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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Verbrechen und Vergehen der Civilpersonen getroffenen Be stimmungen „durch öffentliche Bekanntmachung" — zur Kenntniß des Publikums gebracht werden. Um so weniger hat aber die Deputation ein Bedenken gegen die Hinzufügung der gedachten Worte und schlägt da her ihrer Kammer den Beitritt zu dem Beschlüsse der zweiten Kammer vor. Präsident v. Schönfels: Wenn auch hierüber Nie mand zu sprechen wünscht, so frage ich: ob die Kammer nachAntrag ihrer Deputation sich auchinBezug aufPunktV. mit der zweiten Kammer einig en will? — Einstimmig Ja. Referent Regierungsrath v. Zehmen: VI. (zu§. 176.) In §. 176. hat die zweite Kammer die Vertauschung des Wortes: „Kriegsstond" in das Wort: „Standrecht" für angemessen erachtet, weil das Aufhören des letzteren nicht nothwendigerweise auch das Aufhören des Kriegsstandes zur Folge hat. Die Deputation findet diese Bemerkung im Hinblick aus die Bestimmungen der ßtz. 16 und 17 s. richtig und rathet daher den Beitritt zu dem Beschlüsse der zweiten Kammer an. Präsident v. Schönfels: Es scheint Niemand über den sechsten Punkt sprechen zu wollen, ich frage daher: ob Sie nach Anrathen Ihrer Deputation das Wort „Kriegsstand "vertauscht wissen wollen mit dem Worte „Standrech t"? — Einstimmig Ja. Referent Regierungsrath v. Zehmen: VII. (zu §. 17 o.) Die Bezugnahme auf §§. 17 g. und 17 d. in §. 17e. hat die zweite Kammer vervollständigen zu müssen geglaubt durch Mitheranziehung der §. 17 v. und §. 17 6. Die Deputation tritt der Ansicht der zweiten Kam mer bei. Schließlich ist noch zu bemerken, daß sich die Regierung mit den von der zweiten Kammer beschlossenen Fassungsver änderungen einverstanden erklärt hat. Präsidentv. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob über Punkt VII. Jemand zu sprechen wünscht. Es scheint nicht der Fall zu sein; ich frage daher: ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation das Mitheran zieh e.n der §. 17o.und 176.bewirkt zu sehenwünscht? — Einstimmig Za. Präsident v. Schön fels: In Bezug auf die Abstim mung über das ganze Gesetz dürfte nun der Umstand eintre ten, daß diese Abstimmung zu wiederholen sei, und zwar durch Abstimmung mittelst Namensaufrufs. Es hatzwar früher diese Abstimmung bereits stattgefunden, indeß geschah dies mit aus drücklicher Bezugnahme auf die neun neuen Paragraphen, wie sie damals von dieser Kammer angenommen worden waren. Da nun die Kammer in diesem Augenblicke diese neun neuen Paragraphen wieder aufgegeben hat, so scheint es mir noth- wendig zu sein, die Abstimmung mittelst Namensaufrufs zu wiederholen. Prinz Johann: Gegen diese Ansicht müßte ich mich doch erklären. Wir haben nämlich nie eine neue Abstimmung in Folge des veränderten Beschlusses über das ganze Gesetz stattsinden lassen, mit Ausnahme des Falles, daß die Kammer bei der ersten Berathung einen Vorbehalt deshalb gemacht habe. Ich fürchte, es mögen daraus bedenkliche Consequenzen abgeleitet werden. v. Erdmannsdorf: Erwünscht wäre es allerdings sehr, wenn die Modalität, die der Herr Präsident vorschlagt, beliebt würde. Denn es ist nach meiner Ansicht und nach der > Ansicht mehrerer Kammermitglieder das ganze Gesetz nunmehr ein ganz anderes geworden, als es im Anfang war. Der Fall kann allerdings noch öfters eintreten, das schadet aber gar nichts, es spricht dies vielmehr nur für die Unzuträglichkeit des jetzigen Vereinigungsverfahrens. Man kann dadurch in den Fall kommen, daß das, was man früher beschlossen und bewilligt hat, durch einen Zusatz ganz anders wird, so daß man unbedingt wegen des Zusatzes nun das ganze Gesetz ab werfen muß. Aehnlich ist es bei dem vorliegenden Falle; mir und Anderen erscheint es mehr als bedenklich, das Gesetz an zunehmen, ohne daß die solidarische Ersatzpflicht der Gemein den darin mit ausgenommen; es ist für mich und Alle, die gleicher Ansicht sind, unumgänglich nöthig, eine nochmalige Abstimmung eintreten zu lassen. Präsident v. Schönfels: Mir scheint es, daß Fälle dieser Art selten vorgekommen sind, wo neun neue Paragra phen ausgenommen worden sind, die später ganz wieder aus gegeben wurden. Dies scheint mir neu zu sein, und ein neuer Fall zieht auch neue Ansichten über die Abstimmung herbei. Ich muß bei meiner Ansicht hier beharren. Uebrigens lautet das Protokoll in Bezug auf die frühere Abstimmung folgen- dermaaßen: „Ebenso stellt der Präsident die Frage auf An nahme des ganzen Gesetzes mit Einschaltung dieser neun Paragraphen an die Stelle der auszuscheidenden H. 12 und 13 des Entwurfs an die Kammer durch Namensaufruf, welche gegen neun verneinende Stimmen bejahend beantwortet wird." Also die Frage wurde gestellt: mitEinschaltung dieser Paragraphen. Jetzt fällt aber diese Einschaltung weg, und dadurch ist die Sache eine ganz andere geworden, und insofern Prinz Johann: Ich verkenne gar nicht, daß ich wünsche , und daß die Kammermitglieder wünschen können, daß die Abstimmung wiederholt werde. Ich habe auch in dem vor-
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