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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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19,500 Lhlr. etatmäßig, 300 - und i 200 - aber j transttorssch 20,000 Lhlr. zu bewilligen, und die unterzeichnete Deputation rächet aus obstehenden Gründen an, sich in gleicher Maße auszusprechen und «ä Pos. 72. 19,500 Lhlr. etatmäßig und 500 - transitorisch 20,000 Lhlr. zu genehmigen. Präsident v. Schön fels: Es würde Pos. 72 betref fend nun das Wort zu ergreifen sein. Es scheint auch hier, als ob Niemand zu sprechen wünsche, ich werde da her sogleich zur Abstimmung übergehen. Die Deputation rathet an, in Bezug auf Pos. 72, das Ministerium nebst Canzlei betreffend, zuerst 19,500 Lhlr. etatmäßig und dann 300 und 200 Lhlr. tran sitorisch zu bewilligen, im Ganzen also 20,000 Lhlr., und ich frage, ob die Kammer diesem An träge der Deputation beitritt? — Einstim mig Ja. Referent Vicepräsident v. Friesen: Pos. 73. 52,300 Lhlr. zu Unterhaltung der Gesandt schaften. Dieses Postulat steigt gegen die vorige Bewilligung von 42,800 Lhlr. um 9,500 Lhlr. Die Erhöhung hat ihren Grund darin, daß 1) für den Gesandten zu Wien eineZulage von 2000Lhlr. 2) - - Gesandten zu Paris eineZulage von 4000 - 3) - - Ministerresidenten zu London eine Zulage von 500 - 4) - - Geschäftsträger zu München eine Zulage von ...... 1000 - und 5) - einen neuen Gesandtschaftsposten zu Weimar überhaupt . . . . . 2000 - 8a. uts. vorgeschlagen worden, so daß der Gehalt für den Posten zu Wien m 10,000 Lhlr-, zu München in 4000 Lhlr., in Weimar 2000 Lhlr., in Paris 10,000 Lhlr., in London 6,500 Lhlr. betragen soll. Die Posten in Berlin, Peters burg, Rom und Neapel sind unverändert geblieben. Obgleich die jenseitige Deputation Seite 11 ihres Be richts den Gesammtbetrag der mit 52,300 Lhlr. geforder ten Summe zur Bewilligung empfohlen hatte, ist solche in der zweiten Kammer doch nur in Ansehung der Summe von 42,800 Lhlr. sowie der Gehaltszulage sub 3. von 500 - und des Gehaltes sub 5 mit . . 2,000 - 8g.-45,300 Lhlr. ausgesprochen worden. Dagegen hat man die Summe sub 1 von 2000 Lhlr. mit 36 Stimmen, - 2 - 4000 - - 39 - - 4 - 1000 - - 38 - abgelehnt und die genannten drei Summen gegen 24 und resp. 26 Stimmen nur transitorisch bewilligt.. Die unterzeichnete Deputation hat jedoch nicht ver mocht, den Gründen etwas entgegenzusetzen, welche in den Erläuterungen zum Budget Seite 209 für diese drei Ge haltszulagen angeführt werden. Mehr noch ist sie in der Ueberzeugung von der Nothwendigkeit jener Zulagen durch die ausführliche Darstellung der Verhältnisse bestärkt wor den, welche der Herr Minister der auswärtigen Angelegen heiten in der zweiten Kammer Seite 72 der Mittheilungen gegeben hat. Zwar sind die in Frage befangenen Sum men transitorisch bewilligt worden, und die Staatsregierung würde es für die laufende Bewilligungsperiode allenfalls dabei bewenden lassen können; ihre Bezeichnung als tran sitorische giebt aber immer einen Zweifel gegen ihre völ lige Begründung zu erkennen und läßt voraussehen, daß dieselben bei nächster Bewilligung abermals in Frage ge stellt werden. Unmöglich aber kann dies der Staatsregie- rung, wie den Personen, mit welchen die fraglichen Posten besetzt sind, gleichgiltig sein. In einer Stellung, in wel cher von der Persönlichkeit so Vieles abhängt, muß es dop pelt wichtig erscheinen, Personen, welche sich für ihre Posten eignen, für längere Zeit in denselben zu erhalten, ein öfte rer Wechsel in den Personen dürfte in keiner Art des Kö niglichen Dienstes nachtheiliger sein, als gerade bei den Ge sandtschaftsstellen. Ist aber die Haltung eines Gesandten an einem Hofe für das Land überhaupt von Interesse, so ist es gewiß am wenigsten anzurathen, die Stelle so kärg lich zu dotiren, daß durch zeitweilige Beurlaubung nachge holfen werden muß, um dem Angestellten das Bestehen möglich zu machen. Längere Dienstzeit findet in allen Ver hältnissen des Staatsdienstes billige Anerkennung, auch durch Erhöhung der Gehalte, und daß die Gesandten Sach- , sens denen anderer Länder von gleicher Größe und Wich tigkeit in ihren Gehalten wenigstens einigermaßen gleichge stellt seien, ist eine Rücksicht, die man ebensowohl ihnen selbst, als auch der Ehre unsers Hofes schuldig ist. Ohne hin stehen dem Vernehmen nach unsre Gesandten denen anderer deutscher Staaten von gleichem Range in ihren Ge halten größtentheils nach. Daß die Umstände es manch mal gestattet haben, Personen mit eignem Vermögen zu einem wichtigen Gesandtschaftsposten zu verwenden und es ihnen zu überlassen, bei einem geringen Gehalte den kostf spieligen Aufenthalt in einer fremden Residenz aus eignen Mitteln zu bestreiten, darf bei der Bewilligung eines Dienst gehalts nicht in Rechnung gebracht werden. Denn einer seits ist es gegen Recht und Billigkeit, Dem, der dem Staate Dienste leistet, noch Opfer aus eignen Mitteln anzusrn- nen, andererseits darf aber auch der Chef einer so wichtigen Abtheilung des öffentlichen Dienstes nicht in die Nothwen- digkeit gesetzt werden, bei der Wahl der geeigneten Perso nen an derartige Rücksichten gebunden zu sein. Zu keiner Zeit ist es vielleicht so wichtig gewesen, als jetzt, daß Sachsen in Deutschland und. im Auslande gehö rig vertreten sei. Der Verkehr Sachsens mit auswärtigen Staaten ist infolge der vervielfältigten Beziehungen aller. StgaM zu einayhex dermalen lebhafter als je, die Geschäfte aller Gesandten, haben in gleichem Grade zugenonMen, nste die Lhätigkeit cher Behörden im Inlands, die Zahl sächsische^ Unterthanen- welche bei ihrem Verkehr im Auslande des, Schutzes ihres Gesandten bedürfen, hat gegen sonst augen scheinlich zugenommen. Vor Allem aber echöht die gegen wärtige politische Krisis die Pflicht unsrer Regierung, Sach sens Interessen in. Deutschland, wie im Auslande wirksam
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