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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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maaß im ganzen Lande, und zwar das Gewicht eines Stückes Butter auf ein halbes Pfund, einer Kanne auf zwei Pfund, der Verkauf im Größern nach Gewicht in Gebinden in Form der Schlesischen festgeftellt werde. Der vierte Ausschuß der ersten Kammer hat darüber in der 33. öffentlichen Sitzung der ersten Kammer Bericht erstattet und der Kammer den Antrag des Abg. Mehnert mit Ausschluß der Worte: „der Verkauf im Größern nach Gewicht in Gebinden in Form der Schle sischen" zur Annahme empfohlen, und die erste Kammer ist dem Anträge ihres Ausschusses einstimmig beigetreten. Ihr Ausschuß theilt nun ganz die Ansicht des vierten Ausschusses der ersten Kammer über diesen Gegenstand und war der Mei nung, daß es eines besondern Berichtes Seiten des vierten Ausschusses der zweiten Kammer nicht bedürfe, sondern daß bei der Berathung dieses Gegenstandes in der zweiten Kam mer der Bericht des vierten Ausschusses der ersten Kammer zu Grunde zu legen sei, und ich erlaube mir daher, den genann ten Bericht vorzutragen, derselbe lautet: (siehe denselben L.-M. I. K. Nr. 36, S. 714.) Ihr Ausschuß glaubt nicht Ursache zu haben, noch etwas Weiteres dem Berichte beizu fügen, sondern räth der Kammer an, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten. Vicepräsident v. Held: Will die Kammer auch über diesen soeben gehörten Vortrag gegenwärtig berathen ?—Ein stimmig Ja. Vicepräsident v. Held: Da dies der Fall ist, so frage ich: begehrt Jemand das Wort über diese Angelegenheit? Da Niemand das Wort in dieser Angelegenheit begehrt, so habe ich die Frage an die geehrte Kammer zu stellen. Der Beschluß der ersten Kammer geht dahin, die Staatsregierung zu ersuchen, eine Generalverordnung zu erlassen, wodurch im ganzen Lande ein gleichmäßiges But ter maaß,und zwardasGewichteinesStückesBut- ter auf ein halbes Pfund, und einer Kanne auf 2 Pfund festgestellt wird." Ihr Ausschuß räth Ihnen an, diesem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten. Tritt dkeKammer diesem Beschlüsse der ersten Kammer bei?— Ein stimmig Ja. Viceprasident 0. Held: Es folgt ein mündlicher Vor trag des fünften Ausschusses über die Beschwerde König's zu Brand. Herr Abg. Hohlfeld hat den Vortrag darüber. Berichterstatter Abg. Hohlfeld: Meine Herren! Die Beschwerde, worüber ich gegenwärtig Ihnen Vortrag zu er statten die Ehre habe, geht von dem Bäckermeister König in Brand bei Freiberg aus. Er hat sie bereits bei den letzten Landtagen eingebracht, sie ist aber damals nicht zur Bera tung gekommen, gegenwärtig hat er sie erneuert. Ihr tat sächlicher Inhalt besteht kürzlich in Folgendem. König hat ohngefähr im Lahre 1831 oder 1832 in Brand sich mit einem Hause ansäßig gemacht und dazu von einer verwittweten Calculator Klemm in Altstadt Dresden ein Capital von 200 Thlr. darlehnswsise ausgenommen. Dieses Capital war je doch zur Einrichtung deS Hauses nicht ausreichend, er war deshalb genöthigt, noch eine weitere Summe von 385 Lhlrn. aufzunehmen, und da dieses anderweite Darlchnsverhaltniß von schwierigen Umständen begleitet war, so hat ihm die ver- wittwete Klemm vorgeschlagen, die ganze Summe von ihr aufzunehmen und auf diesem Hause zu versichern. Das hat er angenommen und sich deshalb an ihren Curator, dcnAdvo- cat Hempel in Dresden, an welchen er gewiesen worden, ge wendet, dieser aber hat Schwierigkeiten erhoben und gesagt, daß die Sache nicht anders einzurichten sei, als daß König sein Haus in Brand ihm verkaufe, es solle das aber nur ein Scheinkauf sein. König hat sich auch dazu bereden lassen, wie er sagt, nichts Arges vermuthend, hat den Kauf vollzo gen und ihn selbst vor dem Kreisamte Freiberg, als der com- petenten Behörde, zur Confirmation gelangen lassen. In zwischen will er sich fortwährend als rechtmäßigen Besitzer des Hauses betrachtet haben, er hat die Zinsen des Capitals abgestoßen, Steuern und Abgaben abgeführt, bis ihm plötzlich von der verwittweten Klemm das Capital gekündigt worden ist. Er hat sich sofort weiter gewendet, um das Capital auf zubringen und seiner Gläubigerin dasselbe auszuzahlen; da ist ihm jedoch vom Advocat Hempel gesagt worden, daß er das Haus nicht anderweit verpfänden könne, denn es gehöre ihm, Hempeln.! Gleichzeitig hat Letzterer das Haus öffentlich zum Verkauf ausbieten lassen. Nun hat zwar König dagegenWi- derspruch erhoben, ist aber damit allenthalben abgewiesen worden, und um nicht noch mehrKosten aufwenden zu müssen und größern Nachtheil zu erleiden, hat derselbe sich genöthigt gesehen, das Haus um eine sehr hohe Summe zurückzukaufen. Er wendet sich nun mit folgendem Anträge an die Kammer: „Die hohe zweiteKammer wolle dahin wirken, daß der zwischen dem Advocaten Hempelzu Dresden und ihm im Jahre 1833 ab- geschlosseneKaufeinernochmaligengenauenund vollkommen unparteiischen Revision unterzogen und — im Falle dadurch jener Kauf als ein Scheinkauf und zugleich der Betrug Hem pels sich herausstelle, — dieser nach der ganzen Strenge des Gesetzes bestraft und zur Restituirung der Kosten an ihn ver- urtheilt werde." Es hat sich zunächst gefragt, ob diese Be schwerde formell zulässig zu achten sek. Das ist allerdings nicht der Fall, denn König hat nicht einmal sich darauf bezie hen können, geschweige denn bescheinigt, daß erste bis zu dem betreffenden Ministerialdepartemcnt gebracht habe und sie da selbst ohne Abhülfe geblieben sei. Es hat sich daher die erste Kammer in ihrer 43. Sitzung bewogen gesehen, sich dahin zu entscheiden, diese Beschwerde als formell unstatthaft zu be trachten und beizulegen, und der fünfte Ausschuß der zweiten Kammer kann nach den vorliegenden Umständen natürlich nur dazu anrathen, daß die geehrte Kammer dem Beschlüsse der ersten Kammer allenthalben beitreten möge. Vicepräsident v. Hcld: Will die Kammer nicht minder über den gegenwärtig erstatteten Vortrag alsbald berathen? Begehrt Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so bemerke ich: die ersteKammer hat beschlossen, dieBeschwerde.
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