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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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so langen Zeiträume doch kaum behaupten, daß letztere die wirkliche Folge der militärischen Dienstzeit sein müsse. Uebrigens steht dem Kriegsministerium eine Summe von jährlich 1400 Thlrn. zur Verfügung, aus welcher al tern Militärs aus der frühem Zeit, wenn auch nicht eine regelmäßige Pension, doch wenigstens eine Unterstützung gewahrt werden kann. Eine solche empfangen gegenwärtig nach einer vom Kriegsministerium gemachten Mittheilung 767 Individuen, aus der Zeit von 1813 bis 1793 zurück. Unter dieser Zahl befinden sich auch 80 Soldatenwitwen. Für die Militärpersonen der neuern Zeit und ihre Hinter lassenen ist durch die Gesetze vom 17. Decbr. 1837 und 24. März 1852 gesorgt.. Jene Zahl älterer ehemaliger Soldaten ist aber so beträchtlich, daß der in dem König lichen Decrete sub b ausgesetzte jährliche Betrag von 600 Thlrn. zu einer wirksamen Hilfe zu geringfügig sein würde. Hätte der Staat eine Verpflichtung, für jene ältern Mili tärs zu sorgen, und wäre es außer Zweifel, daß ihre Hilfs- losigkeit wirkliche Folge früherer Dienstzeit wäre, so müßte auf Bewilligung verhältnißmäßiger Mittel und zwar aus einem andern Fonds Bedacht genommen werden. Durch Annahme des Reiche-Eisenstuck'schen Antrags würden aber die wenigen Mittel nur versplittcrt und nur wenig oder nichts damit erreicht, auch würde dadurch die wohlthätige Absicht, hilfsbedürftigen Hinterlassenen von jetzt dienenden Unteroffizieren und Soldaten, welche keinen gesetzlichen Anspruch auf Pension haben, eine Unterstützung zu gewäh ren, fast ganz vereitelt werden. Nach einer aus dem Kriegs ministerium mitgetheilten Uebersicht dienen aber gegenwär tig in der Armee nach der Musterung von 1854 602 ver- heirathete Unteroffiziere und Soldaten, welche 1074 Kin der haben. Es ist also wohl recht und billig, einen Theil des alten Stellvertretungsfonds auf solche Hinterlassene von jetzt dienenden Militärs zu verwenden, welche in einen hilfsbedürftigen Zustand gerathen und der Commun zur Last fallen, wenn ihnen nicht von anderer Seite Unter stützung zu Theil wird. Die Deputation bemerkt noch, daß auch in der zweiten Kammer sich viele Stimmen gegen diesen Antrag erklärt haben, und daß derselbe nur mit 31 gegen 29 Stimmen angenommen worden ist. Dieselbe rathet daher an: diesen Zusatz abzulehnen. Endlich aber beantragt die Deputation auch noch: 4) dem Gutachten S. 427 des jenseitigen Deputations berichts beizutreten, 5) sich auf das hohe Decret den gefaßten Beschlüssen gemäß zu erklären und 6) dem Beschlüsse der zweiten Kammer nach dem Gutachten des jenseitigen Deputationsberichts S. 428 k>ä Position 48» des Militärbudgets beizu treten. Bürgermeister Starke: Bereits bei der Berathung dieses Gegenstandes in der zweiten Deputation habe ich meine Geneigtheit, den Reiche-Eisenstuck'schen Antrag zu bevorworten, zu erkennen gegeben, und kann nicht bergen, baß mich dazu das Mitleid gegen die alten bis mit 1813 verabschiedeten Krieger, welche an den Feldzügen jener Jahre Theil genommen, bewogen hat. Ich muß jedoch der Wahr heit gemäß hinzufügen, daß auch ein anderer Grund mich dazu bewogen hat. Diese alten Krieger, welche größten- theils in den 70er und 80er Jahren stehen, fallen noth- wendig, und in der Regel wenigstens, den Ortscommunen zur Last, wenn ihnen nicht eine Beihilfe gewahrt wird, wozu sich eine Aussicht böte, wenn der Seite 448 des Be richts bemerkte Theil des Stellvertreterfonds an 17,653 Thalern dazu verwendet werden könnte. Wenn ich indessen demungeachtet mich bewogen fühle, mit der Deputation, wie ich auch bereits durch Unterzeichnung des Berichts an erklärt habe, zu stimmen, so bin ich mir selbst schuldig, meine Gründe deshalb zu rechtfertigen. Es sind dies be sonders zwei. Wägt man nämlich einmal die Verhältnisse mit einander ab, welche zwischen den vielgedachten alten Militärs bestehen, und den hilfsbedürftigen Hinterlassenen von Unteroffizieren und Soldaten, deren Versorger eigent lich diesen Skellvertretungsfonds mit verdient haben, so sinkt nach meiner Ueberzcugung die Wagschale zum Vor theile der Letztem. Aber auch die von mir angegebene An sicht und Motive, daß das Interesse der betheiligten Com- munen zu berücksichtigen ist, bewegt mich dazu; denn in den meisten Fällen werden es immer nur einzelne alte Krie ger sein, welche, wenn sie eine Unterstützung vom Staate nicht bekommen oder bekommen können, von den Ortscom munen erhalten werden müssen, wogegen, wenn die beab sichtigte Maßnehmung der hohen Staatsregierung nicht Beifall finden sollte, dann weit mehr die Communen Ge fahr laufen, eine große Zahl von Heimathsangehörigen zu versorgen. Es ist also bei mir auch feste Ueberzeugung ge worden, gegen den Reiche-Eisenstuck'schen Antrag mich zu erklären. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand weiter das Wort verlangt. — Es scheint nicht der Fall zu sein, es wird daher die Debatte zu schließen und dem Referenten das Schlußwort zu ertheilen sein. Referent Vicepräsident Frhr. v. Friesen: Da ich kei nen Widerspruch gegen das Deputationsgutachten vernom men habe, so habe ich auch weiter nichts hinzuzufügen. Präsident v. Schönfels: Ich werde zur Fragstellung übergehen. Es sind sechs Anträge bei der zweiten Kammer zum Beschluß erhoben worden, auf die jetzt die Frage ge richtet werden muß. Der erste befindet sich Seite 447 des Berichts der diesseitigen Deputation und geht dahin: „von dem aufzulösenden alten Stellvertretungsfonds ein Capital von 30,456 Thlr. 20 Ngr. der Soldatenkinder erziehungsanstalt zu Struppen zu dem Behuf zu über weisen, um von den Revenuen dieses Capitals 25 neue Stellen creiren und davon dieselben in Zukunft erhalten zu können." Diesem Anträge rathet Ihre Deputation an beizutre ten und ich frage: ob die Kammer ihr in dieser Be ziehung beipflichtet? — Einstimmig Ja. Der zweite Antrag geht dahin: „die Staatsregierung eventuell zu ermächtigen, von dem angezogenen Zinsenüberschusse an 2013 Thlr. 11 Ngr.
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