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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028254Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028254Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028254Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 23
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 45
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 103
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 151
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 207
- Protokoll13. Sitzung 217
- Protokoll14. Sitzung 249
- Protokoll15. Sitzung 271
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 309
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 375
- Protokoll20. Sitzung 411
- Protokoll21. Sitzung 435
- Protokoll22. Sitzung 463
- Protokoll23. Sitzung 481
- Protokoll24. Sitzung 519
- Protokoll25. Sitzung 547
- Protokoll26. Sitzung 551
- Protokoll27. Sitzung 571
- Protokoll28. Sitzung 603
- Protokoll29. Sitzung 633
- Protokoll30. Sitzung 653
- Protokoll31. Sitzung 679
- Protokoll32. Sitzung 709
- SonstigesVergleichung des frühern etatmäßigen Aufwands für die obern ... 731
- Protokoll33. Sitzung 733
- Protokoll34. Sitzung 755
- Protokoll35. Sitzung 785
- Protokoll36. Sitzung 809
- Protokoll37. Sitzung 835
- Protokoll38. Sitzung 863
- Protokoll39. Sitzung 897
- BandBand 1855,1 -
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gesteigerte kommerzielle, industrielle und landwirthschaftliche Gewerbthätigkeit hervorgerufene vermehrte und sich immer weiter ausbreitende Verkehr eine Wegeverbindung erheische, wie sie nicht immer vorhanden sei und in vielen Fällen den dazu verpflichteten Communen und Privaten nicht ange sonnen werden könne, wolle man nicht etwas verlangen, was in zahlreichen Fällen deren eigne Mittel und Kräfte offenbar übersteigen würde. Zur Erreichung des Zweckes bedürfe es demnach der Unterstützung aus der Staatskasse, wozu die zeither ver- willigten Mittel unzureichend gefunden worden seien. Sie deutet weiter darauf hin, daß diesem Drängen nach Unterstützung nur durch eine Umänderung der jetzigen gesetzlichen Bestimmungen entgegen gewirkt werden könne. Nicht minder hat sie nachgewiesen, daß die bis jetzt eingegangenen Unterstützungsgesuche aus drei Kreisdirectio- nen allein das zeitherige Postulat überstiegen. Die Deputation vermag nicht, den Gründen der Staats regierung etwas entgegenzusetzen, sie erkennt vielmehr an, daß es in vielen Fällen Gründe der Billigkeit giebt, welche für eine Unterstützung aus Staatsmitteln sprechen. Man denke sich den Fall, daß an Orten, wo jetzt fast gar kein Verkehr war, große Fabriketablissements entstehen, Braun- oder Steinkohlen rc. gefunden werden, welche einen bedeutenden Verkehr mit schwerem Fuhrwerk Hervorrufen, und man wird zugeben, daß in solchen Fällen der Staat wohl die Verpflichtung haben dürfte, unterstützend einzu greifen. Diese und ähnliche Fälle sind aber in einem so industriellen Lande wie Sachsen nicht selten. Jedenfalls geht aber daraus hervor, daß die jetzigen gesetzlichen Bestimmungen, so gutste auch sonstsind, namentlich das Straßenbaumandat vom 28. April 1781 nicht mehr als zureichend erscheint, es demnach wohl an der Zeit sein dürfte, dieses für andere commerzielle und industrielle Zu stände vollkommen unpassende Gesetz aufzuheben und an dessen Stelle ein neues Straßenbaugesetz, welches den jetzigen Verhältnissen mehr Rechnung trägt, treten zu lassen, sollten nicht Zustände eintreten, welche für die Verwaltung eben so unerwünscht, wie für die Staatskasse drückend, ja viel leicht unerträglich werden. In wie fern in dasselbe diejenigen Principien, wie sie in dem Budget auf S. 211 angegeben sind, ausgenommen werden sollen, glaubt die Deputation nicht aussprechen zu müssen ; sie ist vielmehr der Meinung, daß das nicht zu ihrer Competenz gehört, und hält es angemessener, nur im Allgemeinen auszusprechen, daß die Notwendigkeit einer Abänderung der seitherigen gesetzlichen Bestimmungen vor handen sei. Sie schlägt demnach der geehrten Kammer vor, bei der hohen Staatsregierung im Verein mit der ersten Kammer zu beantragen: „Dieselbe wolle nach Einführung des neuen Gerichtsver fahrens und erfolgter Bildung abgerundeter Verwaltungs bezirke der demnächst zusammentretenden Ständeversamm lung, unter Aufhebung des Straßenbaumandats vom 28. April 1781 ein neues Straßenbaugesetz, in welches den jetzigen kommerziellen und landwirthschaftlichen Ver hältnissen Rechnung getragen ist, zur Berathung vor legen." Nur auf diesem Wege dürfte es gelingen, dem stets wachsenden Straßenbauetat mit Erfolg einen Damm ent gegensetzen zu können und den steigenden Ansprüchen zu begegnen, welche an die Staatskasse gestellt werden. In Anbetracht dessen aber, daß zur Zeit Unterstützun gen aus der Staatskasse unerläßlich sind, und die postulirte Höhe derselben der Deputation vollkommen gerechtfertigt erscheint, empfiehlt dieselbe die Annahme dieser Unterposition von 20,000 Thlr. Vorsitzender Viceprasident v. Criegern: Die Debatte ist nunmehr über die Unterposition 3 zu eröffnen, und zu gleich über den Antrag S. 200, der allerdings nur ein ganz allgemeiner ist. Abg. Riedel: Hier zu dieser Unterposition muß ich mir erlauben, einen Wunsch auszusprechen, und zwar den, die hohe Staatsregierung möge ein wachsames Auge haben und streng darauf sehen, daß die Gemeinden und Priva ten, welche viel solche Lasten haben, vorzugsweise Unter stützungen erhalten, denn bis jetzt scheinen die Unterstützun gen mitunter sehr ungleich vertheilt worden zu sein. Es sind mir viele kleine Gemeinden bekannt, welche viele Com- municationswege zu unterhalten haben, und welche infolge ihrer geographischen Lage schon eine größere Unterhaltung erfordern, die aber vielleicht nicht unverschämt genug gewe sen sind, die Behörden immer zu bestürmen um Unter stützungen, und daher wenig oder nichts empfangen haben, wohingegen mir größere Gemeinden bekannt sind, die, so wie sie die erste Schaufel in die Hand genommen und die erste Fuhre zum Straßenbau thun mußten, sofort um Un terstützung nachsuchten, welche ihnen auch in einer Weise gewährt wurde, daß sie noch Ueberschüsse behielten. Solche Ungleichheiten wünsche ich beseitigt. Aehnliche Fälle sind, wie ich gehört habe, noch mehr vorgekommen. Ich bin daher in der Hauptsache mit dem Anträge der Deputation ganz einverstanden, daß ein Gesetz geschaffen wird, nach welchem die Straßenbauverhältnisse regulirt werden, und hätte nur gewünscht, daß der gegenwärtigen Ständever sammlung schon ein Gesetz zur Berathung vorgelegt worden wäre, nach welchem diese Verhältnisse etwas besser geregelt werden. Ich gebe zu, es mag seine Schwierigkeiten haben; allein für ganz unmöglich halte ich es nicht, ein Gesetz, welches sowohl den kommerziellen als auch den landwirth schaftlichen Interessen Rechnung trägt, jetzt schon zu bera- then, die Ausführung aber der Staatsregierung, bis die im Antrag angedeuteten Verwaltungsbezirke gebildet sind, vor zubehalten. Einen Antrag darauf will ich nicht stellen, allein diesen Wunsch auszusprechen, daß die Regierung den am mehrsten Belasteten Erleichterung gewähren möchte, kann ich nicht unterlassen, denn die Ungleichheit ist zu groß. Es giebt zu viele kleine Gemeinden, die viele Straßen zu unterhalten haben, wogegen es größere giebt, die wenige zu unterhalten haben, die aber die Wege der kleinen Gemein den am meisten befahren, und auch das Meiste dazu bei tragen,' daß jene immerwährend zur Wegebesserung ange trieben werden. Aus diesen Gründen habe ich den Wunsch ausgesprochen, daß die Regierung darauf sehen möchte, daß
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