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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Beschluß und die erforderliche Maaßregel von der Volksver tretung ergriffen werden können. Meine Herren! Wie lange soll denn auch noch mit der Ausführung der Grund rechte Anstand genommen werden? Die Versammlung ist, wie ich schon bemerkte, bereits über ein halbes Jahr beisam men, und es ist noch nichts gcthan, um irgendwie nur das Eine oderAndere dem Ziele der Ausführung naher zu bringen. Mit Sehnsucht harret das Volk der ihm gewordenen Verhei ßung; es hoffet darauf, daß es aus dem großen Schiffbruche der Einheit, den das deutsche Volk und somit auch der sächsi sche Volksstamm erlitten hat, wenigstens die eigene Habe, wenigstens seine Grundrechte berge. Lassen Sie, meine Her ren, und das Volk beschwört Sie mit mir, dieses gerettete Gut nicht dem gesetzwidrigen Strandrechte zurWeute werden, und darum zum Schluffe meine dringende Bitte nochmals an Sie, verschieben Sie die Erfüllung der dem Volke gewordenen Verheißungen nicht dadurch sä Lalonäas §raeeas, daß Sie über meinen Antrag zur Tagesordnung übergehen. (Mehrere Stimmen: Bravo!) Präsident Cuno: Verlangt noch Jemand das Wort? Abg. Klinger: Wie ich, meine hochgeehrten Herren, über die Grundrechte denke, darüber kann bei Ihnen kein Zweifel sein, wenn Sie die Gefälligkeit haben wollen, sich des Protestes zu erinnern, den ich in einer der letzten Sitzungen eingebracht habe bezüglich der Auffassung, welche wir vom Ministertische aus diesfalls vernommen haben. Ich habe mich damals für den Wigard'schen Antrag insofern verwendet, als ich nur eventuell mit meinem Proteste hervorgetreten bin, und habe damit an den Tag gelegt, daß der Protest das Minimum sei, welches vdn der Volksvertretung darauf beschlossen wer den könne. Es kann deshalb in diesem Augenblicke auch ein Zweifel darüber nicht existiren, daß ich nach wie vor den Wunsch theile, es möge von Seiten der Volksvertretung ein Ausschuß mit Prüfung der ministeriellen Erklärung beauf tragt werden. Allein, meine Herren, der Wigard'sche Antrag scheint mir zu eng gehalten zu sein, er beschränkt sich nämlich nur darauf, den Ausschuß mit dem Auftrage zu versehen, daß er prüfen möge, ob gegen das Ministerium eine Anklage zu erheben sei oder nicht. Es ist nun wohl möglich, daß derAus- schuß zu einem solchen Vorschläge, eine Anklage zu erheben, gelangt; es ist aber ebenso möglich, daß er in Hinblick auf die ausdrücklichen Bestimmungen der Werfassungsurkunde sich nicht für ermächtigt halt, mit einem solchen Vorschläge der Kammer gegenüberzutreten, vielmehr entweder eine Protesta tio» oder eine Beschwerde, oder auch vielleicht nur eine Adresse an Se. Majestät den König zu richten, der Kammer anzu- rathen gemeint ist. Würden Sie den Antrag des Abg. Wi- gard annehmen, so würde der Ausschuß möglicherweise sich an denselben für gebunden erachten sind in seinem Berichte nichts weiter beantworten, als die Frage: ist eine Anklage zu erheben oder nicht? Wir würden dann wieder auf denselben Punkt zurückkommen, auf dem wir Heute stehen, nämlich noch einmal dem Ausschüsse die Frage zur Erörterung zu übergeben, was überhaupt gegen das Ministerium gethan werden solle? Um daher nicht später in diese Lage zu kommen, und um nicht eine Verzögerung in die Sache zu bringen, scheint es mir ge- rathen zu sein, Sie fassen den Antrag des Abg. Wigard etwas weiter und beschränken den Aussckuß nicht in seinen Vorschlägen. Dies allein ist der Grund für mich, warum ich bei der geehrten Kammer den Antrag einbn'nge: sie möge in Ge mäßheit des WigardfchenAntrags einen Verfassungsausschuß mit Prüfung der Erklärung des Staatsministers V.Zschinsky beauftragen, erörternd, was Seiten der Volksvertretung darauf überhaupt zu geschehen habe. In dem Wigardfchen Anträge ist das nicht enthalten. GelangtderAusschuß zu der Ansicht, daß die Anklage zu erheben sei, so ist er durch meinen Antrag nicht beengt und gebunden. Allein wenn er zu einem andern Er gebnisse gelangen sollte, könnte er sich für gebunden erachten durch die Fassung des Wigard'schen Antrags. Ich wünsche aber nicht, daß wir so lange mit der Sache uns beschäftigen, daher vereinigt sich vielleicht auch der Abg. Wigard selbst mit meinen Vorschlägen, die nur in seinem Interesse sein werden. Präsident Cuno: Es scheint nicht, als ob der Abg. Wi zard Gelegenheit nehmen wolle, sein Einverständniß zu erklä ren, und ich werde daher in der Lage sein, vorerst den Antrag zur Unterstützung zu bringen. Abg. Wigard: Es kommt bei dieser Frage hauptsäch lich darauf an, daß der Ausschuß diese Erklärung genau prüfe und entsprechende Anträge diesfalls an die Kammer bringe. Sehr richtig ist von dem Abg. Klinger die Bemerkung gemacht worden, daß mein Antrag in dem seinigen gewissermaaßen enthalten sei, indem seiner mehr allgemein sich halte. Insofern kann ich wohl, wenn ich auch meinen Ansichten nach wie vor inhärire, dennoch mit diesem Anträge mich einverstehen, da es, wenn die Anträge, welche der Ausschuß in Folge dieses Antrags zu formiren hat, und diese nicht so weit gehen sollten, als ich glaube, daß in dieser wichtigen Sache zur Wahrung der Volksrechte gegangen werden müsse, mir freisteht und mir Gelegenheit gegeben ist, weiter gehende Anträge zu stellen. Beide Anträge gehen auf dasselbe Ziel hinaus, und da das der Fall ist, so kann ich mich aus diesem Grunde mit dem Anträge des Abg. Klinger einverstehen. Präsident Cuno: Immerhin wird es nöthig werden, den Antrag des Abg. Klinger, dem nunmehr auch der ur sprüngliche Antragsteller Wigard sich angeschloffen hat, zur Unterstützung zu bringen. Er geht, wenn ich recht verstanden habe, dahin: „die Kammer wolle die in der 67, öffentlichen Sitzung abgegebene Erklärung des Staatsministers v. Aschinsky an einen Verfassungsausschuß M-Berichterstat tung darüber verweisen, was in Bezug-auf diese Erklärung Seiten der Volksvertretung, zu geschehen habe." Habe ich somit den Sinn des Antragstellers gefaßt?
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