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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- Berichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten sächsischen Ständekammer ersichtlichen Begründung der gegen die Schönburgischen Rezeßverhältnis gerichteten Antrage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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obrigkeitliche Erlaubniß konnte hier um so weniger ein Hin derniß sein, da der Verfasser der Begründung selbst irgendwo angeführt hat, daß er schon seit dem Jahre 1845 gegen die Rezesse in den Bürgerversammlungen zu wirken gesucht habe. Hätte also irgend eine Unzufriedenheit über den Abschluß des Erläuterungsrezeffes stattgefunden, so würde sie schon längst laut geworden sein, und zwar um so mehr, als bekanntlich die politischen Bewegungen im Lande, namentlich im Jahre 1845, in den Rezeßherrschaften sehr früh Eingang fanden, ohne daß jedoch sich solche, erfolgter Aufregungsversuche dazu ohnerachtet, in Schriften oder Handlungen gegen die Rezeß verhältnisse oder die Mitglieder des Hauses Schönburg ge richtet hätten. Auch ging die Bewegung, welche in der letzten Hälfte des Märzes vorigen Jahres ausbrach, keineswegs von selbst aus den Gemeinden hervor, sondern sie wurde von einigen Einheimischen und Fremden durch Aufrufe, Zusammenberufung von Versammlungen und ähnliche Mittel erst künstlich her vorgerufen, und daß dieses, bei der sonstigen allgemeinen Auf regung durch ganz Deutschland, in einem so bevölkerten Districtc sich allerdings leichter als anderwärts bewirken ließ, darf nicht befremden. Wenn aber als Grund, weshalb kein Proceß gegen das Haus Schönburg erhoben wurde, angegeben wird, daß vor auszusehen gewesen, daß solcher zu keiner günstigen Entscheidung gesühret haben würde, so dürfte bierinnen ein deutlicher Hin weis liegen, auf welcher Seite das Recht sei. 11) Ungegründet ist es auch, daß das System der Ein zelverklagung stattgefunden, ja am Ende des Jahres 1847 bestanden fast gar keine Processe mehr zwischen den Guts herren und ihren Insassen über gutsherrliche Leistungen in den Rezeßherrschaften. Es ist ungegründet, daß der Besitzer der Herrschaft Wal denburg den Bau eines Wehres daselbst, allen Widerspruchs ohnerachtet, eigenmächtig durchgcsetzt bade. Gedachtes Wehr bestand vielmehr ganz in dem bisherigen Umfange und an derselben Stelle schon Jahrhunderte. Zwar wurde, daß cs bei dem letzten Wehrbaue im Jahre 1840 gegen seine ursprüng liche Lage erhöbet worden sei, hinterher behauptet, da sich dieser Bau aber, der ohne allen Widerssruck von irgend einer Seite erfolgte, nur aus die eine Hälfte des Wehres erstreckt batte und der Augenschein lehrt, daß es in horizontaler Lage sich befindet, so kann jene Behauptung nickt gegründet sein. Jedenfalls würde anck der Beweis von denen, die das Gegen theil behaupten wollen, zu führen gewesen kein, was aber noch nicht geschehen ist. Die Beschwerdeführer, die übrigens erst im Jahre 1847 auftraten, konnten somit nur auf den Rechts weg verwiesen werden, den sie aber nicht betreten haben. Es ist demnach nicht einmal die Angabe, daß ein Proceß darüber geführt worden, gegründet. Wenn gleichwohl dieser einfache Gegenstand im Mär; und April vorigen Jahres mit zur Erregung der Unzufrieden ¬ heit benutzt wurde, so giebt dieses nur einen Beleg mehr da für, welcher Mittel man sich zu diesem Zwecke bediente. 12) Von einem Drucksystem konnte schon deshalb gar keine Rede sein, weil die Besitzer der Rezeßherrschaften eben sowenig, wie die anderer Herrschaften und Rittergüter im übri gen Lande, dazu die Macht hatten. Es ist dieses, so wie alles andere, was in der fraglichen Begründung den Herrschaftsbesitzern zur Last gelegt wird, un gegründet. Dazu gehöret auch namentlich das, was über die Ver bindung, in welcher der Schloßbrand zu Waldenburg mit jenem angeblichen Drucksystem gestanden haben soll, gesagt wird. Die Demonstration, welche durch Abhaltung einer Volks versammlung bei Waldenburg stattfand, hatte notorisch keinen anderen Zweck, als den Verzicht auf gutsherrliche Gefälle, namentlich des Lehngcldes, auf welches sich, in Folge der Verhandlungen über die Ablösung desselben, die Aufmerksam keit der Verpflichteten besonders gewendet hatte, abzudringen. Natürlich entstand, wie dieses bei allen Volksbewegungen der Fall ist, da den auf Anrathen ihrer Leiter sich immer steigern den Anträgen nicht ganz entsprochen ward, — und dieses war hier schon der mitbelehnschaftlichen Verhältnisse halber unmöglich — und durch die Wochen lang gedauerte Aufreg ung und Verhetzung von mehreren fremden und einheimischen Wühlern den Leuten unter andern glauben gemacht wurde, daß sie die gutsherrlichen Leistungen, ihres angeblichen Ur sprungs aus den: Mittelalter halber, ohne Verbindlichkeit dazu entrichtet und sie also ein Recht auf den Erlaß dersel ben hätten, Erbitterung. Hauptsächlich war es aber ein raub süchtiges, bei der Sache gar nicht betheiligtes und zum gro ßen Theile von außerhalb der Rezeßherrschaften herbeigeström tes Gesindel, welches, unter Anführung eines, aus der Ge gend von Meißen gebürtigen, von den Barrikaden in Berlin kommenden, durchwandernden Brauergehilfen, den Angriff auf das Schloß vollführte, es plünderte und demolirtc; auch war es ein Ausländer, welcher der Brandlegung im Schlosse überwiesen worden ist. Die Passivität der Zuschauer kann aber unter diesen Umständen nickt Wunder nehmen, beson ders da Jedermann die Hilfeleistung von der herbeigezogenen bewaffneten Mackt erwarten konnte, lind die Unthätigkeit der Zuschauer überhaupt bei Ausständen das Gewöhnliche ist, wenn nickt etwa ihre eigene Habe durch die Tumultuanten gefährdet erscheint, was aber vier, in Ansehung der großen Mehrzahl der von Außen gekommenen Zuschauer nicht der ! Fall war. Ja es wurde sogar die, wenn auch grundlose, Besorgnis; gcnabrt, daß in Folge der Austreibung der Ex- cedenten aus dem Schlosse sie sich auf die Stadt werfen würden, so daß auch deshalb das Einschreiten des Militairs im Schlosse unterblieben sein soll. Hat doch auch Niemand etwas Auffallendes dabei gefunden, daß bei der Zerstörung der großen Nagelfabriken im Erzgebirge, — womit die Excesse in Folge der Revolution in Sachsen ihren Anfang nahmen —, den Exceffen in Chemnitz, der Zerstörung des Locals des
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