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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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Beginn der gegenwärtigen Finanzperiode stattfan den, in keiner Weise präjudiciren will (Mitth. S. 1230) hinreichend unterstützt. Bei der Abstimmung in der 52. öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer ergab sich Gleichheit der Stimmen für und gegen die Bewilligung des Postulats der Staats regierung (Mitth. S. 1251). Dieselbe wurde daher in der 54. Sitzung wiederholt und zugleich die Fragstellung auf die mehrfachen Anträge gerichtet. Das Ergebniß derselben war, daß 1) das Postulat der Staarsregierung an 29,100 Lhlr. mit 34 gegen 33 Stimmen und 2) der Antrag des Abg. Herrn Echarti (oben unter III) auf Bewilligung von 20,000 Thlrn. mir 36 Stimmen gleichfalls abgelehnt, 3) der Antrag der Deputation wegen künftiger Ueber- nahme von Polizeiverwaltungen ('oben unter 1) einstimmig angenommen, 4) der nachträgliche Antrag der Deputation auf Er klärung der Rechtfertigung der Regierung wegen der Po lizeiübernahme in Dresden zu Protokoll gegen 29 Stimmen ebenfalls angenommen, 5) der diesem Anträge entgegenstehende erste Antrag des Aba. Herrn Koslz (oben unter 119 als erledigt be trachtet endlich 6) der zweite Antrag des Abgeordneten auf Erklärung zu Protokoll wegen des Vorbehalts beim künftigen Rechen schaftsbericht (oben unter V) gegen 1 Stimme angenom men wurde. Das materielle Resultat aller dieser Abstimmungen ist demnach, daß die Majoritäten in der zweiten Kammer zwar die Uebernahme der Dresdner Polizei auf sie Staatsver waltung für gerechtfertigt zu Protokoll erklärt, eine Be willigung irgend einer Summe für deren Verwaltung aber nicht ausgesprochen haben. Die Deputation hat nach dieser relatorischen Schil derung der geehrten Kammer ihre eigne Auffassung der fraglichen Angelegenheit vorzulegen. Die mannichfachen Verhandlungen, welche über die Einrichtung der Dresdner Sicherheitspolizei anfänglich zwi schen der städtischen Polizeideputation und dem Stadtrathe, später zwischen diesem und den hohem Behörden und end lich über den Abschluß des Vertrags vom 31. Januar 1853 wegen Ueberlajsung jener Polizei an den Staat zwischen dem Königlichen Ministerium des Innern und dem Stadtrath skattgefunden haben, sind in den Verhand lungen der zweiten Kammer sowohl Seiten der Herren Regierungscommissare als der Herren Abgeordneten der Stadt Dresden umfänglich dargestellt (Mitth. S. 1232 bis 1237, 1249, 1250). Infolge dieses Vertrags trat die vollständige Organisation der Königlichen Polizei- direction zu Dresden am 1. Mai 1853 ins Leben, deren Etat jetzt der Ständeversammlung zur Genehmigung vorliegt. Es handelt sich hier also um eine vollendete Lhatsache, um einen im Namen des Staats abgeschlos senen Vertrag und um eine bereits bestehende Staats behörde. Daß durch diese Sachlage die Vorberathung der Kammern über den erforderlichen Bedarf für letztere eine nicht ganz so freie wird, wie sie den A 97—100 der Verfassungsurkunde nach sein solle, ist kaum zu verkennen, um so mehr, als die jetzt auszusprechende Bewilligung ein Aneckenntniß des für jene Behörden bis zum Beginne der jetzigen Budgetperkode schon nöthig gewesenen Bedarfs im Allgemeinen, wenn auch vorbehältlich der speciellen Prü fung beim künftigen Rechenschaftsberichte, einschließt. Aus diesem Grunde hätte es die Deputation fürwünschenswerth ge halten, daß in Berücksichtigung des formellen Theiles des Bewilligungsrechts entweder von der Staatsregierung eine eigne Vorlage an die Stände über die ganze Sache ge langt oder wenigstens in den Erläuterungen zu Pos. 24 a des Budgets nähere Andeutung darüber gegeben worden wäre. Diesem gegenüber kann aber auch die Deputation das Vorhandensein besonderer Umstände, welche der Staatsregie rung die unmittelbare Uebernahme der wichtigen Sicherheits polizei in der Hauptstadt und Residenz rathlich erscheinen ließen, nicht verkennen, und ebenso wenig, daß diese Uebcr- nahme in Bezug auf die gleichzeitig dargcbotene Gelegen heit, ein besonders angemessenes Grundstück unter günsti gen Bedingungen zu erwerben, eine auch dem Zeitpunkt nach gerechtfertigte Maßregel war. Sie hat auch auszu sprechen, daß es nach ihrem Dafürhalten Fälle giebt, in de nen das selbstständige Borschreiten der Staatsregierung nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern dankbar anerkannt werden kann. Hat nun auch der Herr Staatsminister des Innern bereits in der zweiten Kammer selbst erklärt (Mitth. S. 1230), daß die Staatsregierung hier nur im Bewußt sein einer dringenden Pflicht und ebenso ihrer Veranwort- lichkeit gehandelt habe und daß ihre Absicht und ihre Wünsche jeder Zeit auf das Ziel einer Art Jndemnitätsbill gerichtet gewesen "seien, so glaubt die Deputation den Beschluß an- rathen zu müssen, in der ständischen Schrift die Erklärung niederzulegen: daß die Stande zwar die Handlungsweise der König lichen Staatsregierung bezüglich des Finanzpunktes mit dem ständischen Bewilligungsrechte nicht im völligen Einklang stehend erachten, dessenungeachtet aber die Ue- bernahme der Sicherheitspolizei in der Residenzstadt Dresden auf den Staat in Rücksicht auf die obwalten den speciellen Verhältnisse für gerechtfertigt anerkennen und demgemäß ihre nachträgliche Zustimmung indemni- sirend dazu ertheilen wollen. Im Anschluß an diese Erklärung rathet die Deputa tion auch die Annahme des in der zweiten Kammer ein stimmig genehmigten Vorschlags an: bei ber hohen Staatsregierung zu beantragen, dieselbe möge in Zukunft keine Polizeiverwaltung auf den Staat übernehmen, welche durch Anstellung besonderer Behör den oder Beamten der Staatskasse neue Opfer auferlegt, ohne die ständische Genehmigung hierzu vor Uebernahme der Polizeiverwaltung eingeholt zu haben. Obgleich die Deputation für den Fall, daß die obige Erklärung in der ständischen Schrift beschlossen wird, die sen Antrag nicht für nothwendig halt, so glaubt sie ihn doch in Betracht des Gewichts, das man in der andern Kammer auf denselben legt, zum Beitritt empfehlen zu dürfen. Der Etatsvorschlag für die jetzige Königliche Polizei- direction ist im jenseitigen Bericht S. 546 bis 552 mit den gegebenen Erläuterungen abgedruckt. Die Deputation ge stattet sich zugleich, auf die demselben folgenden Bemerkun gen S. 553 bis 557 Bezug zu nehmen, denen sie auch ihrerseits beitritt. Auch ihr ist es, am allerwenigsten bei der Neuheit der getroffenen Einrichtungen, nicht möglich, von ihrem Standpunkte aus über die größere und geringere
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