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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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den Kammern nicht zu Stande, weil dieselbe von einer Seite auf eine Art und Weise ausgelegt wurde, mit der die erste Kammer sich nicht einverstehen konnte, und nur im Gedränge der letzten Lage des Landtags beschloß man, sich zu einer ständischen Schrift zu vereinigen, worin ausgesprochen wurde, „daß die Regierung über Aufhebung und bezie hentlich Ablösung der aus dem öffentlichen und Privat rechte herrührenden Vorrechte der Rittergüter, welche die selben von dem übrigen ländlichey Grundbesitze unterschei den, Gesetzentwürfe vorlegen möge." Also der Inhalt dieser Gesetzentwürfe sollte auch nach diesem Anträge auf jeden Fall erst noch der Prüfung und Beistimmung der Stände Vorbehalten bleiben. Uebrigens erklärt jetzt die Staatsregierung selbst in den Motiven Seite 375, jener stän dische Antrag habe durch Einführung der Grundrechte seine Erledigung erhalten. Es kommt also jetzt auf ihn und auf jene Petition eigentlich gar nichts mehr an, und wir haben es sonach nur noch mit dem zweiten Motiv der Gesetzvorlage zu thun, nämlich mit den Grundrechten. Ich gehe nicht ein auf das, was von verschiedenen Seiten geäußert worden ist, auf die Behauptung, daß sie überhaupt keine gesetzliche Gül tigkeit bei uns haben könnten. Wenn ich auch annehme, daß sie durch die erfolgte Publication als Reichsgesetz Gültigkeit im Lande erlangt haben, so bleibt doch immer, wenigstens mei ner Ueberzeugung nach, soviel ganz gewiß, daß der Entwurf, der uns vorgelegt worden ist, weit über die Grundrechte hin ausgeht. Er erklärt auch eine Menge Rechte ohne Weiteres durch Einführung der Grundrechte für weggefallen, von denen es durchaus zweifelhaft ist, ob sie wirklich unter §. 35 der Grundrechte subsumirt werden können. Daß aber bei der Auslegung eines solchen Gesetzes, wo es sich um Beein trächtigung wohlerworbener Rechte handelt, die Interpreta tion nicht in noch weiterem Sinne Platz greifen dürfe, als es durchaus nothwendig sei, ist schon nach allgemein rechtlichen Principien anzunehmen und unzweifelhaft. Ich muß also da bei stehen bleiben, daß ich durchaus nicht zugeben kann, daß alle in §. 4 unseres Gesetzentwurfes genannte Rechte und Nutzungen durch die Einführung der Grundrechte seit dem 2. März 1842 in Wegfall gekommen wären und der Wegfall dieser Rechte eine vollendeteKhatsache sek. Mag auch die Ein- führung der Grundrechte eine vollendete Lhatsache sein, der Wegfall, welchen die Regierung daraus folgert, ist noch keine vollendete Lhatsache. Nicht nur, daß eine Menge Leistungen noch heute unweigerlich gegeben werden, so sind auch die Be stimmungen in §. 35 der Grundrechte so schwankend und un gewiß, daß sie ohne specielle Interpretation gar nicht zur Aus führung kommen können. Dies hat auch das Ministerium von 1849, das Ministerium v. d.Pfordten, sehr wohl gefühlt, als es bei Vorlegung der Grundrechte eine Beilage sub 8. beifügte, welche genaue Bestimmungen über die Ausführung derselben enthielt, und das Ministerium erklärte damals aus drücklich, in Publication der Grundrechte nur unter der Be dingung bewilligen zu können, daß diese Erläuterungen zu gleich mit publicirt würden. Den traurigen Wirren, welche damals stattfanden, ist es zuzuschreiben, daß der Eintritt des neuen Ministeriums sofort mit der unbedingten Publication dxr Grundrechte verbunden war. Die neuen Minister sind von jener sehr weise gestellten Bedingung, daß die Bemerkun gen sub 8. berücksichtigt werden müßten, wieder abgegangen. Ich muß auch der Regierung durchaus das Recht bestreiten, solche Befugnisse, die eben auf Privatrechtstiteln beruhen, ohne Entschädigung und gegen den Willen der rechtmäßigen Inhaber in Wegfall bringen zu können, und wenn ein solches Recht auch nicht gerade ganz deutlich und in unverkennbarer Weise in den Regierungsmotiven ausgesprochen worden ist, so zeigt uns doch leider nur zu deutlich die Auslegung, welche dieRegierungsmotive in der zweiten Kammer erhalten haben, wie vorsichtig man mit Aufstellung derartiger Grundsätze sein müsse. Wenn nämlich, hierauf fußend, in dem jenseitigen DeputationsberichtSeite31Sgesagt wird: „daßes allerdings der gesetzgebenden Gewalt zustehe, über Privatrechte, obschon sie ursprünglich auf dem öffentlichen Rechte beruhten, zum Vortheile der Verpflichteten und zum Nachtheile der Berech tigten zu verfügen, und daß es sich rechtfertigen lasse, wenn selbst gegen den Willen der Berechtigten wie der Verpflich teten wohlerworbene Rechte und Verbindlichkeiten theils gegen Entschädigung, theils unentgeltlich nach Vorschrift eines Gesetzes aufgehoben würden," dann, meine Herren, nehme ich meine geringe Rechtskenntniß gefangen, aber ich fürchte sehr und sollte meinen, daß cs selbst einem Anfänger in der Rechtskunde nicht schwer würde, einen solchen Satz zu widerlegen, und wir müssen uns alle Folgen vergegenwärtigen, welche es für den Zustand des Landes und für die Sicherheit des Besitzes und des Eigenthumes haben würde, wenn ein solcher Grundsatz zur Ausführung kommen sollte. Ich theile übrigens vollkommen die Ansicht, welche von dem Herrn Staatsminister des Innern ausgesprochen wurde, daß es in der Lhat wohl kaum zu einem großen Resultate führen könne, wenn man sich weiter über dergleichen juristische Principien auslassen wollte; auch habe ich mich in Beziehung auf meine Ansicht über den vorliegenden ersten Abschnitt bereits schon anderwärts ausgesprochen und will daher die Kammer um so weniger mit Wiederholung dieser Ansichten ermüden. Nur Eines hätte ich gewünscht, daß der Herr Staatsminister in seiner Rede erwähnt hätte. Ich hätte nämlich gewünscht, daß er nach dem bekannten Sprüchworte: „Der Himmel behüte mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden werde ich mich schon selbst schützen", sich gegen einen schweren Vorwurf gerechtfertigt hätte, der ihm von einem der geehrten Sprecher gemacht worden ist. Wenn Jemand nämlich behauptet hat, daß die Regierung in ihrem vollen Rechte gewesen sei, wenn sie durch diese Gesetzvorlage ihre Popularität zu erhalten und noch zu erweitern gesucht hätte, so gestehe ich, daß ich von den verehrten Vorständen unserer Ministerien eine viel zu günstige
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