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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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S59 aber bei der ersten Kammer nicht vorhanden, und einzelne Vor kommnisse, wo dieselbe Frage, wie in der zweiten Kammer, hätte aufgeworfen werden können, haben in der ersten Kam mer auf andere Weise sich erledigt. Daß das Verhältniß des Bürgermeisters Koch zu Leipzig ein anderes ist, wird aus dem früher Verhandelten Ihnen klar geworden sein. Es liegt also eine Nothwendigkeit, Beschluß zu fassen, in dieser Beziehung gar nicht vor. Die ersteDeputation glaubt aber, daß es kaum an gemessen sein dürfte, in das Materielle der Sache einzugehen. Es würde das nur dahin führen, daß man der zweiten Kam mer durch eine Erkärung zu Protocoll beitritt, oder daß ein Antrag auf Erläuterung des Wahlgesetzes gestellt wird. Das Erstere, daß eine solche Erklärung zu Protocoll genommen werde, würde darum zu nichts führen, weil eine künftige Ständeversammlung durch die Beschlüsse der gegenwärtigen nicht gebunden werden kann; das zweite aber würde mannig faltige Schwierigkeiten haben. Bei der Kürze der Zeit, die uns noch zugemessen ist, bei den nichtzu verkennenden Schwie rigkeiten der Frage selbst schien es daher kaum angemessen, gegenwärtig auf das Materielle eines solchen Antrags ein zugehen, und wir sind daher der Ansicht, die geehrte Kammer möge diesen Gegenstand auf sich beruhen lassen. Sollte in zwischen die Kammer dieser Ansicht nicht sein, so würden wir, die Deputationsmitglieder, dann gern bereit sein, in das Materielle der Sache einzugehen. Präsident v. Schönfels: Es geht also der Antrag der Deputation dahin, die Sache, von der die Rede ist, aus sich beruhen zu lassen, und es fragt sich nun, ob Jemand bezüg lich dieser Frage das Wort zu ergreifen wünscht ? Wenn das nicht der Fall ist, wie es scheint, so würde ich die Frage an die Kammer richten, ob sie nach Antrag ihrer Deputation diese Angelegenheit, um die es sich hier handelt, auf sich beruhen lassen will? —Einstimmig Ja. Präsidentv. Schönfels: Und somitwäredieserGegen stand erledigt. Die öffentliche Sitzung würde nun hierzu schließen sein, und zwar nachdem ich die nächste Sitzung be züglich der Zeit und bezüglich des Gegenstandes, welcher in derselben vorgetragen werden wird, bestimmt haben werde. Es wird im Laufe des morgenden Kages der Bericht der zwei ten Deputation vertheilt werden, die Positionen 2, 3,4 und 5 des außerordentlichen Budgets betreffend, und ich werde die Sitzung aufden Freitag um 11 Uhr bestimmen, in welcher der von mir soeben erwähnte Gegenstand berathen werden soll. Also Freitag 11 Uhr habe ich die Ehre, die Herren wie der zu sehen, und zwar zur Berathung des außerordentlichen Budgets, die Punkte 2, 3, 4 und 5 betreffend, und somit schließe ich die öffentliche Sitzung und ersuche die aufden Galerien Anwesenden, diese zu verlassen, weil soeben in eine geheime Sitzung übergegangen werden soll. Ende der öffentlichen Sitzung 10 Minuten nach ^12 Uhr. Mit der Redaktion provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von D. G. Teubne r. Letzte Absendung zur Postr den 3. Februar 1851. I. K, (3. WkomeMeAt.) 40
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