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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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polizeilichen Verpflichtungen zu entsprechen. In Bezug auf den Antrag im Allgemeinen kann ich daher mit der Deputation mich nur ganz einverstanden erklären; wenn von derselben aber der Antrag auf Regulirung dieser An gelegenheit dahin gestellt worden ist, daß die hohe Staats regierung erst zum nächsten Landtage eine Vorlage an die Ständeversammlung gelangen gelassen möge, so möchte ich allerdings eine kleine Modifikation wünschen. Seit dem Jahre 1850 ist die hohe Staatsregierung bereits, wie von ihr selbst eröffnet worden ist, darauf vorbereitet, den be züglichen Gesetzentwurf zu erlassen und es ist wenigstens anzunehmen, daß dazu bereits Schritte gethan und Ein leitungen getroffen worden find; es dürfte daher doch wohl für den Fall, daß die hohe Staatsregierung in den Stand gesetzt sein sollte, noch bei diesem Landtage eine kurze Ge setzvorlage zu erlassen, nicht gerade verlangt werden, daß diese Sache wieder bis zum nächsten Landtag, also auf drei Jahre ajournirt werde. Präsident v. Schönfels: Es ist dies wohl nur als ein Wunsch anzusehen oder habe ich es als einen Antrag zu betrachten? Bürgermeister Starke: Ich bitte demnach, wenn der Herr Präsident zur Fragstellung verschreitet, daß auf die sen zweiten Punkt eine besondere Frage gestellt werde. Präsident v. Schönfels: Dies würde einen Antrag voraussetzen. Ich glaube nicht, daß ich ermächtigt bin, von dem Anträge, wie ihn die Deputation gestellt, nur um ein Komma abzuwerchen, geschweige um eine ganze Finanz periode. Bürgermeister Starke: Mein Herr Präsident, ich hätte gar kein Bedenken, einen Antrag deshalb zu stellen, allein es würde hier wohl dasselbe Verfahren stattsinden können, was bei andern Gelegenheiten beobachtet worden, nämlich, daß ein Antrag der Deputation behufs der Ab stimmung gespalten wird. Sollte das aber auch bedenklich erscheinen, so erlaube ich mir einen Antrag dahin zu stel len, daß vor den Worten: „dem nächsten ordentlichen Land tage" das Wort: „spätestens" eingeschaltet werde. Präsident v. Schönfels: Das ist also ein Amende ment, was der Unterstützung bedarf. Die Kammer hat vernommen, wohin das Amendement gerichtet ist. Es soll in dem Anträge vor den Worten: „dem nächsten ordent lichen Landtage" eingeschaltet werden das Wort: „späte stens," und ich habe zu fragen, ob die Kammer diesen An trag zu unterstützen gemeint ist? — Geschieht zahlreich. Ich würde nun zu erwarten haben, ob weiter Jemand das Wort verlangt. — Wenn das nicht der Fall ist, so schließe ich die Debatte und ertheile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Bürgermeister Gottschald: Ich würde der geehrten Kammer doch empfehlen, diesem Anträge ihre Zu stimmung nicht zu ertheilen. Ich habe schon in meinem Vortrage die Gründe erwähnt, weshalb die Deputation Ihnen empfiehlt, diese Gesetzvorlage nur erst für den näch sten Landtag zu beantragen. So ein schwieriges Gesetz während eines Landtags zu bearbeiten, dürfte doch in der Lhat der hohen Staatsregierung sehr schwer fallen und das ist doch auch unbezweifelt, daß, wenn ein derartiger Gesetzentwurf noch an die dermalige Ständeversammlung gelangt, dadurch wohl die Dauer des Landtags verlängert werden dürfte. Dies sind die Gründe gewesen, die die Deputation geleitet haben bei ihren Vorschlägen und ich empfehle der geehrten Kammer, dem Gutachten der Depu tation beizupflichten und den Antrag des Herrn Bürger meisters Starke abzuweisen. Präsident v. Schön fels: Ich werde nun zur Frag stellung übergehen und die erste Frage auf den Deputa tionsantrag richten mit Vorbehalt des Amendements des Herrn Bürgermeisters Starke. Der Antrag ohne dieses Amendement lautet folgendermaßen: „Bei der hohen Staatsregierung im Verein mit der zweiten Kammer zu beantragen, hochdieselbe wolle dem nächsten ordentlichen Landtage zur Erledigung der eingereichten Petitionen einen die Reguli- rung der Cavillereigerechtsame betreffenden Ge setzentwurf den Ständen vorlegen." Ich frag«, ob die Kammer diesem Deputation San trage ihre Zustimmung ertheilen will?" — Einstimmig Ja. Das Amendement des Herrn Bürgermeisters Starke geht dahin, es soll vor den Worten: „dem nächsten ordent lichen Landtage" eingeschaltet werden das Wort: „späte stens" und ich frage, ob die Kammer diesem Anträge ihren Beifall schenkt? — Wird mit 20 gegen 14 Stimmen bejaht. Hiermit wäre dieser Gegenstand ebenfalls erledigt. Der Herr Secretär wird sofort das Protokoll der heutigen Sitzung verlesen. (Secretär Wimmer verliest das Protokoll.) Ich habe nun zu erwarten, ob Jemand gegen die Fassung des Protokolls etwas erinnert? — Es ist dies nicht der Fall, ich erkläre daher dasselbe für genehmigt und ersuche die Herren Kammerherr v. Watzdorf und Bür germeister Müller, dasselbe mit mir zu unterzeichnen. (Dies geschieht.) Der Herr Bicepräsident hat das Wort. Vicepräsident v. Friesen: Ich wollte der geehrten Kammer nur anzeigen, daß die zweite Deputation soeben zwei Berichte ausgegeben hat, den einen, welcher Gegen stand einer geheimen Berathung sein wird, auf ein aller höchstes Decret, und den andern wegen Ankaufs des v. Kyaw'schen Hauses. Sie sind heute abgegeben wor den, werden sofort zum Druck gelangen und hierauf zur Vertheilung gebracht werden. Präsident v. Schön fels: Nach dieser Eröffnung bin ich in der Lage, die nächste Sitzung anberaumen zu kön nen in Bezug auf die Zeit und auf die Tagesordnung. Die nächste Sitzung wird stattsinden den nächstkommenden Dienstag und zwar um 11 Uhr. Berathungsgegcnstände werden die beiden Gegenstände fein, die soeben von dem Herrn Vicepräsidenten angegeben worden sind. Es wird zuerst der Ankauf des v. Kyaw'schen Hauses in Zwickau berathen werden, und dann wird eine geheime Sitzung zu erfolgen haben, um den Gegenstand in Berathung zu neh men, der bereits von dem Herrn Vicepräsidenten erwähnt worden ist. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 1 Uhr 5 Minuten.) Mit der Redaction provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von B. G. Teubner , . Letzte Absendung zur Post: den 22. Februar 1855.
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