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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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v. Nostitz und Iänckendorf: Es scheint mir doch nicht unbedenklich, den Antrag anzunehmen, denn er schließt geradezu die Entschädigungsfrage aus, weil der Passus des Antrags, wie er in dem Deputationsberichte enthalten ist und sich auf die Entschädigung bezieht, wegfallen würde. Das würde allenfalls zulässig sein, wenn man auf die Discussion zurückgeht, die in der Kammer stattgefunden hat; aber da es sich darum handelt, einen bestimmten Antrag in der ständi schen Schrift zu stellen, da scheint mir doch diese Lücke nicht unbedenklich. Sollte diese meine Ansicht auf einem Mißver ständnisse der vorigen Aeußerung des Herrn Secretair v. Polenz beruhen, so bitte ich denselben, sie zu berichtigen. Secretair v. Polenz: Ich habe bei Stellung des An trages hauptsächlich die Grundsätze ins Auge gefaßt, welche von Herrn v. Friesen, von Herrn Schönberg-Bibran und Herrn v.Welck dargelegt worden sind. Ich theile sie ganz, und nachdem die hohe Staatsregierung überhaupt ein Gesetz vor zulegen beschlossen hat, wie vorhin mitgetheilt worden ist, wo nach eine Entschädigung ertheilt werden soll, so habe ick) ge dacht, daß es einer besondern Erwähnung der Entschädigung nicht bedürfe. Auch ist heute über die Nothwendigkeit einer vollständigen Entschädigung so viel gesprochen worden, daß ich auch in dieser Beziehung dachte, sie wäre nicht weiter zu erwähnen. Ick) stelle es übrigens dem Ermessen der Kammer anheim, ob sie bei meinem Anträge stehen bleiben oder dem Anträge der Deputation beistimmen will, dem ich wenigstens unter diesen Umständen nicht beistimmen werde. v. Erdmannsdorf: Ich weiß den Standpunkt zu würdigen, auf dem der geehrte Herr v. Schönbern-Bibran stand, indem er sagte, er werde gegen den Deputationsantrag stimmen, weil er glaube, es bedürfe nicht erst eines Antrags, die Regierung werde und müsse von selbst dafür sorgen, daß Recht Recht bleibe. Ich sagte: ich weiß den Standpunkt zu würdigen, obschon ich nicht diese Ansicht theile. Denn aller dings halte ich es immer für sehr wichtig, daß die Kammer sich noch durch einen Antrag ausspricht, trotzdem, daß die Re gierung ihren Beitritt zu dem Anträge erklärt hat; dem An träge des Herrn Secretair v. Polenz kann ich aber durchaus nicht beistimmen. Denn wenn wir einmal mit einem An träge an die Regierung kommen sollen, da muß doch wahrhaftig die Quintessenz unserer Meinung, nämlich die Entschädigungsfrage darin liegen. Aber ein An trag an die Regierung, mit dem die Regierung nichts thun kann, der wird im Gegentheil gegen uns zeu gen, die Regierung wird sagen: in dem Anträge ist nichts von Entschädigung gesprochen, folglich hat die Kammer garkeine gewollt; da wäre die Schönberg'sche An sicht immer noch deffer, denn dann käme gar nichts an die Regierung. Sollte aber ein Antrag an dieselbe gestellt werden, so muß doch wahrhaftig auch unsere Absicht darin ausgesprochen sein. v. Nostitzund Iänckendorf: Mir würde die Fassung des Antrags dann weniger bedenklich scheinen, wenn noch rin F. K. <4 Abonnement.) Zusatz erfolgte, sodaß der Antrag etwa also lauten würde: „Die erste Kammer wolle in Verbindung mit der zweitenKam- mer bei der Staatsregierung die baldigste Vorlegung eines auf dem Grundsatz vollständiger Entschädigung für die ent zogenen Jagdrechte beruhenden Gesetzes beantragen rc." Bei dieser Fassung könnten die Worte, die nach der Absicht des Herrn v. Polenz wegbleiben sollen, entbehrlich erscheinen. Staatsminister v. Friesen: Ich erlaube mir doch, auf das Gutachten der Deputation selbst aufmerksam zu machen und darauf hinzudeuten, daß es sich hier um zwei Gesetzvor lagen handelt, um ein Jagdpolizeigcsetz und um ein Gesetz wegen der Entschädigung. Die geehrte Deputation hält es selbst nicht für nöthig, in Bezug auf das Jagdpolizeigesetz einen Antrag an die Regierung zu stellen, weil das schon in den nächsten Tagen an dieKammer kommen wird. Der An trag, wie er sich in dem Deputationsberichte Seite 436 fin det, bezieht sich blos auf eineGesetzvorlage, welche den Grund satz der Entschädigung aussprechen soll. Ich muß allerdings auch der Meinung beitreten, daß, wenn man aus diesem An träge den Passus der Entschädigung wegläßt, die Regierung in derThat nicht wissen wird, welche Ansicht die Kammer darüber hat. Ich sollte meinen, die Kammer kann unbedenk lich dem Anträge der geehrten Deputation beitreten. Es wird dadurch Alles das erreicht, was die geehrte Kammer wünscht; denn ein Jagdpolizeigesetz wird ihr bereits von der Regierung in den allernächsten Lagen zugehen, und auch in Beziehung auf das Entschädigungsgesetz sind die Zusagen der Regierung so bündig, daß, mag der An trag angenommen werden oder nicht, die Regierung die Sache erwägen und einen Gesetzentwurf«» die Kammern brin gen wird. v. Posern: Ich will, — nach der heute mit Dank und Freude vernommenen Zusicherung der beiden hohen Mini sterien, — was ich über diese ganze Angelegenheit sagen wollte, zurückhalten und nur kurz erwähnen, daß ich der Ansicht des Herrn v. Schönberg beitrete, daß es nach der Erklärung der hohen Staatsregierung eigentlich nicht mehr eines besondern Antrags bedarf. Was dann die Petition von 1848 betrifft, welche der geehrte Herr Generalleutnant v. Nostitz-.Wallwitz erwähnte, und welche ich damals nicht unterschrieben habe, so erinnere ich mich gleichwohl sehr genau, daß in jener Petition die Ablösungausdrück lich erwähnt war, und daß ich mich aus der damaligen Dis cussion sehr wohl erinnere, daß man der Ansicht war, daß diese sich, gestützt auf ZZ. 26 und 31 unserer Verfaffungskunde, von selbst verstehe. Die einschlagenden Worte jener Peti tion waren — irre ich nicht ganz — folgende: „wir tragen auf Aufhebung, beziehentlich Ablösung folgender Vorrechte an." Noch muß ich aber erwähnen, daß, wenn auch einer oder mehrere dieser 21 Herren diese Petition in einem andern Sinne unterschrieben haben, sie dies doch unmöglich für Andere thun konnten. Die Rechte dieser Andern und die des Fiscus, die Rechte der Unmündigen, moralischen Personen, 45
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