatsministers v. Nostitz. Dann hieße es: „zu Herstellung einer allgemeinen Vertretung." Dagegen würde Niemand etwas haben. Präsident v. Schönfels: Darauf müßte ein besonderer Antrag gerichtet werden. Staatsminister v. Beust: Zch glaube mich gegen diesen Vorschlag aussprechen zu müssen, um Collisionen mit der zweiten Kammer zu vermeiden. Die Art der Fragstellung, welche Se. Königliche Hoheit Vorgeschlagen Haben, erscheint ganz besonders geeignet, dis Ansicht zu sichern und zur Gel tung zu bringen, welche der Referent als dis der Deputation vorangestellt hat. v. Großmann: Es war nicht meine Meinung, daß das Wort ganz wegbleiben solle, sondern nur unter Vorbehalt bei der ersten Abstimmung. Präsident v. Schönfels: Dann habe ich einen Antrag zu erwarten gehabt. Ich erlaube mir nicht, ein Wort bei der Abstimmung wegzulassen, wenn nicht ein Antrag darauf ge stellt ist. v. Welck: Gegen den Vorschlag des Herrn 0. Großmann müßte ich mich ganz bestimmt erklären. Es sind mehrere Herren, welche sogar Bedenken tragen, für eine zweckmäßige allgemeine Vertretung des deutschen Volkes zu stimmen. Wenn wir nun das Wort „zweckmäßigen" jetzt weglassen, so würde das Bedenken jener Herren nur noch vermehrt werden. V. Großmann: Ich muß bitten, meine Worte nicht zu verdrehen. Wenn ich das Wort „zweckmäßigen" nur für den Augenblick suspendirt wissen will, so wird allerdings etwas entfernt, was Anstoß geben könnte. Eine „unzweckmäßige" Vertretung wird ja kein Mensch wollen. Präsident v. Schönfels: DaHerrü.Großmann keinen Antrag zu bringen beabsichtigt, so wird keine Rücksicht weiter auf seinen Vorschlag zu nehmen sein. Es haben sich zwei Ansichten rücksichtlich der Abstimmung herausgestellt. Die eine Ansicht, welche das Präsidium theilt, geht dahin, den Antrag, wie er im Berichte enthalten ist, zuerst zur Abstimmung zu bringen, und nachdem derselbe angenommen sein wird, die Abstimmung zu richten auf den Antrag deA Herrn Staats ministers v. Nostitz. Sollte freilich der erstere Annahme nicht finden, so würde auch die Fragestellung aufden v.Nostitz'schen Antragwegfallen. Die zweite Ansicht, die Se. Hoheit ver tritt, ist diejenige, die Abstimmung eventuell auf den Antrag des Herrn Staatsministers v. Nostitz zu richten, insofern als zu hoffen steht, daß der Antrag, wie er in dem Berichte vor handen ist, Annahme findet; zuerst also auf den Antrag des. Herrn Staatsministers v. Nostitz die Frage zu richten und die auf den Antrag der Deputation folgen zu lassen. Zch werde, da verschiedene Meinungen sich kundgegeben haben, doch eine Frage deshalb an die Kammer richten, um dieser die Ent scheidung zu überlassen, und zwar zuerst auf die Ansicht und den Vorschlag des Präsidiums, auch auf die Gefahr hin, daß dieser Vorschlag abgeworfen werden sollte. Das Präsidium schlagt vor, zuerst die Frage zu richten auf den Antrag im Berichte, und wird dieser angenommen, die Frage auf den Antrag des Herrn v. Nostitz folgen zu lassen. Will sich die Kammer mit diesem Vorschläge des Präsidiums einverstanden erklären? — Gegen 12 Stimmen Ja. Präsident v. Schönfels: Ich werde nun demgemäß verfahren. Der Antrag befindet sich Seite 2VS des Berich tes. Es ist der Autrag, wie er in der zweiten Kammer ge stellt und angenommen worden ist. Er lautet: „Die hohe Staatsregierung möge bei Mitwirkung zu Schaf fung einer kräftigen, das gesammte Deutschland
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