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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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sorgt werden können, als von Männern, welche inmitten i der Bevölkerung stehend, auf diese unmittelbarer einwirken können. In dieser Beziehung werden theils die frühern Gerichtsinhaber auf Grund der ihnen verbleibenden obrig keitlichen Befugnisse, theils neben und mit ihnen die Frie densrichter recht eigentlich berufen und im Stande sein, die wirklich wvhlthätigen Beziehungen der Patrimonialgerichte, welche diesen namentlich in Bezug auf manche Zweige der Verwaltung, insbesondere der Wohlfahrtspolizei, zugestan den werden müssen, zu erhalten, ohne zugleich deren Schatten seiten in Betreff der Rechtspflege, insbesondere der Crimi- naljustiz, an sich zu tragen. Werden aber den Behörden Arbeiten und zeitraubende Besorgungen abgenommen, so ergiebt sich dadurch zugleich eine Kostenersparniß, da das Amt des Friedensrichters, wenn er seine Würde und sein Ansehen vollständig behaup ten soll, durchaus als ein unentgeltlich zu verwaltendes be trachtet werden muß. Ferner dürfte Niemand mehr geeignet sein, als solche inmitten der Bevölkerung stehende, aber durch Intelligenz und Besitz ausgezeichnete und durch letztem zugleich an die Interessen des Bezirks gefesselte Persönlichkeiten, sei es einzeln, sei es durch Zusammentritt einer großem Zahl von ihnen, die Behörden mit angemessenen Rathschlagcn und Nachweisungen jzu unterstützen und sie auf nothwendige und nützliche Maßregeln und örtliche Einrichtungen und Vorkehrungen hinzuleiten. Es verdient darum wohl auch gerade dieser letztere Gesichtspunkt vorzugsweise in das Auge gefaßt zu werden. Höher noch dürften indeß die Bortheile zu veranschla gen sein, welche 2) diese Einrichtung für Erhaltung guter Zucht und für Hebung der Sittlichkeit eben so sehr, wie für Förderung der materiellen Interessen zu gewähren verspricht. Nothwendiger Weise muß eine sicherheits - und wohl fahrtspolizeiliche Mitaufsicht um so wirksamer und wohl- thätiger sein, je näher sie dem örtlichen Bedürfnisse steht und je mehr sie in die Hände von Männern gelegt ist, welche in ihrem Kreise Einfluß und Ansehen besitzen und denen man eben sowohl genaue Kenntniß der besonder» Verhältnisse, als regen uneigennützigen Eifer für das Rechte und Gute zutrauen darf. Ihnen wird es in vielen Fällen eher möglich sein, Ungebührnisse und ihre Folgen zu ver hüten als den entfernter stehenden Behörden und ihren Dienern. Der gute Geist der Ordnung und Regelmäßig keit, auf welchen, wie die tägliche Erfahrung lehrt, ein tüch tiger, mit der nöthigen Autorität bekleideter Mann in sei nem Kreise hinwirkt, theilt sich nach und nach allen Mit gliedern desselben mit, wirkt durch Beispiel auch auf weitere Umgebungen und wird endlich zur Gewohnheit und zur unabänderlichen Richtschnur. Wie oft ist es nicht schon erlebt worden, daß ein tüch tiger und einsichtsvoller Pfarrer, Gutsherr oder Ortsvor stand in der Bevölkerung und in ihren ganzen geistigen und materiellen Interessen innerhalb nicht eines vollen Menschenalters eine höchst wohlthätige Umgestaltung her vorgebracht hat. Dergleichen Kräfte giebt es einzeln wohl überall; es gilt nur, sie zur Thätigkeit zu ermuntern und ihnen einen Wirkungskreis zu geben. Tauscht man sich nicht, so ist kein Weg geeigneter als dieser, viele in die Verwaltung einschlagende, an sich recht vortreffliche Gesetze, wie z. B. die Armenordnung, erst recht zur Geltung zu bringen und in das Leben einzuführen, und endlich den vielfachen, mit Recht laut gewordenen Kla gen über zunehmende Sittenlosigkeit und ihre traurigen Folgen eine wirkliche und wesentliche Abhilfe zu geben. Eng verbunden damit ist die für das ganze Volks und Staatsleben nicht minder wichtige Betrachtung, daß 3) auf diese Weise für Heranbildung und Kräftigung eines echt konservativen und'doch zugleich volksthümlichen Elements gesorgt wird, eines Elements, welches zwischen der Bevölkerung und dem Beamtenthum in der Mitte stehend, auf den Geist beider wohlthätig einwirkt und namentlich Einseitigkeit, Schroffheit und Uebcrhebung des letztem abzuwenden geeignet ist. Denn es ist nichts mehr im Interesse einer guten Staatsverwaltung, als den vorhandenen Kräften auch eine entsprechende Thätigkeit anzuweisen, wodurch sic selbst sich zu eigner Befriedigung ausbilden und zugleich Andern nützen, namentlich aber der Intelligenz und dem freien unabhängigen Besitz diejenige Geltung zuzugestehen, welche sie ihrer Natur nach unablässig erstreben. Der solchen Kräften zugestandene Antheil an der Ver waltung bürgt mehr als alles Andere für ihre Anhänglich keit an die bestehende Ordnung der Dinge und die Gesetz lichkeit, welche auf diesem Wege nach allen Seiten hin ver breitet und fester begründet werden. IV. Zweifel, welche aufgestellt werden können. Andererseits hat man nicht unterlassen dürfen, auch die Bedenken gewissenhaft zu prüfen, welche der Einfüh rung eines solchen Instituts überhaupt oder doch zur Zeit entgegengestellt werden könnten. Man hofft, damit zugleich dem Einwande zu begeg nen, als sei die beabsichtigte Einrichtung durchaus nur von einem idealen und mithin einseitigen Standpunkte betrach tet worden. Die gedachten Bedenken sind zunächst großentheils da von hergenommen, daß die Einrichtung den davon gehegten Erwartungen nicht entsprechen, daß es namentlich schwer sein werde, die dafür geeigneten Persönlichkeiten in hinrei chender Anzahl aufzusinden und daß man bei uns zu sehr daran gewöhnt sei, öffentliche Functionen nur besoldeten Beamten übertragen oder von Andern ebenfalls nur gegen Vergütung in Geld oder Geldeswerth übernommen zu sehen. Darauf ist jedoch zu erwidern, daß allerdings nach der Verschiedenheit der Persönlichkeiten ein Friedensrichter mehr, der andere weniger nützliche Thätigkeit entwickeln werde, daß aber die Befürchtung für den Anfang wenigstens die gehegten Erwartungen nicht ganz erfüllt zu sehen, über haupt von einem nützlichen und guten Zwecke wohl nicht abschrecken dürfe, daß es ferner bei dem Grade der Intelli genz und des Wohlstandes in unserm Waterlande an sol chen Männern wohl nie ganz fehlen werde, welche auch ohne Remuneration etwas für das allgemeine Beste zu thun geneigt sind, daß dieselben in der Anerkennung und Geltung, welche ihre Stellung mit sich bringt, immer mehr einen Lohn und eine Befriedigung finden, ja, daß doch auch Manche darin, daß der Friedensrichter von Geldintc- ressen ganz frei und unabhäugig dastehen soll, einen Vor zug und eine höhere Bedeutung dieser Stellung erblicken werden, und daß es endlich darauf ankomme und gewiß auch gelingen werde, den Gemeinsinn auf diese Weise immer- mehr zu heben.
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