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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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nicht blos für den localen, sondern für den allgemeinen öffentlichen Verkehr bestimmt ist. Bürgermeister Müller: Obschon die vorliegende Be schwerdeangelegenheit sich nicht direct auf den Stadtrath von Chemnitz bezieht, um deswillen nicht direkt, weil die expro- priirende Behörde nicht der Stadtrath zu Chemnitz ist, son dern die Königl. Straßenbaucommission, und weil, wie Sie vernommen haben, dieselbe gegen das Ministerium des Innern gerichtet ist — so halte ich es doch für gerathen, bei dieser Angelegenheit weder begutachtend mich auszu sprechen, noch mein Stimmrecht auszuüben, mich folglich bei der Abstimmung zurückzuziehen. Ich thue dies um deswillen, weil wenigstens indirekt der Stadtralh betheiligt ist, da das betreffende Stückchen Garten zur Verbreiterung der Straße benutzt werden soll, also der Stadtgemeinde zu fallen würde. Wohl aber werde ich, was dasThatsächliche betrifft, mir eine kurze Mittheilung gestatten, und insofern glaube ich nicht, daß ich anstoße, da ich erklärt habe, daß ich mich weder begutachtend, noch abstimmend in der Sache ausfprechen werde. Im Jahre 1851, als an der bezeichne ten Stelle ein Brand stattfand, stellte sich die Nothwendig- keit heraus, die betreffende Straße zu verbreitern. Die Straße war bisher nur 12 Ellen und an einigen Stellen sogar nur 10 Ellen breit, und es stellte sich die Nothwen- digkeit der Verbreiterung um so mehr heraus, als das be treffende schmale Gäßchen die neueAngervorstadt, in welcher circa 10,000 Personen wohnen, mit der alten Stadt ver bindet, und zwar dergestalt, daß es die hauptsächlichste Pas sage zwischen diesen beiden Stadttheilen bildet. Ich selbst habe daher Gelegenheit genommen, damals mit Herrn Sala vielfach in Güte zu verhandeln, es war aber nicht möglich, ein gütliches Abkommen mit ihm zu treffen. Zunächst wollte er nicht das benöthigte Trennstück, sondern nur sei nen ganzen Garten mit dem darauf stehenden Lusthause oder sogenannten Kellerhause Massen. Der Garten be trägt 70 UtRuthen mit 9,66 Steuereinheiten, und das dar auf befindliche Kellerhaus ist mit 45 Steuereinheiten be legt und in der Brandversicherungsanstalt mit 600 Thlr. taxirt und damals mit 300 Thlr. versichert gewesen. Er wollte also nur unter der Bedingung darauf eingehcn, daß der ganze Garten mit dem bezeichneten kleinen Gebäude ihm abgekauft würde. Ich bin soweit gegangen, daß ich selbst unter persönlicher Haftung mich verpflichtet habe, ihm für den ganzen Garten, also für 70 H> Ruthen, dieSumme von 8000 Ttzlt. zu bieten. Warum habe ich dies- gethan? Blos um deswillen, weil es stets meinem Gefühle zuwider ist, in das Privateitzenthum eingreifen zu müssen. Es waren auch die Vertreter der Gemeinde nicht ganz- ab geneigt, Dasjenige zu bieten, was ich ihm eben für meine Person geboten hatte, sie-sind jedoch davon später wiederum abgegangen und haben es nicht gethan, weil Sala anfäng lich von 10,000 Thlr. nicht zurückgehen wollte, und erst nach längerer Zeit nach und nach etwas weiter herunter gegangen ist. Erft, nachdem bereits von Seiten der Ge meindevertreter das Verbot zurückgezogen war, hatte Sala sich geneigt gezeigt, für 8000 Thlr. den Garten abzulassen, allein die Gemeindevertreter fanden, daß das immer zu hoch sei, und so blieb der Gegenstand damals ruhen bis in die neueste Zeit, bis zum Jahre 1853. Die Straße wurde zwar schon damals mit einem enormen Opfer von Seiten der Stadt 30 Ellen breit angelegt, allein dies konnte nur bei dem am Sala'schen Garten liegenden Eckhause ge schehen, so daß seitdem der betreffende Garten nach der Straße heraus einen Vorsprung macht und die Spielgasse längs des Sala'schen Gartens die frühere geringe Breire hat, während sie am gedachten Eckhause circa 30 Ellen breit ist. Im Jahre 1854 sind in derselben Gasse auf der entgegen gesetzten Seite wieder drei Häuser abgebrannt. Die Com- mun selbst hatte inzwischen zwei davon acquirirt, welche nicht wieder aufgebaut werden, es ist also blos ein einziges noch in Frage, nämlich dasjenige, was einem gewissen Weishas gehört, von dem in der Petition die Rede ist. Dieses Hausgrundstück muß nun auch erpropriirt werden, wenn die ganze Straße in der gehörigen Breite angelegt werden soll. Daß natürlich für den Besitzer desselben ein größerer Werth vorhanden ist, als für Sala rücksichtlich seines Gartens, liegt auf der Hand, denn dessen Haus kann gleich den beiden von der Commun früher angekauf ten Häusern nicht wieder aufgebaut werden, wahrend das Gartengrundstück Sala's nur um etwas in der Größe ver ringert wird. Es wird nämlich ungefähr der fünfte Theil von dem ganzen Garten zur Verbreiterung der Straße ge braucht, die Bauqualität wird ihm dadurch durchaus nicht entzogen, denn der verbleibende Theil ist noch zu zwei Baustellen ausreichend. In Bezug auf dieses jetzt er wähnte Thatsächliche will ich nur noch beifügen, daß die in der Beschwerde erwähnte Verordnung, welche das Be bauen des fraglichen Gartentheils als unzulässig bezeichnet, nicht von dem Stadtrathe zu Chemnitz ausgegangen ist, sondern infolge des damals stattgefundenen Brandes hat die königlicheBrandversicherungscommission einen Eommissar und die Kreisdirection zu Zwickau einen Cömmissar nach Chemnitz abgesendet, um in Verbindung mit dem Stavt- rathe einen Bauplan festzustellen und von Seiten der" Kö niglichen Commiffare ist die Baulinie in der erwähnten Weise festgestellt worden. Infolge dieses hat das König liche Ministerium des Innern den entworfenen Bauplan genehmigt und in der Verordnung des hohen Ministeriums des Innern ist der Passus enthalten, daß vow Sala dem nach künftig die betreffende Stelle des Gartens nicht bebaut werden dürft. In Bezug; auf Dasjenige, was Herr Dom herr Friederici erwähnt hat, gestatte ich mir noch beizufügen', daß' neuerdings Erdings die Sache um deswillen eine andere Wendung erhalten hat, weil die betreffende Spielgasse nach 180*
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