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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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ausgehoben habe. Das Justizministerium hat einen beson der» Beschluß über diese Angelegenheit zu denActen gebracht und sagt darin Folgendes: „Grafe hat nach den actenmäßi- gen Ermittelungen zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ord nung (nämlich bei der Waldenburger Catastrophe) ermahnt und aufgefordert, den gesetzlichen Weg nicht zu verlassen. Namentlich hat er bei der Volksversammlung (vom 5. April 1848) dieses Benehmen beobachtet." Es setzt ferner hinzu: „daß Grafe vorher auf die Volksmenge in diesem zur Ruhe und Ordnung auffordernden Sinne nicht gewirkt haben mag, scheint sich nicht unzweifelhaft in dem wiederholten Rufe der Volksmasse rc. ausgedrückt zu finden: daß Graft (jetzt) ganz anders rede, wie früher, daß seine Reden ganz an ders klängen, als sonst u. s. w." Darauf schließt das Justiz amt weiter: „Alle diese Umstände begründen wider ihn den Verdacht der Verleitung der Volksmasse zu Ergreifung von (gewaltthätigen) Maaßregeln zum Zwecke der fürstlichen Concessionen." Aus diesen einfachen Entschließungen des Justizamts geht auf das unzweifelhafteste hervor, daß hier nichts weiter vorliegt, als ein politisches Vergehen —, wel ches nach dem Gesetz vom 18. November 1848 zu beurtheilen ist; — ein Vergehen, welches angeblich durch Mißbrauch des Versammlungsrechts begangen worden ist. — -Ist dies der Fall — so scheint es mir nothwendig im Interesse der Gerechtigkeit zu liegen, daß Gräfe und die, welche mit ihm in gleichem Falle sich befinden, wie jeder Andere nach dem letzten Gesetze behandelt werde; hat das Justizministerium einmal Gebrauch gemacht von dem Rechte, solche Angeklagte vor das Geschwornengericht zu stellen, so ist es auch unbedingt eine Forderung der Gerechtigkeit, daß Gräfe, wenn seine Reden ein Vergehen sind, — gleichfalls vor ein Geschwornenge richt gestellt werde. Präsident Joseph: Verlangt noch Jemand hierüber das Wort? Königl. Commissar 0. Lreitschke: Ich habe bereits gesagt, daß dasMinisteriumBericht erfordern werde vondem Juftizamte Rochlitz; und nach Eingang desselben werde ich darauf antworten. Ich muß aber nochmals bemerken, daß nach den eigenen Anführungen des Abgeordneten hier nicht der Fall vorliege, daß das Ministerium erst eine Ermächtigung hatte geben müssen, um das Verfahren umzuleiten in das Verfahren mitSchwurgerichten, sondern daß, indem die Rede ist von einem Vergehen, was im Mißbrauch des Vereins- und Versammlungsrechtes seinen Grund hat, dann schon das Ge setz selbst dem Gericht befiehlt, dafür zu sorgen, daß eine solche Umleitung erfolge. Ob nun diese hätte geschehen sollen oder nicht, werden wir erst dann beurtheilen können, wenn wir die Acten eingesehen haben. Präsident Joseph: Verlangt noch Jemand das Wort über diesen Gegenstand? Abg. Heubner: Es scheint mir doch, als ob über diesen Antrag nicht sofort zu entscheiden sein dürfte. Nach der I. K. Seiten der Regierung abgegebenen Erklärung ist vorauszu setzen, daß in Bezug auf den angeregten Fall nothwendig Erörterungen stattsinden werden. Ich glaube daher, daß, wenn wir uns nicht sofort mit der gegebenen Erklärung zu friedenstellen wollten, es zweckmäßiger wäre, den Antrag an eine Deputation abzugeben, damit dieselbe sich dann genauer unter Zuziehung der Regierungscommissarien vom Stande der Dinge informiren könne, damit der Kammer ein vollkom men vorbereitetes Gutachten zur Entschließung vorliege. Abg. Kaiser: Die Frage ist schon angeregt worden auf dem letzten Landtage. Es wurde damals das Justizmi nisterium interpellirt von dem Abg. Lzschirner zu gleichem Zwecke, wie jetzt der Abg. Böricke beabsichtigt; und damals, wenn ich nicht irre, gab das Justizministerium die Erklärung ab, daß die Untersuchungssache bereits auf dem zeitherigen Proceßwege so weit gediehen wäre, daß es unzuträglich er scheine, das neue Verfahren auf diese Angelegenheit anzu wenden. Die Kammer hat sich damals bei dieser Erklärung beruhigt. Wenn nun auch daraus kein Präjudiz für die Entschließung des jetzigen Landtags hergeleitet werden kann- so würde es mir doch sonderbar vorkommen, wenn man, wah rend man damals mit dem Anträge nicht durchgedrungen war, die Sache jetzt wieder aufnehmen wollte. Abg. Böricke: Zur Berichtigung einer Lhatsache! näm lich der, welche das Hauptentscheidungsmerkmal kn dieser Sache abgiebt: Es ist ja gegen Gräfe xin Erkenntniß noch gar nicht gefällt, ein Urtheil nicht gesprochen worden; es ist noch nicht einmal dessen Vertheidigung gemacht worden; es liegt die Sache zur Zeit wegen gewisser Deftnsionalanträge nur den Appellationsinstanzen vor. Abg. Kaiser: Zu der Annahme, daß in der Sache ent schieden worden und ein Erkenntniß eingegangen sein dürfte, bin ich dadurch gekommen, daß wir erst vor einigen Lagen durch das hiesige Stadtgericht ein specielles Actenfascikel nebst den allgemeinen Entscheidungsgründen in dieser Sache vörgelegt worden ist. Darin sah ich den Beweis, daß das erste Erkenntniß gefällt ist. Nun sollte ich doch glauben, daß die ganze Sache gleichzeitig versprochen sein würde. Königl. Commissar v. Treitschke: Allerdings nicht ganz gleichzeitig, sondern es sind die gegen die einzelnen Jn- culpaten ergangenen Acten, sobald sie spruchreif waren, an das Appellationsgericht versendet worden; und daher sind auch die Urtheile zu verschiedenen Zeiten ekngegangen. Welche Jnculpaten dies betrifft, vermag ich allerdings in diesem Augenblick nicht zu sagen, da die Acten nicht vorliegen. Abg. Böricke: Ich will mich mit der Ansicht des Abg. Heubner einverstanden erklären, daß diese Angelegenheit an eine Deputation verwiesen werde. Präsident Joseph: Nicht vielmehr an die Abtei lungen? Viceprasident Tzschucke: Es scheint mir hier ein Fall 13*
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