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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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Referent Bürgermeister Müller: Z. 84. Beschluß der ersten Lämmer: Abs. 3 ist nach dem Entwürfe angenommen. Beschluß der zweiten Kammer:! Die Worte „welche nach tz. 117 zuerst Beschluß ge faßt hatte", sind mit folgenden vertauscht worden: „wo der Gegenstand zuerst verhandelt worden ist." Deputationsvorschlag: Der zweiten Kammer bekzutreten. Präsident v, Schlönfels: Die Deputation räth Ihnen an, der von der zweiten Kammer beschlossenen Abänderung beizutreten. Sind Sie derselben Meinung? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Müller: tz. 88. Beschluß der ersten Kammer: Bei II. soll beigefügt werden „und Finanzgesetzgebung". Beschluß der zweiten Kammer: Ja, jedoch zwischen den beiden Worten „und« Finanz gesetzgebung" einzuschalten „der" — Deputationsvorschlag: Der zweiten Kammer beizutreten. Präsident v. Schönfels: Wollen Sie auch bei tz. 88 der redaktionellen Abänderung, welche die zweite Kammer beschlossen hat, beitreten? — Einstimmig J a. Referent Bürgermeister Müller: tz. W. Beschluß der ersten Kammer: Abs. 2 unverändert angenommen. Beschluß der zweiten Kammer: Abgelehnt und als Abs. 2 folgende Fassung angenom- „Der Präsident der Kammer kann zu keiner Deputation gewählt werden." Deputationsvorschlag: Dem Beschluß der zweiten Kammer nich t beizu- treten. Obwohl auch bei diesem Punkte Ihre Deputation nicht verkannt hat, daß sich für den Beschluß der zweiten Kammer gewichtige Gründe aufsinden lassen, so glaubte sie dennoch bei der zeitherigen Einrichtung stehen bleiben zu müssen, so daß der Präsident auch jedesmal Vorstand der dritten Deputation ist, während er nach dem Beschlüsse der zweiten Kammer weder dieses sein, noch überhaupt in eine Deputation gewählt werden kann. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand hierüber spricht, so frage ich, ob die Kammer nach Anrath en ihrer Deputation den von der zweiten Kämmer zu tz. 90 gefaßten Beschluß ablehnen will? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Müller: tz. 97. Beschluß der ersten Kammer: Abs. 1 ist nach dem Entwürfe angenommen und nur das. Citat „(tz. 125 der V.-U.)" beigefügt, Abs. 3 aber also genehmigt worden: „Nach erfolgter Ernennung des Com- missars hat die Deputation, bevor sie ihr Gutachten an die Kammer abgiebt, denselben in ihre Sitzung einzuladen, dessen ihr mündlich oder schriftlich, mitzutheilende Bemer kungen zu hören, dieselben in Erwägung, zu ziehen und nach Befinden zu berücksichtigen." ^Beschluß der zweiten Kammer: In Abs. 1 die Worte wegzulassen: „und muß dies thun, so oft sie einer Petition oder Beschwerde Folge zu geben- oder sonst einen Antrag an die Regierung zu brin gen oder einen von der Regierungsvorlage abweichenden Beschluß der Kammer vorzuschlagen beabsichtigt (tz. 125 der der V.-U.)" und dem Abs. 3 folgende Fassung zu geben: „Nach erfolgter Ernennung des Commissars muß die De putation, so oft sie einer Petition oder Beschwerde Folge zu geben, oder sonst einen Antrag an die Regierung zu bringen, oder einen von der Regierung abweichenden Be schluß der Kammer zu empfehlen beabsichtigt (tz. 125 der V.-U.), bevor sie ihr Gutachten an die Kammer abgiebt, denselben in ihre Sitzung einladen, dessen ihr mündlich oder schriftlich mitzutheilende Bemerkungen hören, dieselben in Erwägung ziehen und nach Befinden berücksichtigen." Deputationsvorschlag: Den Beschluß der zweiten Kammer abzulehnen und bei dem Beschlüsse der ersten Kammer zu beharren. Dies ist hauptsächlich aus dem Grunde geschehen, weil nach dem Beschlüsse der zweiten Kammer darüber eine Vorschrift nicht feststehen wird, wenn und unter welchen Umständen der Königliche Cvmmiffar beigezogen und ge hört werden muß. Darum rathen wir Ihnen vor der Hand an, bei Ihrer frühem Ansicht stehen zu bleiben. Präsident v. Schönfels: Da der Herr Referent so eben diejenigen Abänderungen angegeben hat, welche die zweite Kammer rücksichtlich dieses tz. 97 getroffen, so wieder hole ich sie nicht, sondern frage: ob Sie dem Vorschläge Ihrer Deputation gemäß bei Ihrem frühern Beschlüsse beharren wollen? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Müller: tz-103. Beschluß der ersten Kammer: Der erste Satz im Abs. 3 ist nach dem Entwürfe an genommen, derselbe lautet: „In beiden Fällen hat der Vorstand der von der Kammer zuerst beauftragten Depu tation bei den gemeinsamen Berathungen den Vorsitz und deren Secretär das Protokoll zu führen. Beschluß der zweiten Kammer: Die Worte „und deren Secretär" mit den Worten zu vertauschen „und ein Mitglied derselben." Deputationsvorschlag: Der zweiten Kammer beizutreten. Präsident v. Schönfels: Die Deputation räth uns den Beitritt zu der von der zweiten Kammer
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