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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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besitzes im Auge hat, von dem -allgemeinen Standpunkte aus, den sie anzunchmen hat, nicht anrathen. — Erkennen die Gemeinden und Grundbesitzer den mili tärischen Nurschutz als den einzigen wirksamen für ihr Ekgenthum an, so kann ihnen auch das pecuniäve Opfer nie zu groß sein, was sie durch Gewährung einer Löhnung von täglich — 8 Ngr. — für den Mann, bringen, nament lich wenn sie bedenken, daß die gewöhnlichen aus der Ge meinde zu Flurwächtern bestimmten in der-Regel völlig untauglichen Subjette, wenn man die Beköstigung und Armirung rechnet, mindestens eben so viel kosten, weniger nützen, ja sogar an vielen Orten nicht nur nichts nützen, sondern mehr schaden. Durch die von der Staatsregierung beabsichtigte und in Aussicht gestellte Vermehrung der Gendarmerie steht übrigens zu erwarten, daß dieser sehr anerkennungswerthe Plan gewiß ebenfalls mit dazu beitra gen werde, die von den Petenten gerügten Uebelstände eini germaßen abzuhelfen. Endlich kann die Deputation nicht umhin, annoch zu bemerken, dqß nach den ihr gewordenen Mittheilungen, selbst die zum Schutz der Staatsforsten commandirten Soldaten eine gleiche Löhnung wie die mehrfach erwähnte und zwar aus dem betreffenden Etat des Königlichen Fi nanzministeriums ausgezahlt erhalten und sie muß daher aus allen diesen Gründen ihren Schlußantrag dahin richten: „Die geehrte Kammer wolle die benannten drei Pe titionen auf sich beruhen lassen und die Petenten dem gemäß bescheiden." Die drei Eingaben sind übrigens annoch an die zweite hohe Kammer abzugeben. Präsident v. Schönfels: Zuvörderst werde ich die Kammer fragen: ob sie sofort auf die Berathung dieses so eben vorgetragenen Berichts cr'ngehen will, da es ein schrift licher und nicht in den Händen der Kammermitglieder ge wesen ist? — Einstimmig Ja. Ich würde nun dem Herrn Regierungscommiffar das Wort ertheilen. Königlicher Commissar v. Ze sch au: Zu Dem, was der Herr Referent in Betreff der Höhe der Vergütüngssätze ge sagt hat, erlaube ich mir nur noch hinzuzufügen, daß die Sätze für Löhnung und Verpflegung sich auf das Landes verpflegungsreglement für die Armee und auf das Ordon- nanzgesetz gründen, daher schon aus diesem Grunde nicht zum Nachtheile einzelner Leute davon abgewichen werden könnte. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob noch Jemand das Wort begehrt? — Herr v. Beschwitz und dann Herr Secretär v. Egidy. v. Besch witz: Wenn es gewiß immer etwas schwierig für die Kammer ist, sich sofort über einen Gegenstand ent schließen zu müssen, welcher nur durch eine mündliche Mit theilung ihr zugegangen ist, so scheint mir doch hier der Gegenstand so klar und deutlich vorzuliegen, daß ich mich wohl unbedingt der Meinung unsrer verehrten Deputation anschließen könnte. Die Gewährung eines Forstschutzes, welcher feiten der hohen Staatsregierung immer mit dan- kenswerther Bereitwilligkeit den Gemeinden und Privaten vtthM 'wotden ist, ist gewiß eine Wohlthat, die eigentlich durch «nichts zu ersetzen 'sein dürste, da den Gemeinden so wohl, wie auch vielseitig den Besitzern kleiner'Wäldparcel- lcn eine andere Art und Weise der Sicherstellung ihres Ei- genthums nicht möglich ist, indem sie eigne Beamte zur Sicherstellung ihrer. Grundstücke nicht anstellen können. Es ist aber nicht zu verkennen, daß besonders in den dicht bevölkerten Gegenständen unsers Vaterlandes größtentheils die Beschädigung der Privatwaldungen auf eine Art zuge nommen hat, die wahrhaftes Bedenken erregt und hieran ist auch der Wunsch zu knüpfen, daß nach wie vor die Staatsregierung den Gesuchen um Forstschutz willfahren möge, wenn dies aber geschieht, so scheint es mir aber auch wieder unbedingte Pflicht und Obliegenheit, daß Derjenige, welchem diese Wohlthat zu Theil wird, Das, was dafür zu entrichten ist, auch gewahre, denn zuvörderst ist derjenige Vortheil, der dadurch erzielt wird, so bedeutend, daß Das, was sie den Commandirten geben, oft 10- und lOOfach wieder herauskommt. Dann aber ist auch unmöglich den übrigen Steuerpflichtigen zuzumuthen, zu den Vortheilen beizutra gen, die blos speciell gewissen Benachtheiligten zu Theil werden. Ich schließe mich daher vollkommen der Meinung der geehrten Deputation an, daß das Gesuch beizulegen sein würde. Secretär v. Egidy: Ich muß mich auch im Sinne des geehrten Vorredners aussprechen und vollständig ein verstanden erklären mit dem Vorschläge der Deputation. Meine Herrens In meinem Geschäftsleben habe ich von drei verschiedenen Verwaltungsbezirken aus. unzählige An träge auf Absendung von Militärschutzcvmmandos für die Fluren bevorwortend zur höchsten Cognition gebracht; ich habe zu bestätigen, daß mit größter Willfahrung feiten der höchsten Behörden diesen Bitten entsprochen wurde. Ich habe aber auch zu bestätigen, daß vor 20 Jahren kein Mensch daran dachte, Forstschutz bekommen zu können. Nur neuerdings erst auf Grund der gemachten Erfahrun gen hat man sich beigelafsen, durch Verwilligung von Mi litärkommandos den Schutz des ländlichen Eigenthums zu steigern, wodurch den Privaten eine außerordentliche Hilfe geleistet wird. Anfänglich erkannte man diese Wohlthat sehr wohl und war froh derselben, jetzt gehen aber Manche schon so weit, daß sie damit nicht mehr zufrieden sind, d'aß ihnen das wirksame Mittel zu ihrem Schutz geboten wird, sie wollen da möglich auch noch die Kostenübertra gung dieses Mittels! Wo sollte das hinführen im konsti tutionellen Staatsleben! — Unwillkürlich komme ich auf das Sprichwort zurück: „Man hüte sich, Jemand den klei nen Finger zu bieten, sonst greift er nach der ganzen Hand." Ich bin in der That überrascht, daß man in seinen An sprüchen so weit gehen und daß man von jener Seite, her die Anforderungen so hoch steigern kann. Ich nenne das
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