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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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SOS Beschleunigung der Sache, und in dem Falle, wenn die be treffenden Bestimmungen nicht durch diejenigen Gesetze, welche in dem Anträge erwähnt sind, so schleunig dem Volke gegeben werden können, als wir es wünschen, hält es der Ausschuß für besser, von jenem Systeme abzugehen, und was das Volk wünscht, ihm durch eine besondere Vorlage alsbald zu gewähren. Regierungsrommissar Todt: Es ist, wie gesagt, von geringem Belang, ob dieser Punkt auf die eine oder die andere Weise, in einem oder in verschiedenen Gesetzen zur Erledigung kommt. Ich muß aber doch auf die letzte Aeußerung des Berichterstatters noch einmal zurückkommen. Es folgt näm lich aus dem von ihm erläuterten Vortheile noch nicht, daß die vorgeschlagenen Bestimmungen in ein Gesetz zusammen gefaßt werden müssen. Man muß sich nämlich vergegen wärtigen, daß die Wahlen in den Gemeinden gewöhnlich nur einmal im Jahre erfolgen, und daß sie für dieses Jahr bereits erfolgt sind, vor Ende dieses Jahres also kaum werden zu er neuern sein. Bis dahin aber dürfte das Gesetz über die Ge meindeverfassung doch wohl berathen und, wie ich hoffe, auch in Kraft getreten sein. Die Bestimmungen über die Ge meindewahlen also können immerhin getrennt bleiben, wenn man sie auch schnell haben will, weil man sie ja nicht vor Jahresschluß braucht. Dagegen könnte man die Bestim mungen über die allgemeinen Wahlen allerdings in ein be sonderes Gesetz zusammenfassen, weil eine Revision des Wahl gesetzes wohl nicht in der allernächsten Zeit in Aussicht steht. Berichterstatter Abg. Heubner: Ich glaube, die Kam mer würde es mit der größten Freude begrüßen, wenn in der allernächsten Zeit die Bestimmungen unter 1 — 3 in einer Gemeindeordnung und die Bestimmungen sub 1 — 7 in einem besonder« Gesetz, was die Landtags-, Reichs-, Ge- schwornen- und Provinzkaltagswahlen betrifft, gleichzeitig gegeben werden könnten. Präsident Joseph: Ich werde nunmehr zur Abstim mung verschreiten und eine Frage in Bezug auf die vom Aus schüsse angenommenen Grundsätze richten. Unter 1 hat der Ausschuß Vorschlägen: „Die Leitung der Wahlen liegt in den Städten und auf dem Lande den Ge meindebehörden und den Vertretern der Gemein- denob." Stimmen Sie diesem Grundsätze bei? — Ein stimmig Ja. Präsident Joseph: Unter 2 hat der Ausschuß vor geschlagen: „Den unter 1 gedachten Gemeinde behörden und Vertretern ist es nachgelassen, das Wahlgeschäft durch besonders von ihnen zu er nennende Ausschüsse zu vollziehen." Stimmen Sie auch hierin dem Ausschüsse bei? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Der Abg. Jungnrckel hat folgenden Zusatzantrag hier gestellt: „Bei größerer Ausdehnung -er Ortschaften die Gemeindebehörden anzuwei sen, ein oder mehrere Ausschüsse für die Ausgabe und Einnahme der Stimmzettel zu beauftragen und in gleicher Entfernung des Orts ihre Sitzung abzuhalten." Stimmt die Kammer diesem Anträge bei? — Ist mit 28 Stimmen verworfen worden. Präsident Joseph: Der Abg. Böricke hat folgenden Zusatzantrag gestellt: „Die deshalb vereinigten,Cor- porationen bilden für jeden Wahlact ein Colle gium." Ich frage: Tritt die Kammer diesem Anträge bei? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Unter 3 hat der Ausschuß folgen den Grundsatz aufgestellt: „Der Zuziehung eines zum Registriren gesetzlich befähigten obrigkeitlichen Beamten oder Protocollanten bedarf es hierbei allenthalben nicht." Stimmt die Kammer hierin dem Ausschüsse bei? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Unter 4 hat der Ausschuß vor geschlagen: „Jeder Ort, in welchem eine eigene Ge meindebehörde und Gemeindevertretung be steht, bildet eine Wahlabtheilung." Stimmt die Kammer hierin dem Ausschüsse bei? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Unter 5 hat der Ausschuß den Grundsatz aufgestellt: „Die unter 2 gedachten Aus- schüsse hab en ganz dieselbe Zuständigkeit, die den Wahlausschüssen im provisorischen Wahlgesetze vom IS. November 1848 angewiesen worden ist." Stimmt die Kammer dem Ausschüsse bei? — EinstimmigJa. Präsident Joseph: Der 6. Punkt lautet: „Bei Landtags- und Reichstagswahlen wird ein Tag bestimmt, an welchem zu gleicher Zeit im ganzen Lande die Wahlen stattfinden. An diesem Tage ist dasProtocoll zurStimmzettelabgabe von früh 6 Uhr bis Abends 10 Uhr offen zu halten. Den darauffolgendenTagistdasErgebnißder Wahl an jedem Orte durch öffentlichen Anschlag be kannt zu machen und gleichzeitig ist das Wahl- ergebniß demRegierungscommissar anzuzeigen." Tritt die Kammer diesem Anträge des Ausschusses bei? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Der Abg. Unger hat beantragt, nach den Worten: „bei Landtags- und Reichstagswah len" hinzuzufügen: „auch beim oberlausitzer Pro vinziallandtage, so lange derselbe besteht". Tritt die Kammer auch diesem Anträge bei? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Abg. Theile hat beantragt, nach den Worten: „bis Abends 10 Uhr" hinzuzufügen: „und auf dem Lande von früh 5 Uhr an". Tritt die Kammer auch dem bei? — EinstimmigJa, > Präsident Joseph: Unter 7 ist vom dem Ausschüsse der Grundsatz aufgestellt worden: „Zur Abholung der
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