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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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keinem Zweifel, daß derLehnsvcrband für die Lehngutsbesitzer jetzt um so drückender ist, als letztere sämmtliche Prärogative verloren haben, dagegen die Beschwerden und Lasten des Lehnsverbandes auch heute noch fast in ihrem ganzen Um fange ihnen geblieben sind. Die Rittergutsbesitzer haben, wie bekannt, mit großen Opfern die zwischen ihnen und den Bauergütcrn obwaltenden Feudalverhältniffe lösen müssen, es liegt daher der gerechte und billige Wunsch sehr nahe, daß nun den Rittergutsbesitzern in Betreff ihrer Lehnsverhältniffe nach Oben hin auch einige Erleichterung, und zwar eine noch größere, als sie das Gesetz vom 22. Februar 1834 bereits bie tet, gewahrt werde. Dies ist es, was die vorliegende Petition bezweckt, etwas Weiteres will sie nicht. Die geehrte Deputa tion hat die Anträge der Petenten einer sehr dankenswerthen, sorgfältigen und gründlichen Prüfung unterzogen, und ich bin mit den Ansichten, welche sie bei dem ersten, zweiten und dritten Anträge entwickelt hat, aus den im Berichte weiter ausgeführten Gründen völlig einverstanden. Was jedoch den Antrag sub 4 betrifft, so werde ich mir später nochmals das Wort erbitten, wenn er zur Berathung kommt. Staatsministerv. Zsch i nsky: Die Staatsregierung hat gegen das, was die geehrte Deputation bei Punkti empfiehlt, nichts zu erinnern, da es mit Demjenigen, was ich beim vori gen Landtage erklärt habe, vollkommen übereinstimmt. Auch die Regierung ist der Meinung, daß in Bezug auf die Erb- Verwandlung der Lehne noch einige Erleichterung eintreten könne, und das Gesetz, von welchem ich am vorigen Landtage sprach, sollte eben dergleichen Erleichterungen gewahren. Ich muß jedoch auf einen kleinen Jrrthum aufmerksam machen, der sich Seite 563 des Berichts eingeschlichen hat. Es wird nämlich dort gesagt, daß es eine Erleichterung in Bezug auf die Erbverwandlung sein werde, wenn gleiche oder ähnliche Bestimmungen getroffen würden, wie sie das Torgauer Aus schreiben in Bezug auf die Veräußerung der Lehne enthält; das ist ein Jrrthum insofern, als die Bestimmungen des Tor gauer Ausschreibens schon von jeher auch bei Erbverwand- lungen, welche, den Mitbelehnten gegenüber, offenbar als Veräußerungen sich darstellen, angewendet worden sind, und als eine Erleichterung in Bezug auf die Erbverwandlung der Lehne nicht in der Beibehaltung dieser Bestimmung, sondern darin bestehen würde, daß letztere modisicirt oder ganz be seitigt würde. Referent Bürgermeister Wimmer: Es ist gegen den Bericht etwas Wesentliches nicht erwähnt worden, ich könnte mich daher des Wortes begeben. Nur in Bezug aus Das, was Seiten der hohen Staatsregierung geäußert wurde, wollte ich mir erlauben die Bemerkung zu machen, daß die Deputation sich zu der Ansicht veranlaßt gefunden hat, es 'möchten dem Torgauer Ausschreiben noch erweiternd er leichternde Bestimmungen gegeben werden. Dieses hat näm lich früher sehr beschränkende lehnrechtliche Bestimmungen modisicirt, insbesondere dadurch mildernde Bestimmungen aufgestellt, daß es sowohl das Vindicationsrecht, nach wel chem ein nicht rito veräußertes Lehn von dem Mitbelchnten, dem es nach dem Rechte der Lebnsfolge zugefallen ist, inner halb 31 Jahren 6 Wochen 3 Tagen unentgeltlich revocirt werden kann, als das jus rotraotus, Abtriebsrecht, welches den Mitbelehnten, noch ehe die Lehnsfolge an sie gelangt ist, am einem ohne ihre Bewilligung veräußerten Lehn innerhalb eines snnus vivilis zusteht, in Bezug auf die Unmündigen, welche zu Zeiten der Veräußerungen vorhanden sind, wesent lichen Beschränkungen unterworfen hat. Das Torgauer Aus schreiben enthält daher auch die Veräußerungen begünstigende Bestimmungen, und diese hat die Deputation im Auge gehabt. v. Heynitz: Rücksichtlich dessen, was der Herr Staats minister äußerte in Bezug auf das Torgauer Ausschreiben, wollte ich nur bemerken, daß die Deputation darauf keinen Antrag gestellt hat, auch kein besonderes Gewicht darauf legt, sondern nur im Context es erwähnt hat; es würde also, wenn die Kammer die Vorschläge der Deputation annimmt, immer nicht Seiten der Kammer das als Antrag ausgenommen wer den, was über das Torgauer Ausschreiben gesagt worden ist. Mithin ist diese Stelle des Deputationsgutachtens nicht von wenig erheblicher Wichtigkeit. Graf zu Solms-Wildenfels: Ich bin zwar der hohen Staatsregiernng dafür sehr dankbar, daß sie in dem fraglichen Falle Ausnahmen bei der Herrschaft Wildenfels macht, ich bin aber eben daher um so unparteiischer, wenn ich erkläre, daß ich gegen die Deputation hierbei stimmen werde. Ich thue es deswegen, weil ich glaube, daß durch die allzu große Erleichterung der Allodisicirung der Lehne, die Lehne nach und nach nur um so gewisser werden aufgehoben werden. Das halte ich aber nicht für gut, und ich erlaube mir, auf Seite 536 des Berichtes hinzuweisen, wo der größere Grund besitz als die sicherste Stütze des Staates und als der Träger des landwirhschaftlichen Fortschrittes und der Nationalwohl fahrt angegeben wird. Daher aber eben muß der Staat auf den größeren Grundbesitz halten, und dazu trägt der Lehns- verband wesentlich bei. Daher wünsche ich, daß er nicht nur nicht aufgehoben, sondern auch die Allodification nicht zu sehr erleichtert werde, abgesehen davon, daß dies jetzt auch der Staatscasse einen bedeutenden Ausfall zuziehen würde. v. Erdmannsdorf: Ich bin allerdings in der Lage, gegen das Deputationsgutachten mich auszusprechen und auch dagegen zu stimmen. Herr v. Metzsch hat richtig hervorgeho ben, derLehnsvcrband sichert diejenigen Güter, die sich in sol chem befinden, auf das Allersicherste und Zuverlässigste gegen eine Entwerthung; dieses Moment finde ich allein schon durchschlagend in politischer und nationalöconomischer Be ziehung. Diese Gründe brauche ich nicht weiter anzuführen, sie sind bei einer andern Gelegenheit von mir selbst in einem Berichte niedergelegt worden, und ich erlaube mir nur, mich darauf zu beziehen und daran zu erinnern, daß ich gegen den Vorschlag der Deputation stimmen werde.
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