1243 die geehrten Mitglieder, künftige Mittwoch früh 11 Uhr sich zurBerathung dieser Gegenstände hier wieder einzusinden. v. Nostitz-Wallwitz: Das Präsidium hat jedenfalls unbezweifelt das Recht, die Stunde und den Lag der Sitzung anzuberaumen; allein es scheint mir doch, und es giebt auch die heutige Verhandlung den Beweis, es kommen oft Debat ten zum Vorschein, welche die Sitzung viel länger dauern lassen, als man vorher glaubt. Ich glaube deshalb, daß mein Wunsch von Manchem getheilt werden wird, daß der Anfang der Sitzung von 11 auf 10 Uhr gesetzt werden möchte, weil die frühere Zeit auch nicht hinreichend ist, um noch vorher Depu tationssitzungen haben, also derNachmittag dazu angewendet werden muß. v. Schönberg-Bibran: Ich müßte mich im entgegen gesetzten Sinne aussprechen; ich bin dem Herrn Präsidenten immer sehr dankbar dafür gewesen, wenn die Sitzung hat später stattsinden können, als um 10 Uhr; denn die Morgen stunde hat jedenfalls Gold im Munde, und für Diejenigen, die in eignen oder in Deputationsangelegenheiten zu arbeiten haben, werden die wenigen Morgenstunden unbezahlbar sein, aber die Nachmittagsstunden eignen sich durchaus nicht, um uns für die Morgenstunde einen Ersatz zu geben. Präsident v. Schönfels: Die Aeußerungen der beiden Sprecher, die diametral sich entgegenstehen, zeigen unzweifel haft, wie zweckmäßig die Bestimmung der Landtagsordnung ist, daß die Stunde des Anfangs der Sitzungen festzustellen dem Präsidenten überlassen bleibt; ich werde also auch ferner, wie zeither, von diesem Rechte Gebrauch machen und die Zeit des Beginnes so festsetzen, wie es am zweckmäßigsten scheint. Für nächste Mittwoch bleibt dieStunde für IlUhr festgesetzt. Ich werde aber die geehrten Mitglieder ersuchen, noch einen Augenblick zu verweilen, es soll noch in geheimer Sitzung eine Schrift vorgetragen werden. Herr Secretair Starke ersuche ich, dies zu bewirken. Schluß der öffentlichen Sitzung Vs3 Uhr. Berichtigung eines Schreibfehlers. Zn Nr. 6» S.1V31 Sp.2 Z. 12 v.u. ist anstatt: „wenn die Kammer vor ¬ genommen werden sollte", zu lesen: „wenn die Kammer ohne vor herige Begutachtung einer Deputation eine Petition zur Berück sichtigung empfehlen wollte". Mit der Redaction provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von B. G. Teubner. Letzte Absendung zur Post r 21. Februar 1851.