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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Abg. Heubner: Meine Herren! Ich muß zunächst darauf aufmerksam machen, daß allerdings die Bemerkung desHerrnRegierungscommissars, welche dahin gerichtet war, daß eine Amnestie nicht wohl ohne Jagdgesetz ertheilt werden könnte, einer innern Begründung nicht ermangelt. Denn wenn wir heute eine Amnestie gäben, und der Rechtszustand bliebe ungesichert nach wie vor, so würden wir morgen und übermorgen wieder neueVergehen haben,die nach achtTagen eine zweite Amnestie erforderten. Es würde allerdings hier dadurch geholfen werden können, daß von Seiten des Justiz ministeriums die sofortige Sistkrung aller Untersuchungen und die sofortige Freilassung aller Verhafteten in Jagdver gehen angeordnet würde. Allein nicht einmal auf dieses Aus kunftsmittel glaube ich zurückkommen zu dürfen, denn ich habe ein noch besseres. Ich habe mit großer Befriedigung vernommen, daß das Jagdgesetz bereits bearbeitet und der Erlaß der Grundrechte bereits vorbereitet ist. Ich gebe zu, daß die Amnestie mit diesem Jagdgesetze und mit diesen Grundrechten Hand rin Hand gehen muß, aber ich werfe mich nun auf die Thatsache, daß die höchste und dringlichste Beschleunigung dieser AngelegenheiteineNothwendigkeit ist. Halten wir an der Unzertrennlichkeit jener drei Punkte und an der Thatsache der Nothwendigkeit der dringlichsten Be schleunigung fest, dann, meine Herren, können wir uns nur gratuliren, dann haben wir auf einmal Alles mit einander, und das ist am besten. Ich halte dies nicht für so schwierig. Was die Grundrechte anlangt, so bedarf es in der That weiter gar nichts, als daß die Grundrechte in dem Gesetz-und Verord nungsblatte mit der einzigen Bemerkung abgedruckt werden, daß durch den Erlaß der Grundrechte dasjenige Maaß grö ßerer Freiheit, welches dem sächsischen Volke durch einzelne neue Gesetze bereits gewährt ist, nicht beeinträchtigt werde. Dieses größere Maaß der Freiheit besteht in einem Punkte, soweit ich es zu beurtheilen vermag, in Beziehung auf das Vereins- und Versammlungsrecht. Wenn diese einzige Clausel mit hineinkommt, so ist es genug, wenn die Grund rechte in dem Gesetzblatte einfach bekannt gemacht werden, denn es ist in dem Einführungsgesetze selbst schon vorgesehen, daß alle Artikel, welche zu ihrem Eintritt in das practische Leben noch einer weitern Ausführung bedürfen, eben nicht sofort wirksam werden, es ist zwischen den sofort wirksamen und nicht sofort wirksamen Artikeln durch das Einführungs gesetz selbst ein Unterschied gemacht, und esz bedarf für den Augenblick keiner besonder» umfassendem Ausführungs gesetze. Diese bleiben Vorbehalten für die Artikel, Welche nicht augenblicklich in Wirksamkeit treten. Von dem Ge sichtspunkte ausgehend, den ich hier angedeutet habe, scheint es mir nun aber immerhin unerläßlich, daß wir die Bera- thung über den Antrag fortsetzen und einen Beschluß fassen. Wir beantragen ja nur die schleunigste Vorbereitung der fraglichen Maßregeln, welche ohnedies weitere Verneh mung mit den Herren Regierungscommissarien zur Folge haben wird, und im Uebrigen kann es der Regierung selbst I- K. (Erstes Abonnement.) nur erwünscht sein, die Ansichten der Kammer gleich im vor aus kennen zu lernen. Ich gehe nun auf das Einzelne über. Der Herr Re- gierungscommissar hat selbst darauf aufmerksam gemacht, daß in Bezug auf die zu erlassende Amnestie bestimmte Kate gorien gezogen werden müssen. Nun, meine Herren, die Kategorien sind bereits in dem Anträge gezogen. Ich er wähne dies zugleich in Bezug auf die von dem Abg. Riedel ins Auge gefaßten schweren Falle, indem diejenigen Ver gehungen, welche unter Art. 276, Abschn. 2 subsumirt werden müssen, d. h., wo die Angeschuldigten gegen die zu ihrer Anhaltung berechtigten Personen lebensgefährlich ge schossen haben, ferner die in Art. 279 erwähnten, wohin die Fälle des gewerbmäßigen Wilddiebstahls gehören, in Ge mäßheit des amendirten Antrags sämmtlich ausgeschlossen sind. Was endlich die Zeit anlangt, von welcher an und bis zu welcher diese Amnestie ertheilt werden soll, so ist zu be merken, daß der Antrag eine Zeit überhaupt nicht ins Auge faßt. Es läßt sich dies auch nicht thun. Man kann hier nicht wohl aussprechen, die Amnestie solle von dem Zeit punkte bis zu dem ertheilt werden. Es würde dies rücksicht lich der Abgrenzung große Schwierigkeiten mit sich bringen. Eine Gefahr ist aber bei einer in dieser Beziehung unbeding ten Amnestie nicht zu befürchten, da ja die schweren Fälle ausgenommen sind, und man recht wohl annehmen kann, daß die früher» leichten längst abgethan sein werden. Präsident Joseph: Der Abg. Jahn hat das Wort. Abg. Jahn: Ich kann mich nach dem bereits Ge sprochenen des Wortes begeben. Vicepräsident Haden: Ich bin unstreitig einer von den Vorkämpfern, die schon früher gegen den Jagdunfug gespro chen haben. Ich habe nämlich die ganze Jagd niemals für etwas Anderes, als für das Recht des Stärkern gehalten, und daher freue ich mich aufrichtig, daß endlich einmal aner kannt wird, daß die Jagd eigentlich nichts weiter, als ein bloßes Naturrecht ist. Ich habe in dieser Beziehung mit Freuden vernommen, daß der Herr Regierungscommissar endlich die Zusicherung ertheilt hat, daß in kürzester Zeit ein Jagdgesetz an die Kammern gelangen soll. Allein wenn da gegen der Herr Regierungscommissar darauf Bezug nahm, daß die Verhandlung über die Amnestiefrage bis zur Be- rathung jenes Gesetzes ausgesetzt bleiben möchte, so dürfte das nach meiner Ansicht sehr von den Umständen und von dem Zeiträume abhängen, wenn dieses Gesetz an uns gelangen wird. Denn was wird die Folge davon sein? Es werden besonders diePatrimonialgerichte, wo derartige Untersuchun gen anhängig sind, diese beschleunigen, um die Kosten herein zubringen, und sie werden so bald als möglich die Strafen verhängen. Dieser Zeitraum scheint mir daher immer noch ein zu lange hinausgeschobener, und ich würde deshalb den Wunsch äußern, die Amnestie, insoweit nicht Crkminalver- brechen vorliegen, und insoweit sie der Abg. Heubner aus dem Criminalgesetzbuche deducirt hat, so schleunig als möglich auszusprechen. Ich werde mich demnach dem Heubner'schen Anträge anschließen, da von ihm besonders eine Erläuterung vollständig gegeben worden ist, so daß ich mich weiter des Wortes enthalten kann. , Präsident Joseph: Der Abg. Schwerdtner hat das Wort. , ., Abg. Schwerdtner: Ich begebe mich des Wortes, da andere Redner bereits gesagt haben, was ich sagen wollte. Abg. Arndt: In der wichtigen Frage, ob deMmgen Amnestie gegeben werden soll, die in der neuern Zeit von dem 14
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