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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Ministers in Betreff des Zuschusses für denSecretair der land- wirthschaftlichen Vereine, als Referenten in landwirthschaft- lichen Angelegenheiten, hat mich noch nicht überzeugen kön nen, weil sie nicht die Nothwendigkeit beweist, diesen Zuschuß zu gewahren. Ich bleibe also bei meiner Meinung, daß man einen sehr tüchtigen Mann, der diese Stelle ausfüllt, für 1500 Zchaler jährlich bekommen kann und bekommen wird. Hatte dieser Secretair einen außerordentlichen Aufwand zu bestreiten, so würde sich diese Forderung allenfalls rechtferti gen lassen; davon ist aber weder im Berichte etwas gefunden, noch ist dies sonst nachgewiesen worden. Ich glaube also, daß er einen solchen Nebenaufwand nicht hat. Auch das, was der HerrBerichterstatterinBezug aufden Dispositionsfonds sagte, konnte mich ebenfalls nicht vollständig überzeugen, denn wenn er sagte, daß die jüngsten Jahre einen weit hohem Aufwand hierin erheischt haben, so beweist dies eben nur, daß man auf noch frühere Jahre zurückzugehcn hat, auf solche nämlich, wo keine außerordentlichen Verwendungen, wie in jüngster Zeit vorkamen, erforderlich waren. Wenn wir im Berichte lesen, daß der Dispositionsfonds zur Bestreitung von Schreibelöh nen, Druckkosten, Schreibematerialien verwendet und also so ganz ins Ungewisse hinein bewilligt werden soll, so möchte doch wohl das Bedenken aufsteigen, daß, jemehr für Schrei- bclöhne, Druckkosten und Schreibmaterialien bewilligt wird, desto weniger wird damit haushälterisch umgegangen werden. Wer weiß es denn nicht, wie mit solchen Materialien umge gangen wird, wenn sie im Ueberfluß vorhanden sind. Von einer Ersparniß, von einer haushälterischen Anwendung ist gar nicht die Rede; im Gegentheil wird ordentlich gewüstet. Abg. Klinger: Ich habe nur sehr wenige Bemerkun gen zu machen; sie bewegen sich auf demselben Gebiete, auf welchem sich die zwei Redner vor mir befinden. Zunächst bin auch ich der Meinung gewesen, daß nicht, wie der Ausschuß behauptet hat, eine jährliche Ersparniß bei dem Ministerium des Innern von 105 Thalern eintrete, sondern, daß im Ge gentheil 1700 bis 1800 Zchaler alljährlich mehr gefordertwer den, indem, wie der Ausschuß ganz richtig bemerkt hat, die 1800 Zchaler für einen Geheimen Baurath nicht mehr aus der Casse des Ministeriums des Innern genommen werden, vielmehr auf das Finanzministerium übergehen. Die zweite Bemerkung, die ich zu machen habe, betrifft die Summe von 6799 Zchalern, um welche der Dispositionsfonds erhöht wer den soll. Von Seiten des Ausschusses ist dabei behauptet worden, daß diese 6799 Zchaler zu Bestreitung von Schreibe löhnen, Druckkosten, Schreibematerialien und außerordent lichen Remunerationen und Gratisicationen, auch zu anderm Aufwande dienen sollen. Es ist von Seiten des Vorredners sehr richtig bemerkt worden, daß die jetzige Zeit durchaus nicht eine solche sei, wo man außerordentliche Remunerationen, Gratisicationen und Gehaltszulagen geben könne; die Be dürfnisse des Staates seien außerordentlich groß und wir müßten haushälterisch dabei zu Werke gehen. Allein wenn ich mit diesen Bemerkungen wirklich ein Resultat erreichen will, so sehe ich mich formell in der Lage — und ich muß dies namentlich den beiden Sprechern vor mir einhalten — einen besonder» Antrag darauf zu stellen. Nämlich, worüber haben wir abzustimmen? Ueber den Antrag 1 und 2 aufSeite 6 des Berichtes und über den dritten Antrag Seite 7. Der dritte Antrag, der letzte bei dieser Position, ist der: „die Kam mer wolle Position 19 in einer Höhe von 53,207 Zchalern, einschließlich 6307 Zchaler transitorisch, bewilligen." Es wird Ihnen also von Seiten des Herrn Präsidenten die Frage vor gelegt werden, ob Sie diesem Anträge des Ausschusses Ihre Genehmigung geben wollen oder nicht? Will Jemand eine Abänderung dieser Position, so ist es notwendig, daß er einen ausdrücklichen und besonder» Antrag darauf stellt, und der jenige, welcher sich also dahin erklärt: ich verwillkge die 300 Lhaler für den Referenten in landwirthschaftlichen Angele genheiten und 500 Zchaler für den Referenten in Kunst sachen nicht, der muß, wenn er seinen Zweck erreichen will, nothwendig einen ausdrücklichen Antrag darauf stellen, und muß den Antrag ohngefähr so formuliren: „die Kammer wolle die Bewilligung dieser Forderungen ausdrücklich versagen," sonst wird er sein Ziel niemals erreichen; denn wenn der Herr Präsident einmal die Frage darauf gerichtet hat, ob die Kam mer die ganze Position genehmigen will oder nicht, so kann dann nicht mehr darauf zurückgegangen werden, ob die 300 und oOO LHaler davon ausgeschieden werden sollen oder nicht. Was nun zunächst die Erhöhung der Dispositionssumme im Betrage von 849 Lhalern betrifft, so wünsche ich eben nicht, daß Gratisicationen, Remunerationen rc. davon gegeben wer den. An und für sich schon ist es eine große Verlegenheit für das Ministerium und für jede Behörde, welche über einen Dispositionsfonds oder außerordentliche Summen zu gebie ten hat, fortwährend von Personen, welche vielleicht einen Schritt mehr gethan haben, oder die vielleicht einmal ein paar Stunden länger auf ihrer Expedition gesessen haben, als gerade ihre Amtspflicht erfordert, das Andrängen auf außer ordentliche Remunerationen, Gratisicationen oder Gehalts zulagen zu vernehmen. Es ist in der neuern Zeit nicht blos im Staatsdienst, sondern auch bei den Behörden der kleinen, Mittlern und großen Städte ein großes Unwesen in dr'eserBe- ziehung entstanden, wer einmal etwas mehr hat thun müssen als sonst, der beanspruchtgleich eine außerordentliche Gratisication, eine Remuneration oder Gehaltszulage. Meine Herren, wir, die wir das Interesse der Steuerpflichtigen wahrnehmen müssen, haben gewiß alle und jede Veranlassung, darauf zu dringen, daß jeder Angestellte und vom Staate Bezahlte seine Schuldigkeit thue, auch wenn er keine außerordentliche Gra tisication und Remuneration dafür empfängt. Ich stelle des halb in Betreff der Dispositionssumme folgenden Antrag: „die Kammer wolle die postulirte Dispositionssumme von 6799 Ehlr. 28 Ngr. 3 Pf. mit der Bestimmung verwiegen, daß davon Remunerationen, Gratisicationen und Gehalts-
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