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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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die von der deutschen verfassunggebenden Rekchsver- sammlung bekannt gemachte Reuh'sverfassung unge säumt zum Pvllzssg zu bringen und zwar zunächst und sofort': » 1) die Bürgerwehr, dasMilitair und die Beamten auf die Reichsverfaffung beeidigen zu lassen; 2) der Centralgewalt und Nationalversammlung eine ausdrückliche Erklärung zukommen zu lassen, daß denselben die Reichstruppen des Königreichs Sachsen und die Freiwilligen aus der sächsischen Bürgerwehr für kräftige Durchführung der- Ver fassung zu unbeschrankter Verfügung stehen. Ein gleichlautender Antrag — jedoch ohne der Bürger wehr darin zu gedenken — ist an den Landtag zu Darmstadt vöm Abg.' Lehne gebracht worden. Der unsrige ist begründet durch die von den Kammern wegen Bekanntmachung des Reichsgrundgesetzes gefaßten Beschlüsse, und lediglich eine Folge derselben. Die Herbeiziehung der Bürgerwehr zu Verpflichtung auf die Reichsverfaffung und der Freiwilligen dieser Körperschaft — an denen es eintretendenfalls nicht fehlen wird — zur Vertheidkgung der Verfassung bedarf bei denen, welche die Bürgerwehr als volksthümliche Einrich tung anerkennen, keiner besondern Rechtfertigung. Jene Beeidigung wird auch den vorteilhaften Erfolg haben, daß damit jede Gemeinde des Landes durch ihre wehrhafte Mann schaft ihre Hingebung an das Gesammtvaterland zu betä tigen vermag. Wir bezeichnen diesen Antrag als dringlich und bitten, daß derselbe ohne weitere Begutachtung durch einen Aus schuß sofort berathen werde. Dresden, den 27. April 1849. August Hitzschold. C. G. Eymann. Gautsch. Zusatzantrag zu den von dem Abg. Hitzschold eingebrachten Anträgen, die Reichsverfassung betreffend. Die erste Kamm,er wolle im Verein mit der zweiten Kammer gegen die Staatsregierung erklären: daß die Volksvertretung des Königreichs Sachsen Jeden ohne Unterschied der Person für einen Re bellen gegen die Nationalversammlung zu Frank furt, als Trägerin der Souverarnetät des deutschen Volks, erachte, welcher, durch Rath und Lhat den Vollzug der Reichsverfassung hindert, und. erwarte, daß gegen ihn mit der ganzen Strenge der auf den Hochverrat gesetzten Strafen werde verfahren werden. Abg. Kaiser. Präsident Joseph: Der Abg. Hitzschold wünscht, daß ohne vorgängige Begutachtung durch einen Ausschuß die Kammer sofort in Berathung hierüber trete; ist die Kammer damit einverstanden? — Gegen 1 Stimme. Präsident Joseph: Der Herr Vicepräsident Tzschucke wird eine Landtagsschrfft vortragen. (Dies geschieht.) Präsident Joseph: Genehmigt die Kammer diese Land tagsschrift? — Sie ist genehmigt. Präsident Joseph: Es ist noch eine zweite Landtags schrift vorzutragen in Bezug auf die Abänderung des Kriegs artikels 5. Ich ersuche den Herrn Schriftführer, sie der Kam mer vorzulesen. (Dies geschieht.) Präsident Joseph: Genehmigt die Kammer diese Land tagsschrift? — Ist einstimmig genehmigt. Präsident Joseph: Ich habe Ihnen noch mitzutheilen, daß die Abgg. Schwerdtner, Riedel, Jungnickel, Müller aus Friedebach, Kaltofen, v. Biedermann undHeinze sich für heute wegen dringender Geschäfte und Abhaltungen entschuldigen lassen. Ich ersuche den Abg. Kaiser, den auf heutiger Tages ordnung stehenden Bericht, den Elsterbrunnen betreffend, uns vorzutragen. Berichterstatter Abg. Kaiser: (verliest den Bericht, f. L.-A. H. Abth. S. 177.) Präsident Joseph: Will die Kammer über diesen gestern erst ausgegebenen Bericht sofort berathen und Beschluß fassen? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Verlangt Jemand das Wort hierüber? Abg. Zfchweigert: Bei Beurtheilung dieses Gegen standes habe ich mich zuerst gefragt, ob auch die allgemeinen Bedingungen vorhanden sind, worauf sich die Bewilligung eines so großen Capitals stützen muß, wenn dieselbe seiner Zeit von uns gefordert werden wird! Ich habe mich zuerst gefragt, ob die Heilkraft in gehöriger Meüge vorhanden ist, und werde gänzlich darüber beruhigt durch die Darlegungen, die darüber in öffentlichen Blattern erschienen sind und die der Finanzdeputation vorgelegen haben. Die Heilkräfte sind, soviel ich es übersehen kann, überwiegend über die des Franzensbades. Ich habe mich ferner gefragt, ob die Tempe ratur vorhanden sei, die dazu gehört, um der Heilkraft förder lich. zu sein. Auch hierüber habe ich von der Negierung die genügendste Auskunft erhalten. Ich habe ferner gefragt ob die Wassermenge, hinreichend sei, um allen Ansprüchen zu genügen, wenn, wie zu hoffen steht, das Bad ein großes Bad wird, ein Bad, wo eine große Menge von Heilsuchen den sich einsinden kann. Auch in dieser Hinsicht giebt schon das Zahlenverhältniß, welches die Deputation im Berichte vorgelegt hat, hinreichende Beruhigung, und es würden so nach alle Bedingungen gegeben sein, welche vorhanden sein müssen, um die Heilkraft dieses Bades überhaupt in Frage ziehen zu können. Ich muß mich daher ganz dafür aus sprachen, daß der Staat in dieser Hinsicht, etwas thue, weil die Kräfte der Privaten, wie wir bis jetzt gesehen haben, nicht ausreichend sind, das Bad selbst fn der Vollkommenheit her zustellen, die nö,thig ist, um den Badegästen aus größerer
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