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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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tigkeit dieser Gründe und das Ergebniß der angestellten Betrachtungen nicht, und würde daher, unter andern, als den gerade jetzt vorliegenden Verhältnissen, sich bewogen fühlen, jenes Gutachten zu bevorworten. Sie sieht indeß mit Ausnahme eines einzigen Deputationsmitgliedes von einer solchen Bevorwortung ab, weil ihrer Ueberzeugung nach die Fixirung des Staatshaushalts ebenso wie die jedes Privathaushalts nie ohne sorglichste Würdigung der ver fügbaren Mittel und der wirmch vorhandenen Kräfte er folgen kann und darf. Diese Pflicht steht oben an. Ihr ist unter allen Ver hältnissen, vornehmlich aber auch in Fällen gerecht zu wer den, wo blvs Gründe der Angemessenheit und Räthlichkeit, wo nur Rücksichten der Billigkeit und Humanität, oder wo nur der Wunsch nach Herstellung einer zweckmäßiger« Einrichtung und Gestaltung zu Abweichung von diesem Princip verlocken. — Von dieser Ueberzeugung erfüllt, hat die Deputation den Blick ihrer geehrten Kammer nur auf die Vorlagen, welche in finanzieller Beziehung der Ständeversammlung zugegangen sind, und auf die nicht erfreulichen Zeitverhält- niffe zu lenken, in denen die Gegenwart zu verkehren ge- nöthigt ist. Sie bedürfen, da jeder Abgeordnete sich damit genau vertraut zu machen genügende Gelegenheit gewonnen, kei ner detaillirten Hervorhebung. Damit sagt die Deputation keineswegs, daß die so wohl geordneten Finanzzustände des Vaterlandes und der verdiente Credit desselben nicht noch die Belastung mit einer so unwesentlichen Ausgabepost von IN,000 Lhalern vertragen könne, sie will auch nicht aus Principneigung den sterilen Boden einer absoluten Prin- cipfesthaltung betreten, weil just das Gebiet der Verwal tung in allzu beengende Schranken nicht gebannt werden darf, wenn man es nicht, oft unheilbar, gefährden will. Wohl aber kann sie es nicht mit der Pflicht der Vertre tung und der Verantwortlichkeit der Ständeversammlung gegen alle steuerpflichtigen Staatsbürger vereinbaren, zu Verwendungen selbst nur eines kleinen Lheils des Staats guts ihre Zustimmung zu geben, wenn die Ausgabe noch irgend vermeidlich ist und nur durch Rücksichten der Räth lichkeit geboten wird. Sie kann die Uebernahme einer solchen Verantwort lichkeit am wenigsten in einer Zeitperiode anrathen, wo die in dem Staatsbudget berechnete Bedürfnißsumme eine Höhe erlangt hat, wie es noch nie der Fall gewesen und kaum geahnt worden, wo die trostloseste Aussicht fast jede Hoff nung auf Steuermäßigung vernichtet, wo Stockung der Gewerbe, länger als bereits einjährige Lheuerung aller Le bensmittel,selbstHungersnoth und hilflose Armuth wie feind liche Elemente an dem Marke der Gegenwart nagen und die Staatsregierung selbst bereits Einleitungen zu thun- lichster Abhilfe der so allgemeinen und großen Noth zu tref fen sich veranlaßt gefunden und wo endlich die schwanken den politischen Verhältnisse, verbunden mit einer vielleicht naben Gefahr und Vorbereitung auf noch trübere Ereig nisse unabweisbar zur größtmöglichsten Sparsamkeit mah nen. — Diese einzige Rücksicht verüberflüssigt die Berufung auf andere nicht minder einflußreiche und auch in der jen seitigen Kammer geltend gemachte Gründe zu Ablehnung der Postulatsumme. Es genügt die Andeutung, daß die Staatsregierung bereits zu Deckung der in dem gewöhn lichen und außerordentlichen Budget berechneten Bedürf- nißsummen alle verfügbaren Kassenbestände und Ueberschüsse in Anspruch genommen, in dem provisorisch erlassenen Fi nanzgesetz bereits bedeutende Steuerzuschläge in Aufrech nung gebracht, ja selbst eine Verstärkung der Kassenbestande durch Ergreifung anderweiter besonderer Creditmaßregeln in Aussicht gestellt hat — dem ungeachtet aber sich zur Zeit außer Stande gesehen, zu Realisirung des Vorhabens andere Vorschläge zu eröffnen, als daß die Postulatsumme dem außerordentlichen Budget hinzuwachsen, sich also der Hoff nung ergeben werden möge, daß die in Frage befangene Kaufsumme durch die beabsichtigten, bis jetzt aber weder näher angedeuteten, noch bereits genehmigten Creditmaßre geln werde gedeckt werden können. — Nicht ohne Grund ist aber auch zu besorgen, daß die Genehmigung des Antrags zu präjudiciellen Folgen führen könne. Andere Beamte werden mit gleichen Wünschen der Gewährung von Amtswohnungen hervorzutreten sich be rechtigt fühlen und wiederkehrende Verhältnisse und Gele genheiten werden dem wohlbedächtiger Weise adoptirten Princip, daß von Erwerbung bloser Hausgrundstücke für den Staat abgesehen werden möge, seinen Boden und Werth entziehen. Die Deputation rathet daher an, wie auch in der jen seitigen Kammer geschehen ist, die mittelst höchsten Decrets vom 8. Januar 1855 be antragte Genehmigung des Kaufabschlusses zwischen dem Staatsfiscus und Herrn Oberappellationsrath von Kyaw, und die Belastung des außerordentlichen Budgets der instehendcn Finanzperiode 1855/57 mit der Kaufsumme von 15,000 Lhalern abzulehnen. Das diffentirende Mitglied der Deputation glaubt ge- gentheilig in den Eingangs erwähnten Rücksichten und Gründen, deren speciellere Beleuchtung auf den Bedarfs fall für die mündliche Discussion Vorbehalten wird, einen Anhalt für den Wunsch zu finden, daß die geehrte erste Kammer der, bereits bis auf stän dische Zustimmung erfolgten Erwerbung des vonKyaw'- schen Hauses, unter den allenthalben vereinbarten Be stimmungen, die Genehmigung nicht versagen möge, giebt diesen Wunsch der sorglichen Erwägung der Kammer anheim und will eventuell demselben die Eigenschaft eines directen Antrags andurch beigelegt haben. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, mir zu gestatten, daß, da ich das diffentirende Mitglied bin, ich mir erlau ben dürfe, dem eben vorgetragenen Deputationsberichte zu Motivirung meiner abweichenden Ansicht sofort einige Worte noch hinzuzufügen. Präsident v. Schönfelsr Es steht dem nichts ent gegen. Referent Bürgermeister Starke: Es mag wohl, wenn nicht als ein anmaßendes, doch gewiß mindestens als ein gewagtes Unternehmen erscheinen, einer Sache eine Verthei- digung zu widmen, die bereits von mehrer« Seiten einen schmerzhaften Todesstoß erhalten hat. Um mich indessen nicht einem mißliebigen oder schiefen Urtheil auszusetzen, beginne ich diese Vertheidigung mit der Bemerkung, daß, wenn es sich in diesem Augenblicke darum handelte, die Zustimmung zur Eingehung eines Geschäfts der jetzt vor liegenden Art zu ertheilen, ich durchaus kein Bedenken tra-
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