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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-07-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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wachung bezeichnet sind, bei dem gedachten Landgerichte einreicht, und weist endlich auf den wohlthätigen Ein fluß der Kinderbewahranstalten, die Spinn- und Näh schulen hin. Demnächst wird 19) auf die Besserung und Hebung des Familienlebens aufmerksam ge.macht und ausgeführt, daß von dem Zu stande der Familien auch der Zustand des Staats selbst abhänge, daß ein unbrauchbares Familienglied niemals ein gutes Mitglied des Staats sein könne und daß erst, wenn am Staate gebessert werden solle, vor Allem bei der Fa milie der Anfang gemacht und danach getrachtet werden müsse, daß Gottesfurcht und Glaube, Sittlichkeit, Ordnung und Sparsamkeit wiederum heimisch in den Familien wür den. Da aber die Zahl der Familien, in denen von Alle dem nur das Gegentheil anzutreffen, leider noch eine allzu große sei und Kinder schon mit der Muttermilch das Laster einsaugten und durch die Erziehung wie durch die Anreizung tief und unrettbar versänken, so müßte 20) Sorge getragen werden, daß allenthalben da, wo es den liebevollsten, christlichen, umsichtigsten und kon sequentesten Bemühungen nicht gelinge, das Fami lienleben zu bessern, die Kinder, um sie wenigstens von dem unabweisbarsten Verderben zu retten, der Familie entnommen und anderwärts unterge bracht würden, wo ihnen Das gewährt werden könne, was zu ihrem zeitlichen, noch mehr aber zu ihrem ewigen Heile diene. Eine verschärfte Aufsichtführung sei aber namentlich bei unehelich gebornen Kindern nothwendig, ebenso sei unerläßlich, keine schulfähigen Kinder in den Armenhäusern zu dulden. Der Herr Petent gedenkt darauf der rühmlichen Be strebung bei Errichtung von Rettungshausern, gicbt aber der Unterbringung solcher unglücklicher Kinder in braven Familien den Vorzug und tadelt die Verdingung solcher Kinder an dieMindeftfordernden und will, daß „das Nehmen der Kinder in die Ziehe" schlechterdings von obrigkeitlicher Genehmigung abhängig gemacht werde, dabei aber auch stets das Princip aufrecht erhalten wissen, daß Acltern sol cher Kinder das Ziehgeld mindestens theilweise und jeden falls, soweit es ihre Kräfte nur irgend gestatten, aus eig nen Mitteln und Verdienst bezahlen. Als einer der Armennoth vorbeugenden Maßregel ge schieht ferner unter 21) der Sparkassen, Sparvereine, der Prämien für die eifrigsten Sparer, der Krankenkassen und der Grabe gelderkassen Erwähnung und es wird dabei namentlich auf deren Un entbehrlichkeit in den Gewerbsdistricten des Landes, die schwankenden Conjuncturen ausgesetzt sind, hingewiesen, sowie selbst die Auferlegung eines Zwangs befürwortet, in ! Zeiten reichlichen Verdienstes das Mehrverdients als Noth-! Pfennig für bedrängte Zeiten werbend anzulcgen, wodurch I weder eine Bevormundung, noch ein Eingriff in die freie Eigenthumsgebahrung herbeigeführt, wohl aber das Wohl von Land und Leuten gefördert werde. Zum Beweise dieser Behauptung verweist Herr Petent auf den wohlthätigen Einfluß des von Pastor Vollbeding, in Schönefeld bei Leipzig nach den Liedke'schen Principen j gegründeten Sparvereins. i Zu den vorbeugenden Maßregeln rechnet endlich der Herr Petent noch 22) das Bestreben, die Arbeitskräfte der Armenfamilien vollständiger nutzbar zu machen und 23) den Einfluß der Presse. In ersterer Hinsicht will er dem wesentlich veränderten und gehobenen Standpunkte der Gewerbe gegenüber, der Unwissenheit, Gewohnheit und Sorglosigkeit entgegen ge treten wissen und glaubt, daß es einer gut organisirten Armenpflege möglich sein werde, durch Rath und That solchen Fehlgriffen zu begegnen und Familien vor Nah rungsabfall in Zeiten zu schützen, wahrend er in Bezug auf die Presse den großen Nutzen' guter, der ärmern Klasse zugänglich gemachter Volksschriften bespricht und der Er folge gedenkt, welche durch die Presse erreicht werden kön nen, sobald sie sich angelegen sein läßt, die Hauptprincipien einer wahren und christlichen Armenpflege von Zeit zu Zeit zu beleuchten und anzuempfehlen. Abschnitte der Petition wird endlich die Frage erörtert, in welche Hände eine auf vorerwähnte Grundsätze basrrte Armenpflege gelegt werden müsse, wenn sie blühen und gedeihen solle? Herr v. Erdmannsdorf erachtet als hierunter be rufen 1) den Staatsbürger, als Privatperson betrachtet, 2) denselben in freien Vereinen zum Zwecke der Armen pflege, 3) die Kirche, 4) die Gemeinde und 5) die Staatsgewalt als Repräsentant der gesammten Bürger des Staats. Zu 1 wird die Nächstenliebe, als der einzig wahre Grundpfeiler aller und jeder Armenpflege genannt. Diese Liebe könne allerdings weder befohlen, noch erzwungen werden; so wie aber ohne dieselbe keine wahre Armenpflege denkbar sei, so könne Letztere auch füglich nur in den Händen von Pri vatpersonen gedeihen und deshalb seien alle Versuche miß glückt, sobald man sie in die Hände von Korporationen oder gar in die Hände des Staats gelegt habe. Korpora tionen vermöchten wohl zu versorgen, aber nicht zu pflegen, der Staat aber verschlimmere das Nebel, den» bei seiner Armenversorgung vindicire zu leicht der Arme ein Recht auf Unterstützung, vermehre die Arbeitsscheu und die Be gehrlichkeit und rufe sonach einen förmlich privilegirten Stand der Armen hervor. In dieser letztem Beziehung verweist der Herr Petent auf das warnende Beispiel, welches England mit seiner Centralisation des Armenwesens von England und Wales darbietet und kommt darauf zurück, daß bloses Geben nicht genüge, daß namentlich das ungemeffene Verabreichen von Gaben eine schwere Versündigung sei, daß wahre christ liche Mildthätigkeit nicht im Geldgeben, sondern vielmehr im Verbessern der moralischen sowohl als der materiellen Noth des Herabgekommenen ihren Ruhm zu suchen habe. Mit Opfern an Geld und Geldeswerth allein sei es keineswegs abgethan, es müsse vielmehr auch noch Das hinzutreten, daß Jeder einen kleinen Theil seiner Zeit der Armenpflege widme und wie sich Niemand der Mühe entschlagen dürfe, seinen Unterstützungen eine gründliche Erkundigungseinzie- hung vorausgehen zu lassen, so dürfe sich auch Niemand der Verpflichtung entschlagen, thätiges Mitglied eines Ver-
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