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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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meine Herren, protestire ich nochmals feierlich gegen eine solche Gewalt, ja ich protestire feierlich und laut, daß es das Volk, daß es die Völker hören. (Bravo auf der Galerie.) Abg. Börike: Meine Herren! Die Idee eines un verantwortlichen deutschen Kaisers ist schon vor 4—5 Mo naten nicht blos in zahllosen Adressen und Kundgebungen des deutschen Volks auf jede mögliche Weise verworfen wor den, sondern man hat sie auch verhöhnt und verlacht. In Crimmitzschau, und soviel ich weiß,auch an andern Orten des sächsischen Vaterlandes hat man den zukünftigen deut schen Kaiser in Gestalt einer Puppe, gleichwie in England Bischöfe oder einen Wellington, oder irgend einen andern Unhold des Volks in elliAio verbrannt. Es scheint dies auf den ersten Blick lächerlich, allein, meine Herren, es liegt hierin ein tieferer Sinn. Entweder hat sich hierin der Zorn und der Unwille des Volks über das Ansinnen, ihm einen Kaiser zu geben, auf eine eclatante Weise ausgesprochen, oder es hat sich zugleich die Verachtung gegen die Idee aus gedrückt. Das Eine ist so schlimm wie das Andere. Diese Idee ist jetzt wie ein Herrgott auf einmal hinter dem Vor hänge hervorgezogen worden von der Majorität der Na tionalversammlung, in der die Doctrinaire diese Idee für die allein mögliche im deutschen Volke halten. Die Doctrinaire erscheinen mir wie Priester, welche eine Reliquie aus einem alten Antikencabinet hervorlangen, um Wunder zu wirken, und vielleicht darum, weil ihnen die Sache gerade recht be quem erschienen ist, ebenso bequem, wie es Manchen von ihnen bequem erscheinen mag, sich zum Reichsgesandten oder Reichsminister emporheben zu lassen; ebenso bequem, wie es vielleicht sein mag, dasjenige, was man vielleicht in Träu mereien oder in Collectaneen aufbewahrt hat, einmal ins Leben treten zu sehen; ebenso bequem, wie es erscheinen mag, dasjenige, was man vielleicht längst aus Collegien- heften abgelesen hat, als Gesetz einmal verwirklicht zu sehen. Allein das Bequeme, was für diese Herren in der Idee des unverantwortlichen Kaisers liegen mag, ist jedenfalls un bequem für das deutsche Volk. Das Unbequeme darin ist hauptsächlich schon von Mitgliedern in der andern Abtei lung des Hauses auf entsprechende Weise erklärt worden. Es ist mit Recht.darauf aufmerksam gemacht worden, daß dadurch die Lasten des Volks auf eine unermeßliche Weise erhöht werden. Ich brauche mich darüber nicht weiter zu verbreiten, ich beschränke mich nur darauf, daß die Verwirk lichung der Idee eines deutschen Kaisers unhaltbar ist, unhaltbar nach der Stimme der Vernunft, unhaltbar auch nach der Stimme der Geschichte. Man will in Frankfurt, daß Deutschland aus einem Staatenbunde sich in einen Bundesstaat umforme; in .einen Bundesstaat kon stitutioneller Monarchien mit einem Kaiser an der Spitze. Mir scheint aber einBundesstaat von konstitutionellen Mon archien und ein konstitutioneller Kaiser darüber ein voll kommener Gegensatz zu sein. In der Geschichte hat mast viele ähnliche Beispiele, daß dergleichen Bundesstaaten mit einem solchen Oberhaupte sich nicht gehalten haben. Ich will Nicht auf das Alterthum zurückgehen, wiewohl das alte Griechenland als ein solcher Bundesstaat angesehen werden kann. So lange sich dort die demokratischen Einrichtungen in Kraft erhielten, so lange ein Bundesrath an der Spitze der kleinen, von einander unabhängigen Staaten stand, ver mochte das Volk der Hellenen mit der größten Entschieden heit die Perserüberfluthungen zurückzuweisen. Als aber em Philipp und Alexander an die Spitze des Bundesstaats tra ten, zerfiel das Bundesreich augenblicklich. Im Mittelalter begegnen wir einem andern Beispiele. Der skandinavische Bundesstaat mit einem despotischen Oberhaupte an der Spitze vermochte sich nicht über ein Jahrzehent zu erhalten. Selbst Deutschland giebt uns den Beweis an die Hand. Als Deutschland nach dem westphälischen Frieden sich mehr und mehr zu einem Bundesstaate mit einem beschränkten Kaiser an der Spitze ausbildete, ist Deutschlands Kraft immer mehr zerfallen, die Verfassung ist an innerer Schwäche zu Grunde gegangen, und hat sich darum von selbst aufgelöst. Das französische Reich und der Rheinbund unter Napoleon giebt das nämliche Beispiel. Der Rheinbund konnte sich mit einem solchen Kaiser, wie Napoleon war, schlechterdings nicht hal ten, und was würde Deutschland mit seinen konstitutionellen Monarchien anders sein, als eine zweite Auflage des Rhein bunds mit einem Kaiser an der Spitze? Selbst der mexika nische Bundesstaat unter dem Kaiser Jturbide war nur eine augenblickliche Erscheinung. Alle Bundesstaaten aber, welche rein demokratische Einrichtungen gehabt haben, sind von Dauer gewesen. Die amerikanischen Bundesstaaten geben aus der neuesten Zeit dafür den Beweis. Der schwei zerische Bundesstaat hat die Zeit von sechs Jahrhunderten überdauert, und wenn wir das Glück und den Frieden Deutschlands lieben, so mag es wohl natürlich sein, wennwir wünschen, daß wir die Verfassungsformen der schweizerischen Eidgenossenschaft^ nachbilden, damit auch unsere verbesserten Zustände, damit auch unsere Verfassungsformen eine ähn liche Dauer aushalten. Ein Bundesstaat mit einem konsti tutionellen Kaiser an der Spitze ist, wie ich schon erwähnt habe, ein offenbarer Gegensatz zu sich selbst. Es werden da durch zwei Souveraine für jedes Land geschaffen: der Mon arch, der an der Spitze unsers jetzigen einzelnen Staaten systems steht, und dann der andere, der an der Spitze des ein stigen Bundesstaats steht; der erstere ist nicht mehr souverain, er wird, wie die ehemaligen Rheinbundfürsten, nur noch ein 8U2eraill. Ich gebe zu, daß man darauf nicht Rücksicht zn nehmen hätte. Allein dann ist auch der Name eines Mon archen nicht mehr richtig. Er ist dann nichts weiter, alS ein Schall. Die deutschen Bundesländer haben dann nicht mehr Monarchen. Es erzeugt sich ein duarchisches System. Wohin aber ein solches System führt, das kann Jeder fassen. Jedermann ist von der Wahrheit des Grundsatzes überzeugt.
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