Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
rücksichtlich derjenigen Vorrechte, welche den Ritterguts-i besitzern zeither zustanden, Seiten der Staatsregierung kein Compliment gemacht wird, so brauchte eigentlich auch Seiten der Regierung den Herrschaftsbesitzern keines gemacht zu wer den. Der Herr Staatsminister hat ferner noch bemerkt, es verdiene Anerkennung, daß das Haus Schönburg rücksichtlich derjenigen Befugnisse und Rechte, welche durch die deutschen Grundrechte verloren gehen, seine Bereitwilligkeit zur Auf gabe ^derselben schon früher an den Tag gelegt habe, ehe die Grundrechte zur Publikation gelangt sind. Das mögen wir ebenfalls als löblich anerkennen. Allein der Ausschuß konnte, abgesehen davon, daß die Aufgabe jener Vorrechte doch unter allen Umstanden erfolgen mußte, um so weniger darauf Bezug nehmen, als die Protestation, welche das Haus Schön burg noch im November 1848 rücksichtlich seiner Rechte ein gelegt hat, auf eine ganz andere Ansicht desselben schließen ließ. Endlich ist von dem Abg. Todt noch eine Bemerkung rücksichtlich der Ueberfichtlichkeit desBerichts gemacht worden. Er hat gewünscht, daß die Punkte schließlich hätten zusam mengefaßt werden sollen, welche durch die Grundrechte noch nicht als aufgehoben oder außer Kraft getreten zu bezeichnen sind. Diesem letzten Verlangen wird im zweiten Berichte entsprochen werden. Hier waren nur diejenigen Punkte zu sammenzustellen, welche in Gemäßheit der Grundrechte über haupt nicht mehr gelten können. Wenn der Ausschuß auf das Einzelne der Receßparagraphen eingegangen ist und ich als Berichterstatter mich nicht blos kn allgemeinen Umrissen gehalten habe, so schien dies zur bessern Verständigung über die einzelnen exceptionellen Einrichtungen nothwendig zu sein. Wenn der zweite, jetzt fertige Bericht mit dem ersten verglichen wird, so wird sich in keinerBeziehung eine Schwie rigkeit für die Punkte darbketen, welche für die künftige Dis kussion noch übrig bleiben. — Ich halte schließlich fest, daß der Standpunkt der Regierung, wenn er auch bei der Aus führung der Beschlüsse, welche Seiten der Volksvertretung zur Vollziehung der Grundrechte gefaßt werden, ein anderer sein könnte, eigentlich kein anderer sein darf, als derber Volks vertretung ist, daß die Regierung mit derVolksvertretung bei Ausführung des zweiten Artikels der Grundrechte, dem Er- läuterungsrecesse vom Jahre 1835 gegenüber, und beider Beurtheilung des durch die Grundrechte nicht schlechthin ab geschafften Theils desselben Hand in Hand zu gehen hat, daß sie aber bei der zu beschleunigenden provisorischen Reorgani sation der öffentlichen Verhältnisse des Schönburg'schen Ge bietes nicht abgehalten ist, etwaige persönliche freundlicheBe- ziehungen fortzuerhalten, ohne hierbei ihre eigentliche Würde, die ihr das jetzige deutsche Recht giebt, aus den Augen zu ver lieren. Präsident Joseph: Der Ausschuß hat angerathen, die unter I., H. und III. aufgestellten Grundsätze zu Beschlüssen zu erheben, und ich richte daher die Frage an die Kammer: ob sie demunterl.aufgestellten Grundsätze: „daß alle im Schön burg'schen Neceßgebiete, nur in Gemäßheit des Erläuterungsrecesses, zeither bestandenen be sonder» Verfassungs- und Verwaltungseinrich- tungen in Wegfall kommen," ihre Zustimmung giebt? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Unter II. hat der Ausschuß die Fol gerung ausgesprochen: „daß an deren Statt alle die- enigen allgemeinen sächsischen Verfassungs und Verwaltungseinrichtungen Platz greifen müssen, welche die Regierung anordnen würde, wenn rücksichtlich des bezeichneten Gebiets gar- keinReceßoderErläuterungsreceß ex istirt hätte," und ich frage: Tritt die Kammer auch diesem Grundsätze bei? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Unter III. ist ausgesprochen: „daß aber au chd er Staatsregierung schon gegenwärtig das unbeschränkte Recht zusteht, die allerdrin- gendstenVerwaltungsorganisationenindemRe- ceßgebiete ohne alle Rücksicht auf entgegenste hende Rec eß bestimmungen schleunig st zu treffen; so wohl Ressortverhältnisse, als auch die Abgren zungen der Verwaltungs- und Justizbezirke pro visorisch zu ordnen." Tritt die Kammer auch diesem Grundsätze bei? — Einstimmig Ja. Präsident Jo seph: Es ist noch im weitern Context des Berichts gesagt: „daß sie die Erwartung gegen die Staatsregierung aussprechen werde, daß sie bei denkünftigen Verwaltungsgesetzen obigen all gemeinen Grundsätzen unter I. und H. vollstän dige Rechnung tragen werde." Tritt die Kammer auch diesem Vorschläge bei? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Böricke: Ich komme aufdas Ein zelne der Vorschläge, welche Seiten des Ausschusses gemacht worden sind. (s. L.-A. ll. Abth. S. 55 Z. 16 — 32.) Diese ersten drei einzelnen Vorschläge beziehen sich lediglich auf die Justizpflege im Neceßgebiete. Präsident Joseph: Verlangt Jemand das Wort hier über? Wenn nicht, so werde ich zur Abstimmung verschreiten. Der Ausschuß rathet der Kammer an, zu beschließen: „daß 1) die Sätze 1, 2, 3 des §. 13 — die§§. 14, 15 des 1. Abschnitts, auch der 2.Satz des §. 17 im III. Ab- schnittedesErläuterungsrecesses,sowiedieden- selbenentsprechendentzZ. 4und5, Oundl^desal- tenRecessesvvnIT^O — mit Einschluß von §.31 des Gesetzes vom 23. November 1848, welche die sonderliche Justizpflegeim Schönburg'schenRe- ceßgebiete betreffen, für außer Kraft gesetzt zu erachten seien." Tritt die Kammer diesem Vorschläge bei? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Ferner: „2. daß die imReceßge- biete bestehenden Patrimonial-und Herrschafts-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder