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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Seiten her angegriffen worden. Die Angriffe von Seiten des Herrn Antragstellers will ich nicht im Detail beant worten, da dieses von Seiten der Deputation auf eine Weise geschehen ist, wo Etwas nicht hinzuzufügen ist. Nur einige Punkte aus dessen Rede will ich erwähnen. Er jagte, jeder gute Bürger habe im Augenblicke der Gefahr die Verpflichtung, die eben jetzt der Communalgarde obliegt. Ich frage aber, ob er diese Verpflichtung mitErfolg wird ausüben können, wenn nicht vorher eine Bewaffnung und eine Orga nisation stattgefunden hat? Es wird, ist dies nicht der Fall gewesen, im Augenblicke der Gefahr nichts weiter als eine Horde ohne Disciplin zusammentreten, die mit dem besten Willen nichts ausrichten kann. Ferner bezieht er sich auf -eine Petition von Communalgardisten in Leipzig. Ich habe nur zu erwähnen, daß diese Petition zwar von Bürgern aus Leipzig, aher nur von sehr wenig Communalgardisten ausge gangen ist. Ich will mich darüber nicht verbreiten, wer sie nnterschrieben hat und welche Gründe dazu geführt haben. Der Brief aus Leipzig, welchen der geehrte Antragsteller em pfangen hat, scheint mir, mindestens gesagt, von einer sehr einseitigen Auffassung auszugehen. Ich habe in dieser Hin sicht Gelegenheit gehabt, sehr viele Erfahrungen zu machen, And es haben dieselben durchaus nicht zur Folge gehabt, daß ich allen dem beipflichten könnte, was der Brief sagt. Er ist eben von einem Feinde des Institutes geschrieben, der Alles Übertrieben und auf die höchste Spitze gestellt hat. Die Be merkung betreffend, daß das Militair durch die Eisenbahnen sehr schnell von Ort zu Ort befördert werden könnte, so habe ich im Allgemeinen nichts dagegen einzuwenden; aber bemer ken muß ich, daß, als das in Leipzig garnisonirendeBataillon in den Maitagen 1849 in Dresden nothwendig war, dieses Bataillon damals fast 24 Stunden brauchte, um Dresden zu erreichen, weil man die Eisenbahn theilweise zerstört hatte, und in einem solchen Augenblicke glaube ich allerdings, daß dies jedesmal erfolgen wird. Man hat ferner von anderer Seite das Institut angegriffen, weil die Richtung desselben in Folge des Gesetzes vom 14. Mai 1851 verrückt worden sei. Auch dieser Ansicht kann ich nicht beipflichten. Ich glaube, daß eben die Communalgarde für die Stadt, in der sie existirt, da ist und jdaß ihr Wirkungskreis auf die Stadt wesentlich beschränkt sein und daß sie dazu dienen soll, Ordnung und Ruhe am Orte selbst zu erhalten, aus diesem Grunde würde sie der Aufsicht der Stadtobrigkeit und mit dieser der -respcctiven Kreisdirection unterstellt. Ebenso habe ich auch, auf meine Erfahrungen gestützt, die Ueberzeugung, daß die Disciplin unter dem Beiwirken der Obrigkeit besser wird ge handhabt werden, als dies früher von Seiten des Ausschusses stattgefunden hat. Meine Erfahrungen gründen sich natür licher Weise hauptsächlich auf das, was ich in meiner Vater stadt gesehen habe, und ich bin weit entfernt, etwa die Orga nisation der Communalgarde in Leipzig über die Maaßen er heben zu wollen. Unsere Communalgarde theilt mit allen n. K. r». Abonnement.) übrigen Communalgarden des Landes dieselben Fehler unk dieselben Schwachen. Hierdurch werde ich auf die Lage des Mai von 1849 zurückgeführt. Da hat, glaube ich, die Com munalgarde in Leipzig den Beweis gegeben, daß bei nur eini- germaaßen günstigen Umständen und bei einer zuverlässigen. Führung das Institut auch wirklich in den Augenblicken der Gefahr Nutzen schaffen kann, Leipzig war damals, wie die Herren alle wissen, gänzlich von Militair entblößt, die Sicherheit der Stadt war blos der Communalgarde anver traut. Man hatte in Leipzig, wie überall im ganzen Lande, das Mögliche angewendet, um die Mitglieder des Instituts zu unterwühlen und überhaupt die Disciplin desselben aus allen seinen Fugen zu bringen. Die Unruhen bei uns singen am Dienstage an und dauerten bis zum Montag früh. Vom Dienstage an bis zum Sonnabende hatten sammtliche Ba taillone von Nachmittags an bis 4 Uhr früh unter den Waf fen gestanden und waren geistig und körperlich erschöpft, als Sonntag Nacht die Emeute zum Ausbruch kam. Viele ver ließen damals die Reihen, Manche aus Furcht, Manche aus Erschöpfung, Manche auch aus bösem Willen. Viele der Führer sogar waren, gelinde gesagt, nicht zuverlässig, und dennoch gelang es der Behörde, mit Hülfe einer auf wei nige Hundert muthiger Bürger zusammengeschmolzenew Schaar, .die Empörer endlich auseinander zu treiben und die Ordnung wieder herzustellen. Es dauerte zwar bis früh 5 Uhr; der Zweck wurde aber erreicht. Wenn nun die Herren bedenken, was für Eigenthum damals in Leipzig aufgespeichert war, wenn sie bedenken, welchen Einfluß der Fall Leipzigs auf das ganze übrige Land gehabt haben würde, so glaube ich doch, daß sie Anstand nehmen werden, auf Auflösung desCom- munalgardeninstitutes anzutragen. Ich für meinen Lheil kann mich nicht entschließen, meine Stimme dazu zu geben und bin der Meinung, daß man nicht das ganze Institut ver dammen möge, weil es zu irgend einer Zeit gemißbraucht worden ist. Abg. v. Polenz: Ich habe die Wirksamkeit des In stituts der Communalgarde genau und sorgfältig beobachtet^ ich verkenne auch keineswegs ihren Werth, besonders wenn sie unter tüchtigen Führern stand und von Männern geleitet wurde, die Sinn für Ordnung und Recht besaßen und sich in dieser Richtung dem Communalgardendienste zuzu wenden wußten. Aber auf der andern Seite sind mir so» manche Beispiele des Ungehorsams, der Unordnung und der geringen Hülfe vorgekommen, daß ich glaube, es wäre mehr an der Zeit, die Communalgarde gänzlich aufzuheben, als sie langsam hinsterben zu lassen. Es scheint durchaus kein recht eigentlicher Trieb in der Communalgarde zu sein, wenigstens in mehreren derselben, um die Wirksamkeit des Institutes wirklich segensreich für die Zukunft sein zu lassen. Ich mag nicht verkennen, daß die Bemerkungen, die mein verehrter Nachbar, Herr Stadtrath Gruner, anführte, sehr wichtig sind und allerdings volle Beherzigung verdienen. Aber dennoch 170
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