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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Jöhstadt zum Kirchenbau mit 1666 Thlr. 2V Ngr. auf jedes Jahr der laufenden Finanzperiodc zu bewilligen, und v) durch die Bewilligung dieser 5000 Thlr. die Pe tition desRathes und der Stadtverordneten zu Jöh- stadt für erledigt zu achten. Der geehrten ersten Kammer wird anheimgegeben, diesen jenseitigen Beschlüssen beizutreten. Präsident o. Schönfels: Die Discussr'on bezüglich der Position 66a. ist hiermit eröffnet. v. Großmann: Unter den Unterabtheilungen dieser Position steht unter Nr. 6 auch die Summe von 2000 Thaler Zuschuß zur allgemeinen Predigerwittwen- und Waisencasse. Diese Predigerwittwencaffe gewährt jetzt, in der Regel eine Pension von 60 Thlr., fordert-aber von jedem Prediger einen jährlichen Beitrag von 8 Thlr. 16Ngr. als den Betrag seiner ehemaligen Tranksteuer voll 8Thlr. lOgGr.Conventionsgeld. Es ist nun schon auf einem der früheren Landtage, wo nicht gar auf zweien, von dem hohen Ministerium die Aussicht er öffnet worden, es werde möglich sein, bald eine Erhöhung der Pensionen oder eine Verminderung der Beiträge eintreten zu lassen. Beides ist bis jetzt noch nicht erfolgt, und es wartet die ganze Geistlichkeit immer noch sehnsuchtsvoll darauf. Die Gründe, warum diese Erwartung so anhaltend fortdauert, liegen auf der Hand. Einmal gewährte früher dieAugusteische Stiftung von 1580 in Folge eines von dem Kurfürsten August gestifteten Fonds von 100,000 Thaler jeder Predigerwittwe 16 Thaler ohne alle Einlage; jetzt bekommt sie 60 Thaler, also nur 44 Thaler mehr. Vergleicht man dieses Mehr mit dem, was dafür entrichtet wird, früher aber nicht entrichtet wurde, so kann man mindestens annehmen, daß der jährliche Beitrag, 20 Procent, mindestens 16 ^3 Procent dessen, was dafür gewährt werden soll, beträgt. Ich frage Sie, meine Herren, ob es irgend wo in Deutschland eine Wittwencasse giebt, welche 16 Procent an jährlichen Beiträgen verlangt und noch darüber? Ein zweiter Grund ist der, daß dieselbe Casse, welche an das königlichpreußischeHerzogthumSachsen antheilig übergegangen ist, ohne alle Beiträge der Geistlichen jeder Wittwe jährlich 50 Thaler zu gewähren vermag. Was dort möglich ist, scheint doch auch hier möglich sein zu müssen. Ein dritter Grund liegt in dem Staatsdienergesetze. Nach §.43 und den folgenden Paragraphen, wo vyn den Pensionen der Wittwen die Rede ist, erhält die Wittwe eines Staats dieners den achten Theil der von ihrem Ehemanne versteuer ten Besoldung als Pension, die Steuern selbst, die jährlichen Beiträge sind normirt zu 1 Procent bis 1000 Thaler, zu 1 Vs Procent bis 1500 Thaler, zu 2 Procent bis 2000 Thaler' und darüber. Wenn ich hier nach Analogie jener Verhältnisse berechne, so würde der eigentliche Betrag einer Wittwenpension Lei einem Beitrage von 8 Thlr. 16 Ngr. jährlich mindestens 100 Thaler betragen müssen. Das sind die Gründe, warum Man auf eine Erhöhung dieser Pensionen wartet. Endlich will ich gar nicht erwähnen z. B. die unverhältnißmaßige Kleinheit der Pension selbst, die für solche, welche in Städten wohnen, eben gerade den Miethzins abwirft, und nur bei denen, die auf dem Lande leben, etwas mehr beträgt. Ein zweiter Gegenstand des Verlangens liegt darin, daß man gar nichts über den gegenwärtigen Stand dieser Wittwencasse erfährt. Da sie aber durch Beiträge hauptsächlich unterhalten wird und durch ein Stiftungscapital, so scheint es doch zweck mäßig zu sein, daß man ebenso jährlich eine Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben bekomme, wie sie die Brand versicherungscommission zu geben pflegt. Auch das geschieht nicht. Es ist sogar von dem königlichen Herrn Commissar kn Aussicht gestellt worden, daß die Überschüsse dieser Pen sionen'—es müssen also doch solche vorhanden sein — zu Unterstützung von lebenden Geistlichen verwendet werden sollen, die sich in dürftigen Umständen befinden. Ich kenne nun zwar die Stiftungsurkunde selbst nicht, weiß aber doch aus Handbüchern des Kirchenrechts, daß jene Summe nur für die Wittwen und Waisen von Geistlichen bestimmt ge wesen ist. Dies veranlaßt mich, an den königlichen Herrn Commissar die ergebenste Anfrage zu richten: 1)Ob wirklich eine Verwendung für dürftige noch amtircnde Geistliche sich mit dieser Stiftung verträgt; 2) ob es nicht möglich ist, oder bald zu erwarten steht, daß eine Erhöhung der Pension erfolgen, und endlich, ob man nicht geneigt sein dürfte, von Seiten der hohen Behörde jährlich eine Uebersicht zur beleh renden und beruhigenden Ueberzeugung aller Betheiligten öffentlich erscheinen zu lassen? Regierungscommissarv. Hübel: DiePensionscassefür die Wittwen und Waisen der Geistlichen beruht auf dem Ge setze vom 1. December 1837. Durch dieses Gesetz sind die Beiträge der Geistlichen und die Pensionen normirt, welche ihren Relicten aus der Casse gezahlt werden sollen. Es liegt also nicht in den Befugnissen des Ministeriums, diese Bei träge herabzusetzen und die Pensionen zu erhöhen; es könnte dies auch von den Kammern sehr bedenklichsgefunden werden, weil die Staatskasse die Garantie '.dieser Wittwen- und Wai- sencaffe übernommen hat. Ich habe selbst die Vorarbeiten zu dieser Casse gemacht, meine Berechnungen wurden damals angegriffen, weil man der Befürchtung Raum gab, die Ein nahmen der Casse würden nicht ausreichen, die Pensionen zu decken. Die Verwaltung hat aber bis jetzt ein so günstiges Resultat ergeben, daß sich voraussehen läßt, es werde kn spä terer Zeit möglich fein, die Pension zu erhöhen. Das Mini sterium hat sich jedoch noch nicht veranlaßt sindenjkönnen, eine Abänderung des Gesetzes zu beantragen, weil man bei einer solchen Casse nicht nach den Resultaten eines kurzen Zeit raumes urtheilen kann, sondern immer einen langern Zeitraum abwarten muß. Die Casse besteht seit 13 Jahren; diese waren ihr besonders günstig, denn es haben ansteckende Krankheiten in einer größer« Verbreitung im Lande nicht geherrscht. In -dem Voranschläge war auf eine Verzinsung der eingeschosse-
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