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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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SS werden, daß sie als Reichsinstitute bezeichnet werden, denn gesetzt auch, daß Verträge darüber vorhanden sind, wodurch ihr Bestehen einigermaaßen gestützt würde, so sind doch diese Verträge jedenfalls in der jetzigen Zeit um der völlig geän derten Sachlage willen einer vollkommenen Umänderung unterworfen, und der Grundsatz der Selbstständigkeit jedes Volks, sowie die jedesmalige Verfassung, giebt den ein zigen Maaßstab, wonach wir diese Verträge zu beurtheilen haben. Ich bin auch überzeugt, daß, so lange die jetzige Ver fassung nicht in dieser Beziehung geändert ist, wir auf sofor tige Aufhebung dieser Klöster nicht antragen dürfen, des wegen bezieht sich auch mein Antrag auf Umbildung der Verfassung, damit hierbei die Aufhebung der Klöster sofort ausgesprochen werden kann. Ich würde es, wenn wir zurück bleiben sollten in Betreff dieser Frage, wenn namentlich nicht so bald wie irgend möglich Anstalt getroffen würde, die Auf hebung der Klöster auszusprechen, für ein Unglück halten. Ich selbst könnte mich in der Sterbestunde bekümmern, wenn mir darin der Gedanke beifiele, jemals Mitglied einer gesetz gebenden Versammlung gewesen zu sein, und nicht mit für die Aufhebung dieser zeit- und zweckwidrigen Erscheinung gewirkt zu haben. Auch andere Staaten und große Männer sind in dieser Frage uns vorausgegangen. Ich erinnere Sie an den Mann, der uns als ein Lichtgeist erscheint, an Zschocke. Dieser hat die Nothwendigkeit der Klösteraufhebung längst dargethan und in der Schweiz ist theilweise die Aushebung erfolgt. Auch in Sachsen muß die Aufhebung der Klöster ohne weiteres erfolgen. Abg. Tzschucke: Es ist mir nicht klar, ob wirklich be schlossen worden ist, über diese Frage zu discutiren. Zugleich muß ich gestehen, daß ich außer Stande bin, über die Frage der Klöster zu entscheiden, denn von den Staatsvertragen, von denen immer die Rede ist, ist nur durch Hörensagen etwas, aber durch Einsicht derselben mir nichts davon bekannt ge worden. Wir kommen am besten aus der Sache heraus, wenn ich meinen ersten Antrag, über den Antrag des Abg. Gautsch zur Tagesordnung überzugehen, zurücknehme und darauf antrage, daß beide Anträge des Abg. Gautsch in die Abthei- lungen verwiesen werden. Präsident Joseph: Der Abg. Tzschucke hatte früher zwar den Antrag gestellt, über die Anträge des Abg. Gautsch nunmehr zur Tagesordnung überzugehen, da derselbe jedoch die von der Kammer beschlosseneDiscussion nicht beschränken kann, so würde ich ihn erst am Schlüsse zur Abstimmung ge bracht haben; es ist nun von dem Abg. Tzschucke ein anderer Antrag gestellt worden, die beiden von dem Abg. Gautsch ge stellten Anträge an die Abheilungen zu verweisen. Es hat Niemand mehr in der Hauptsache das Wort verlangt.. . . Abg. Riedel: Ich hatte um das Wort gebeten. (Der Präsident ertheilt ihm das Wort.) Ich wollte nur ein paar Worte erwähnen in Bezug auf die Klöster. Es ist allerdings wahr.... Präsident Joseph: Ich werde erst den Antrag des Abg. Tzschucke zur Unterstützung bringen. Will die Kammer den Antrag des Abg. Tzschucke, die Anträge des Abg. Gautsch an die Abteilungen zu verweisen, un terstützen? — Die Unterstützung erfolgt ausreichend. Präsident Joseph: Der Abg. Riedel hat das Wort. Abg. Riedel: Ich woM nämlich nur ein paar Worte in Bezug auf die Klöster bemerken. Es ist allerdings wahr, was der Herr Staatsminister v. d. Pfordten erwähnte, daß an die Staatsregierung kein Antrag wegen Aufhebung der Klöster gelangt ist, es war in den Kammern des letzten Land tags nicht dazu zu gelangen; deswegen ist aber der Wunsch in den Klosterorten allgemein, daß die Klöster möchten aufge hoben werden und daß eine andere Einrichtung rücksichtlich derselben getroffen werden möge. Es wurde am vorigen außerordentlichen Landtage von einem Mitgliede erwähnt, die Klöster wirkten sehr wohlthatig für die Armuth, und dieses wirkte vielleicht Lei vielen Abgeordneten dahin, daß sie dage gen stimmten, allein daß sie so viel für die Armuth gethan haben, dem muß ich widersprechen. Ich will nur einen ein zigen Fall anführen, der mir nachträglich bekannt geworden ist; sie haben nämlich Getreide an die Armen vertheilt, was sie gar nicht haben können gebrauchen, sondern dasselbe für einen geringen Preis verkaufen müssen. Ich bin auch über zeugt, daß in den nächsten Tagen Petitionen eingehen werden wegen Aufhebung der Klöster. Präsident Joseph: Es hat Niemand weiter das Wort verlangt, und ich richte an die Kammer die Frage: ob sie die beiden Anträge des Abg. Gautsch an dieAbtheilung verweisen will?Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Der Abg. Günther hat sich das Wort zu einer Interpellation erbeten. Abg. Günther: Es haben sich in neuerer Zeit, wo die Geschäfte immer mehr über die Landbewohner sich verbreiten, Uebelstände in dem Postwesen gezeigt, die sowohl auf die Ge schäfte selbst, als auch auf die einzelnen Empfänger derBriese vorzüglich sehr nachtheilig einwirken, und muß eine Abän derung in dem Briefpostwesen höchst wünschenswert!- sein. Ich will zur Rechtfertigung dieser Behauptung nur Einiges anführen. Es geht z. B. täglich eine Post von Hohenstein nach Chemnitz und von Chemnitz nach Hohenstein zurück, die Briefe werden aber unterwegs nicht abgegeben, sondern ent weder die Briefe, die von Hohenstein nach Grüna z. B. gehen sollen, müssen bis nach Chemnitz und von da erst wieder zurück nach Grüna gehen, oder die Briefe gehen von Chemnitz nach Hohenstein und von da erst nach Grüna. Derselbe Fall tritt bei dem Dorfe Mittelbach ein, wo die Briefe von Chemnitz, bis nach Lungwitz mit der Post gehen und von da erst wieder zurück. Einem Geschastsmanne kann es nun durchaus nicht einerlei sein, ob er eine Nachricht früh oder Abends oder erst den andern Tag erhalt; ich interpellire daher das Mi-
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