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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-07-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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Thlr. Ngr.Pf. Irsnsport 258,171 20 1 - 25 n) Grenz- und Clbzoll einschließ ¬ lich der Nebeneinkünfte mit 320,568 12 5 - 25 e) Weinsteuer einschließlich Ueber- gangsabgabe mit. . . . 12,601 29 7 - 25 k) Stempelimpost i 4 - 26 b) Zuschlag zur Stempelsteuer l Summs 612,328 7 1k Dagegen haben Mehreinnahme gewährt: Pos. 23 s) Grundsteuern mit .... 53,985 27 1 - 24 s) ordentliche Gewerbe- undPer- sonalstcuern, einschließlich der aus den frühern Bestanden mit eingelieferten 20,944 Thlr. 16 Ngr. 8 Pf. . . 95,237 17 9 - 25 k) Biersteuer, einschließlich der Ausgleichungsabgabe, mit . 98,851 25 1 - 25v) Schlachtsteuer t - 2« 5 - 26») Zuschlag zur Schlachtsteuer j"" 458 2d o - 25 ä) Branntweinsteuer,einschließlich der Uebergangssteucr mit . 144,759 IO 3 - 25 k) Tabaksteuer ...... 6,122 3 — - 25 tz) Rübenzuckersteuer . . . . 111,900 24 3 Summa 511,316 14 2 Bringt man nun von obiger Mindereinnahme an: 612,328 Thlr. 7 Ngr. 1 Pf. die Mehreinnahme von 511,316 - 14 - 2 - in Abzug, so ergiebt sich die Summe von 101,011 Thlr. 22 Ngr. 9 Pf. als wirkliche Minderein nahme, dieselbe wird jedoch mit Hilfe von 15,560 - 21 - 5 - welche bei Pos. 25 a—§ aus dem Betriebsvermögen ent nommen und mit zur Fi nanzcentralkasse eingeliefert worden sind (vk. Vorlage S. 31, Col. 6 und Special acten kol. 197), auf den Ein gangs dieser Abth. H auf geführten Betrag von 85,451 Thlr. 1 Ngr. 4 Pf. reducirt Diese Abweichungen des Rechenschaftsberichts gegen den Voranschlag sind in den Bemerkungen S. 26, 31 und 33 der Vorlage zur Genüge erläutert, die Deputation hat daher nur noch hervorzuheben, daß der im Jahre 1851 erfolgte Erlaß des zwölften Pfennigs der Grundsteuer und eines fünften halbjährigen Betrags der Gewerbe- und Personalfteuer, wodurch der bei Pos. 23 b und 24 b oben- bemerkte Ausfall veranlaßt wurde, auf ständischem Anträge beruht. (Vergl. ständische Schrift zur Budgetvorlage auf die Jahre 1849/51 vom 5. April 1851, Landt.-Acten 1850/51, I. Abth. S. 786.) Was hiernächft die von der Deputation vorgenommene Prüfung der S. 117 stg. der Vorlage befindlichen k. Uebersicht des Bruttoeinkommens aller Ein künfte, ingleichen der Verwaltungsausgaben anlangt, so hat ihr dieselbe keine Veranlassung zu beson der» Bemerkungen gegeben, die Deputation befindet sich vielmehr in der Laße, auf den betreffenden Lheil des jen seitigen Berichts S. 691 fig., insbesondere aber auf die S. 693 ersichtliche, die Procentsätze der Verwaltungskosten mit denen der beiden vorhergehenden Finanzperioden ver gleichende, sorgfältig ausgestellte Tabelle zu verweisen. Weder die jenseitige noch die diesseitige Deputation hat Veranlassung gefunden, bei diesem Theile des Rechenschafts berichts besondere Anträge zu stellen und letztere rathet da her der geehrten Kammer an, dem in der zweiten Kammer einstimmig gefaßten Beschlüsse beizutreten: bei diesem Theile des Rechenschaftsberichts, soweit er die Staatseinkünfte der Finanzperiode 1849/51 betrifft, Be ruhigung zu fassen. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand zu sprechen wünscht. — Da dies nicht der Fall ist, so gehe ich sogleich zur Abstimmung über. Die Depu tation rathet an: „bei diesem Theile des Rechen schaftsberichts so weit er die Staatseinkünfte der Finanzperiode 1849/51 betrifft, Beruhig ung zu fassen," und ich frage, ob die Kammer die sem Anträge ihrer Deputation beitritt? — Ein stimmig Ja. Referent v. Erdmannsdorf: Die StaatsausgaVen betreffend. Im Allgemeinen schickt die Deputation voraus, daß sie sich bei Prüfung dieses Theils des Rechenschaftsberichts der Einsicht der Ausgabebelege enthalten zu dürfen geglaubt hat, denn abgesehen davon, daß die jenseitige Deputation, welcher hierzu eine Frist von mehr als fünf Monaten ver stauet war, während der diesseitigen Deputation nicht so viel Wochen zur Prüfung des Rechenschaftsberichts ver gönnt waren, sich dieser Mühwaltung bereits unterzogen hatte (s. S. 698 ihres Berichts), so ist sie überhaupt von der Ansicht geleitet worden, daß dieses Geschäft, welches ohnehin von den Ständen niemals vollständig würde erle digt werden können, im Wesentlichen den Königlichen Rechnungsbehörden so lange zu überlassen sein wird, als eine besondere Veranlassung zum Abgehen von dieser Regel nicht vorhanden ist, und eine solche Veranlassung hat bis her die Königliche Staatsregierung noch nicht gegeben. Solchem nach hat die Deputation ihre Hauptaufgabe nur darin finden können, den Rechenschaftsbericht in seinen ein zelnen Positionen, unter aufmerksamster Prüfung der ge währten umfassenden Specialunterlagen, mit dem Voran schläge zu vergleichen und an diese Vergleichung ihre Be merkungen in Betreff der Staatsverwaltung zu knüpfen. Das Resultat dieser Prüfung ist bezüglich der ordentlichen Staatsausgaben in Folgendem enthalten: Wenn die Regierungsvorlage Seite 94 Thlr. Ngr.Pf. Thlr. Ngr.Pf. die Gesammt- einnahme ' mit 24,149,540 23 8 gegen den die Gesammt- Voran ausgabe schlag mit mehr 1,111,634 23 8 22,668,902 25 1 gegen den und mithin einen lieber- i Hlag schuß von 1,480,637 28 7 "'ehr 223,958 25 1 158*
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