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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Augenblick sehr vielPlausibles, sowie überhaupt Anträge auf Abminderung von Beamten und auf Ersparnisse sehr viel Anziehendes enthalten. Allein zu verkennen ist nicht, daß ge wiß auch vielfache Bedenken sich gegen die soeben geäußerten Ansichten erheben lassen. Bin ich auch nicht im Stande, bis ins Detail diese Bedenken darzulegen, so glaube ich, doch auf einige aufmerksam machen zu müssen. Einmal wird sich nämlich gegen die vernommene Ansicht Dasjenige einwenden lassen, was gegen die Aufhebung der Mittelinstanzen im Allgemeinen gesagt werden kann und von verschiedenen Seiten bereits gesagt worden ist; denn im vorliegenden Falle findet ganz dasselbe Verhältniß statt, wie rücksichtlich der übrigen Verwaltungs- und Justizangelegenheiten. Dasje nige, was man Denen entgegenhalten kann, welche auf die Aufhebung der Kreisdirectionen und Appellationsgerichte ihre Wünsche stellen, wird man auch in der hier fraglichen Be ziehung entgegenhalten können. Allein das ist noch beson ders zu bedenken, daß die Abminderung des Personals beim Oberbergamte in neuerer Zeit, und namentlich seit dem Jahre 1834 bereits in solcher Weise erfolgt ist, daß eine fernere Ab minderung wohl kaum stattfinden kann. Es müßte also sich um eine förmliche Aufhebung der in Bergsachen bestehenden Mittelinstanz handeln. Dadurch aber würde auch nicht ein mal in finanzieller Beziehung viel gewonnen werden, weil selbst nach dem Urtheile des geehrten Sprechers die Berg hauptmannschaft unter Beibehaltung mehrerer Secretaire u. s. w. bleiben soll. Die Zahl der Oberbergamtsmitglieder ist gar nicht etwa bedeutend; der Berghauptmann gehört ebenfalls dazu. Wenn dieser bleiben soll, so bleibt schon die Spitze der jetzigen Mittelbehörde, und es ist noch ganz vor züglich daran zu erinnern, daß, wenn irgend das Vorhanden sein dieser Mittelinstanz nothwcndig gewesen ist, ganz gewiß dies Vorhandensein sich als weit nothwendiger gerade jetzt herausstellt, wo die neue Bergordnung ins Leben treten soll. Es werden in dieser Beziehung verschiedene Maaßregeln zu treffen sein, die nur durch die höhere aufsichtführende Be hörde vollständig in Ausführung gebracht werden können. Mögen auch vielleicht einzelne Arbeiten in Wegfall kommen, die jetzt dem Oberbergamte zugestanden, z. B. die Prüfung der Fahrbögen, der Haushaltsprotocolle, der Generalbefah rungsregistraturen u. s. w., so werden auf der andern Seite wieder neue Arbeiten hinzukommen. Es ist im Entwürfe selbst hierauf hingewiesen, und der geehrte Sprecher hat selbst eine Stelle, wornach dies der Fall ist, citirt, nämlich Z. 81; außerdem aber ist das Oberbergamt ausdrücklich erwähnt in §. 83und in den §§. 151,153 und 160; es müßten also für diese Geschäfte, die nach dem Entwürfe dem Oberbergamte zuge- wiesen sind, entweder andere Organe geschaffen werden, oder man müßte, wie der geehrte Sprecher zu meinen scheint, sie den Unterbehörden überweisen. Ob das angemessen wäre, dies dürfte wohl nur von Sachverständigen ausgesprochen werden können. Jndeß im Allgemeinen kann ich mich den Ansichten, die vernommen worden sind, unbedingt nicht an schließen, namentlich in einem Punkte möchte ich speciell wider sprechen, wo gesagt worden ist, daß, wenn Mittekbehörden da sind, die Unterbehörden sich zu sehr beengt fühlten, ja sogar an Vertrauen verlieren könnten. Ich kann mir das in der That nicht denken. Eine gute Aufsichtsführung kann den Unterbehörden niemals nachtheilig, sondern ihnen nur er wünscht sein. Je strenger die Aufsicht geführt wird, desto angenehmer muß dies den Unterbehörden sein, denn sie haben Gelegenheit dadurch, der aufsichtführenden Behörde ihre Handlungen vollständig vor Augen zu legen. Ich kann mir auch nicht denken, daß das Vertrauen zu dm Unterbehörden dadurch sinken sollte. Da aber der geehrte Sprecher nicht ausdrücklich einen Antrag gestellt, sondern nur darauf hinge wiesen hat, daß bei der Erwägung des Antrags, den die De putation vorschlägt, dies mit berücksichtigt werden solle, so beabsichtige ich auch nichts weiter, als ebenfalls diese meine Bemerkungen zur geneigtesten Erwägung zu empfehlen. v. Heynitz: Ich bin, wie alle Sprecher vor mir, davon überzeugt, daß es wünschenswerth, ja nokhwendig ist, daß in längerer oder kürzerer Frist eine Umgestaltung der sächsischen Bergverfassung eintritt; aber ich befinde mich in einer eigen- thümlichen peinlichen Lage, insofern ich als Stand bedeu tende Bedenken dagegen habe, daß durch das vorliegende Ge setz dem Staate bedeutende finanzielle Opfer erwachsen sollen, die nach meiner Ueberzeugung im gegenwärtigen Augenblicke etwas sehr Bedenkliches haben. Die finanziellen Verhältnisse sind so, daß viele Steuerpflichtige durch die Steuern wirklich auf höchst empfindliche Weise gedrückt werden; gleichwohl sind wir hier im Begriffe, dazu einzuwilligen, daß der Staat nach Inhalt des vorliegenden Berichts jährlich eine Ein nahme von circa 34,000 Lhaler verliert. Es geht daraus mit Bestimmtheit hervor, daß dieses Deficit auf andere Weise und zwar durch größere Belastung der Steuerpflichtigen gedeckt werden muß. Das finde ich im gegenwärtigen Augenblicke für so bedenklich, daß ich sagen muß, daß ich mich wohl nicht werde entschließen können, für die Lnbloe-Annahme des Ge setzes zu stimmen, so leid es mir auf der andern Seite thut, einem Gesetze, welches so allgemeine Anerkennung gefunden hat, meine Zustimmung zu versagen. v. Po fern: Im Allgemeinen schließe ich mich dem Danke der Vorredner an, dafür, daß uns ein so gründlicher, klarer und übersichtlicher Bericht vom hochgestellten Herrn Referenten über die vorliegende Angelegenheit geliefert wor den ist. Das Gesetz selbst anlangend, so glaube ich, ist eS eine Wohlthat für den für Sachsen so wichtigen Bergbau, und ich gönne ihm diese Wohlthat, ich gönne ihm und den gesammten Bewohnern des Erzgebirges die dadurch herber geführte Erleichterung und die Beseitigung der jetzt bestehen den Mißbräuche, Fesseln und Hemmungen. Ich habe, wie dies bereits Herr v.Heynitz gesagt, gegen das Gesetz von meinem Standpunkte aus nur ein einziges Bedenken, näm lich ein finanzielles Bedenken, und das besteht darin, daß ich
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