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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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nirt finde, von dem Grundsätze der staatsbürgerlichen Gleich heit habe ich mich nie entfernen können. Diesen habe ich auch bei meinen Mitbürgern in Verhandlungen und sonst auf ge setzlichem Wege zur Geltung zu bringen mich stets bemüht. Ich habe mich schon im Jahre 184l, wo ich Beschwerden und Klagen über die Rentenvertheilung für einzelne städtische Kör perschaften als Sachwalter zu machen hatte, ich habe mich dann später vom Jahre 1845 in einzelnen Vereinen und Ver sammlungen in diesem Sinne, namentlich dahin ausgespro chen, daß das Staatsbürgerthum in Beziehung auf das Haus Schönburg wie auf andere Sachsen auf gleiche Weise festzuhalten ist,daß die Herren von Schönburg nichts Anderes, nichts mehr gewesen sind, als Staatsbürger, wie wir es waren, und wie wir es sind, daß sie, wenn ich mich eines Aus drucks der Verfassungsurkunde (§. 38) noch bedienen darf, eben auch nichts Anderes gewesen sind, als „Unterthanen".— Weil ich aber diesen meinen Grundsatz bei einer mehrjährigen Opposition gegen den Erlauterungsreceß und die aus dem selben hergeleiteten Verhältnisse in gehöriger, gesetzlicher Form verfolgt und festgehalten, mich hierbei von abstoßenden Formen entfernt gehalten habe, so ist mir selbst von Seiten derjenigen, welche mich gewissermaaßen als ihren Gegner ansehen können, ein gewisses Vertrauen geschenkt worden, einVertrauen, welches unterAnderm darin bestand, daß selbst einer der Herrschaftsbesitzer mir während einer Reihe von Jahren nicht unbedeutende Proteste zur Führung übertrug, Processe, die ich glücklich vollendet habe, und daß mir derselbe noch kurz vor Ausbruch der Bewegungen, trotz dem, daß die Opposition gegen den Erlauterungsreceß von Jahr zu Jahr zunahm, noch einen anderweiten sehr erheblichen Proceß über tragen wollte, den ich aber, um meine oppositionelle Stellung gegen den Erläuterungsreceß rein und klar zu erhalten, ab lehnte. Entschuldigen Sie, meine Herren, daß ich zu per sönlichen Angelegenheiten übergegangen bin. Ich glaubte aber, mir dies schuldig zu sein, Alles, was sich auf meine Stellung gegen Mitglieder des Hauses Schönburg be zieht, zur Beurtheilung meines Standpunkts angeben und behaupten zu dürfen, daß ich selbst noch nicht den rauhen Weg eingeschlagen, sondern daß ich da, wo eine mildere Form mit der Festhaltung der democratischen Grund sätze zu beobachten ist, mich der mildern Form ange schloffen und sie meinen Mitbürgern empfohlen habe. Freilich ist in dieser Beziehung der Ausschuß, als ob er sich einer weniger milden, einer rücksichtsloser» Form bei einigen Vorschlägen bedient habe, von zwei Seiten her an gegriffen worden; von Seiten eines Abgeordneten, welcher darauf ein Gewicht legte, daß Seiten des Ausschusses eine gewisse Dictatur in den Worten: „außer Kraft gesetzt", aus geübt worden sei. Allein ich habe darauf aufmerksam zu machen, daß der Ausschuß die wirkliche Bestimmung des ersten Artikels in dem Einführungsgesetze der Grundrechte vor Augen gehabt hat, wo es heißt: „Alle Bestimmungen einzelner Lan desrechte, welche mit den zur Ausführung gelangten Grund rechten (Art. 2) in Widerspruch stehen, treten außerKraft." Es hat sich daher der Ausschuß für berechtigt und verpflichtet angesehen, in Gemäßheit dieser Bestimmung des Einfüh rungsgesetzes ganz das Nämliche auszusprechen, was hier in Folge des 2. Artikels der Grundrechte Rechtens ist. Aber richtig ist, was der Abg. Todt bemerkte, daß der Ausschuß durch die gethanenVorschläge keineswegs hat erklären wollen, es soll sogleich ohne weiteres jedwede Einrichtung, welche zeither zu den exceptionellen im Receßgebiete gehörte, um deswillen aufhören, weil sie Schönburg'sche Einrichtung ge wesen ist; nein, die Vorschläge sollen, wenn sie Beschlüsse der Volksvertretung werden, die Grundlage des Verfahrens bil den, welches die Regierung bei den dortigen provisorischen und definitiven Behördenumgestaltungen einschlagen mag. Wenn also nur der Grundsatz festgestellt und von Seiten der Regierung anerkannt ist, daß es ein Recht auf denReceß nicht giebt, so wird schon dadurch, daß die Regierung die dortigen Beamten als ihre Beamten übernimmt und nach Befinden dislocirt, vor der Hand und bis zur Einführung allgemeiner neuerVerwaltungsregulirungenAlles erreicht, was der Aus schuß erreichen will. Ich muß aber ebenfalls darauf zurück kommen, was von Seiten des Herrn Staatsministers dem Ausschüsse gestern eingehalten worden ist, daß derselbe in einzelnen Punkten ein rücksichtsloses Verfahren empfohlen habe. Zu dem, was schon von dem Abg. Kaiser bemerkt worden, bemerke ich noch, daß ich eigentlich nicht begreifen kann, warum der Herr Staatsminister, welcher der Confcrenz beiwohnte, wo dieser Bericht vorgetragen worden ist, nicht schon damals dieses sein Ürtheil uns zu vernehmen gab. Wir würden uns dann hierüber in Einverständniß gesetzt haben. Allein dadurch, daß der Herr Staatsminister erklärte, er sei mit dem Hauptprincip des im Berichte Gegebenen ein verstanden, und weil er etwas gegen die Form nicht erinnerte, mußte der Ausschuß annehmen, daß der Herr Minister auch rücksichtlich der einzelnen Bestimmungen und derForm ein verstanden sei. Will nun die Regierung in Betreff ihrer Vorschritte bei der provisorischen Umänderung von Verwal tungszweigen einen „mildern Weg" beschreiten, will sie mit andern Worten zuvor den Herren von Schönburg bei Ent nahme ihrer Rechte ein Compliment machen, so ist das wenig stens nicht Sache der Gesetzgebung, die hat keineswegs die Pflicht, jenen Gutsherren ein Kompliment zu machen. Diese darf nur in bündiger Form das bezeichnen, was durch die Grundrechte anerkannt ist und danach festgesetzt werden soll. Ebenso wenig trifft die Maaßregeln, welche der Aus schuß vorgeschlagen hat, der Vorwurf, der ebenfalls von einer Seite her angedeutet worden ist, als ob die Schvnburg'- schen Herrschaftsbesitzer schlechter gestellt werden sollten, als andere Rittergutsbesitzer. Das ist vom Ausschuß nicht ge dacht, geschweige verlangt worden, cs kann auch nicht ver langt >werden. Allein auf der andern Seite meint auch der Ausschuß, daß die Schönburg'schen Herrschaftsbesitzer nicht besser gestellt werden, als andere Rittergutsbesitzer. Wenn
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