Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
len „auch zu gestatten" das Wörrchen „als" beizu fügen, b) den im zweiten Absätze befindlichen Ausdruck „Ml- ! neralien" mit den Worten zu vertauschen „zum Berg regal nicht gehörigen Fossilien", und v) im dritten Absätze das Wort „Berechtigung" in „Berichtigung" umzuwandeln. Die Unterzeichneten können nur den Beitritt zu diesen Aenderungen sub a, b, v und die Annahme des §. 20 in dieser unveränderten Maße anrathen. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand über §.20 das Wort verlangt, so werde ich sogleich zur Abstimmung übergehen. Die Abänderungen, welche vorgeschlagen wer den, sind folgende: „») im ersten Absätze vor den Worten „den zur Aus führung" das Wort „sowohl", und vor den Wor ten „auch zu gestatten" das Wörtchen „als" beizu fügen, b) den im zweiten Absätze befindlichen Ausdruck „Mi neralien" mit den Worten zu vertauschen „zum Bergregal nicht gehörigen Fossilien", und o) im dritten Absätze das Wort „Berechtigung" in „Berichtigung" umzuwandeln." Die Deputation rathet den Beitritt zu diesen Ab änderungen an und die Annahme des Paragraphen in dieser abgeänderten Maße, und.ich frage, ob die Kam mer sich mit ihrer Deputation in dieser Bezie hung einverstehen will? — Einstimmig Za. Referent Bürgermeister Müller: §. 21. Auskauf von Grundstücken. Wenn durch Verlegung des Wasserlaufs Grundstücke, welche ganz an dem einen Ufer gelegen waren, dergestalt zerschnitten werden, daß Theile derselben nach Ausführung der Berichtigung an das entgegengesetzte Ufer zu liegen kommen, oder wenn von den durch dieselbe betroffenen Grundstücken nur unwirthschaftliche Spitzen übrig bleiben, so kann sowohl der Eigenthümer als die Genossenschaft beantragen, daß außer dem zur Berichtigung selbst erfor derlichen Grund und Boden auch diese abgeschnittenen Kheile oder unwirthschaftlichen Spitzen mit enteignet wer den. Hinsichtlich des Umfangs, in welchem dies stattzu finden bat, kommt die in §. 16 am Schlüsse enthaltene Vorschrift zur Anwendung. Der Bericht lautet: Zu K. 21. (s. jens. Bericht S. 313.) Die zweite Kammer hat tz. 21 mit dem Erklären, daß das Citat in der vorletzten Zeile nunmehr „§. 16 b" heißen müsse, unverändert angenommen. Zn materieller Beziehung ist die unterzeichnete Depu tation völlig einverstanden. Bezüglich der Redaction ist dagegen zu erinnern, daß, wenn nach dem Vorschläge zu §§. 16 und 17 des Entwurfs diese beiden Paragraphen in Wegfall kommen und dafür die neu redigirten §§. 16,16 b, 16v und 17 angenommen werden sollten, dann die auf der vorletzten Zeile stehenden Worte „am Schluffe" um deswillen nicht mehr paffen, weil der Schluß des neuen §. 16b mit den Schlußworten in dem ursprünglichen §. 16 des Entwurfs nicht übereinstimmt. Die unterzeichnete Deputation findet sich daher ver anlaßt, anzurathen: daß statt der Worte „kommt die in 8- 16b am Schluffe enthaltene Vorschrift zur Anwendung" folgende Fassung: „kommt die in §. 16b Abs. 2 enthaltene Vorschrift zur Anwendung" angenommen werden möge. Mit dieser Modifikation wolle die Kammer zu §. 21 ihre Zustimmung ertheilen. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über §. 21 zu sprechen wünscht. Es ist nicht der Fall, ich frage daher, ob die Kammer ihre Zustim mung ertheilen will zu der vorgeschlagenen Ab änderung: daß statt der Worte „kommt vie in §. 16b am Schlüsse enthaltene Vorschrift zur Anwendung" folgende Fassung: „kommt die in §. 16 b Abs. 2 enthaltene Vorschrift zur Anwendung" angenommen werden möge? Einstimmig Ja. Ich frage, ob die Kammer diesen §. 21 mit der eben beschlossenen Modifikation ihre Zu stimmung ertheilen will? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Müller: §. 22. Leistung des Ersatzes durch Land. Wer Grund und Boden abzutreten hat, ist verpflich tet, andern, der Genossenschaft durch die Berichtigung zu fallenden und nach deren Ausführung derselben entbehr lichen Grund und Boden, wenn er mit ihm gehörigen Grundstücken zusammenhängt, nach dem mittelst des in §. 37 vorgeschriebenen Verfahrens festzustellenden Werthe zum Ersätze, so weit er dazu ausreicht anzunehmen, aber unter der gedachten Voraussetzung auch berechtigt, zu ver langen, daß dergleichen Grund und Boden ihm in der oben bemerkten Maße zum Ersatz überlassen werde. Der Bericht lautet: Zu §. 22. In Gemäßheit des jenseitigen Berichtsvorschlags S. 314 hat die zweite Kammer diesen Paragraphen mit einer blos redaktionellen Abänderung genehmigt. Die letztere geht dahin: daß in Zeile 1 vor den Worten „der Genossenschaft" das Wörtchen „von" eingeschoben, firner die gleich darauf folgenden Worte „durch die" mit den Worten „bei der", ingleichen das Wort „zufallenden" mit dem Worte „er worbenen" vertauscht, und endlich das Wort „derselben" in Zeile 2 und 3 gestrichen werde. Die unterzeichnete Deputation pflichtet bei und em pfiehlt die Annahme von §. 22 mit den erwähnten Abände rungen. Wegen des in §. 22 wiederholt vorkommenden Wor tes „Ersatz" ist schon oben die nöthige Berücksichtigung erfolgt. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand über §.22 spricht, so gehe ich zur Fragstellung. Die zweite Kammer 162»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder