Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Berichterstatter Abg. Kaiser: Ich habe Vortrag zu er statten über die Wahlen der Abgg. Joseph und Günther im 50,, 51. und 52. Bezirk. In Bezug auf die Förmlichkeit des Verfahrens ist nur Weniges zu erinnern. In der Abtheilung Schneeberg im 50. Wahlbezirk ersieht man nicht aus den Acten die Frist der Anmeldung, auch ist das Anmeldungsver- zeichniß von Niemandem vollzogen. In der Abtheilung Lösnitz läßt sich ebenfalls nicht bemessen, ob die Anmeldungs frist beobachtet worden sek. Es ist am 25. November das Wahlausschreiben ausgefertigt und der 9. December als Schlußtag derFrist festgesetzt, aber nicht actenkundig, ob auch dieBekanntmachung wirklich veröffentlicht wordenist. Ueber- dies heißt es noch in dem Schlüsse des Anmeldungsverzeich nisses: „heute (am 9. December) um 6 Uhr Abends wurde die Ausgabe von Stimmzetteln geschlossen". In der Be kanntmachung aberist dieStunde nicht angegeben,mitwelchcr sich die Anmeldung schließen sollte. Diesem Umstande würde, wenn er überhaupt auf das Wahlergebniß von Einfluß wäre, insofern Gewicht beigelegt werden können, als es einem Wahl ausschüsse gestattet wäre, willkürlich die Anmeldungsfrist zu verkürzen. Das würde aber hier der Fall sein, wenn der Wahlausschuß mit einer bestimmten Stunde die Anmeldung schließt, ohnedaß diese Stunde vorher in derBekanntmachung festgesetzt ist; denn die Stimmberechtigten würden dann immer noch das Recht haben, auch nach dieser Stunde zu er scheinen, also hier nach 6 Uhr, und könnten mit Recht von der Wahl nicht ausgeschlossen werden. Das ist jedoch nur eine Willkür des Wahlausschusses, die in ihrenFolgen, wie nach her bemerkt werden wird, keinen Einfluß auf die gegenwärtige Wahl geäußert hat. Dann ist noch in der Abtheilung Pfan nenstiel blos das Abstimmungsprotocoll zu finden, es fehlt also an den Unterlagen der Prüfung, ob die Anmeldungsfrist richtig beobachtet worden ist. In der Abtheilung Schönau und Stein sind die Anmeldungsverzeichnisse nicht vollzogen. Im 51. Bezirk in der Abtheilung Sanct Michael ist dasVer- zeichniß vom Wahlausschüsse statt vom Gemeinderathe vollzogen; dies ist jedoch später dahin berichtigt worden, daß die unterzeichneten Wahlausschußmitglieder zugleich Ge meinderathsmitglieder gewesen sind, und sich im Irrthum be funden haben, als sie unterzeichneten. In der Abtheilung Oberlungwitz, so wie noch an mehrern Orten des Bezirks sind die Anmeldungsverzeichniffe so überschrieben, daß man nicht daraus ersehen kann, ob auch wirklich die darin aufge führten Personen sich angemeldet haben, oder ob es blos Ver zeichnisse aller'Stimmberechtigten des Ortes sind. Dann ist im 52. Bezirk hinsichtlich der Abtheilung Stollberg zu er wähnen, daß die Stimmzettel den Angemeldeten dort nicht bei der Anmeldung selbst eingehändigt, sondern nachgehends von dem Polizeidiener den angemeldeten Stimmberechtigten im Hause eingehändigt worden, was gegen die klare Vor schrift des Gesetzes ist. In der Abtheilung Niederzwönitz des 52. Bezirkes fehlen die Orkginalanschläge bei den Acten, auch ist der Rittergutspachter Schneider unter die Stimm- I. K. (Erstes Aßonnemettt.) berechtigtenMr die erste Kammer ausgenommen worden» Es können aber Pächter von Grundstücken nach dem Wahl gesetze nicht für stimmberechtigt für die erste Kammer gelten, weil dazu das volle Civileigenthum an dem Grundstück erfor dert wird. Wollte man aber auch alle diese Unrichtigkeiten und Mängel für, so ^wichtig ansehen, daß die Gültigkeit der Wahlen in den betreffenden Abteilungen dadurch in Frage gestellt würde, so würde doch hieraus keineswegs eine solche Differenz in der Stimmenzahl erwachsen, welche für die Stimmenmehrheit der Gewählten von Einfluß wäre. Es sind nämlich im Ganzen 8081 Stimmen abgegeben worden davon sind 3141 auf den Abg. Joseph und 3030 aufdenAbg. Günther gefallen. Der nach diesen die meisten Stimmen hat, ist der Gemeindevorstand zu Niederzwönitz mit 541 Stimmen, und es würden also fast2500 Stimmen fürungültig angesehen werden müssen, wenn überhaupt die Gültigkeit dieser beiden Wahlen in Zweifel gezogen werden könnte. Es ist nur noch ein Zweifel zu erwähnen in Bezug aufdie Erklärung des Abg. Joseph über Annahme feiner Wahl. Joseph wurde nämlich im 35. Wahlbezirk mit großer Mehr heit in die zweite Kammer gewählt. Damals erklärte der selbe gegen den Wahlcommissar rechtzeitig, daß er die Mahl annehme, dafern nicht eine Wahl zur ersten Kammer auf ihn fallen ssollte, was ihm noch nicht bekannt sei. Während diese Erklärung bei der Regierung einging, vollendeten sich die Wahlen für die zweite Kammer im 50., 51. und 52, Bezirk. DerWahlcommissarLorenz forderte vorschriftsmäßig die Er klärung des Gewählten ab, der geehrte Abg. Joseph aber war damals nicht zu Hause, sondern auf Reisen. Die Auf forderung zur Abgabe seiner Erklärung wurde seiner Gattin insinuirt, und so verstrich allerdings die Frist, während wel cher Joseph sich bestimmt über die Annahme zu erklären ge habthätte. Der Wahlcommissar Lorenz fragte deshalb bei dem Ministerium an, ob unter diesen Umständen die Wahl Ioseph's für den 50., 51. und52.Bezirkfürabgelehnterachtet werden sollte, wurde aber von dem Ministerium in folgender Weise beschieden: Auf Ihren Bericht vom 9. dieses bemerkt das Mini sterium des Innern, daß v. Herrmann Joseph zu Lindenalt hinsichtlich der im 35. Bezirke auf ihn gefallenen Wahl zum Abgeordneten in die zweite Kammer erklärt hatte, daß er diese Wahl annehme, dafern nicht eine Wahl zur ersten Kammer annoch auf ihn fallen sollte, was ihm noch nicht bekannt sei. Da nun mit der desfallsigen Anzeige des Wahlcommissars gleichzeitig Ihr Bericht vom 3. dieses über die im 50., 51. und 52. Bezirke erfolgte Wahl des v. Joseph für die erste Kammer beim Ministerium zuging, so hat dieses vorauszusetzen gehabt, es sei diese letztere Wahl angenommen, und da bei den noch wenigen Lagen bis zum Zusammentritt der Kammer die Er lassung derMissiven drängte, so ist eine solche auch an den v. Joseph in der Erwartung abgegangen, daß inmittelstdeffen Erklärung bei Ihnen werde erfolgt fein. Hat nun auch derselbe sich gestern als Mitglied der ersten Kammer angemeldet, so wird der zur Zeit unterbliebenen aus drücklichen Erklärung ungeachtet die Wahl für den 50., 51. und 52. Bezirk für avgelehnt nicht zu achten sein. 12
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder