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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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ten v. d. Planitz Recht, daß, wenn wir die Petition an die Regierung abgeben, indirect daraus hervorgehen würde, daß wir mit der Modalität der Erhöhung, welche in der Petition vorgeschlagen wird, einverstanden seien. Die Sache wird ohnedies von der Staatsregierung erwogen werden, hie aller höchste Entschließung auf den bestehenden Antrag wird erfol gen und die Absicht, welche der Abgeordnete verfolgt, wird gewiß erreicht werden. . . Präsident!). Haase: Als Borstand der dritten Depu tation erlaube ich mir das Wort zur Vertheidigung des von mir mitunterzeichneten Deputationsgutachtens. Der Unterschied, welcher zwischen dem Anträge der Deputation und dem Anträge des Abg. Riedel stattsindet, ist allerdings ein sehr bedeutender, Denn sobald die Stände der hohen Staatsregierung eine Petition zur Erwägung anheim geben, so liegt darin die ständische Erklärung, daß man hie Petition nicht gerade von der Hand weisen wolle und deren In halt für sogewichtig halte, daß er nochmals von der Regierung geprüft und darüber von dieser nach Befinden den Ständen eine Vorlage gemacht werde, wahrend, wenn das Deputa tionsgutachten dahin geht, die Petition auf sich beruhen zu lassen, wie hier der Fall ist, nicht nur kein Antrag an ,die Re gierung von Seiten der Stände gelangt, sondern auch durch die Annahme des Deputationsgutachtens von Seiten der Kammern die Regierung geradezu davon unterrichtet wird, daß. die Kammern nicht die Ansicht der Petenten theilen. Eine Petition zur bloßen Kenntnißnahme übergeben, ist allerdings weniger als: „sie deren Erwägung anheimgeben", aber dennoch mehr, als zu thun ist, wenn man die Petition gar nicht, für beachtenswerth halt und sie daher auf sich be ruhen lassen wist. Die Kenntnißnahme bedeutet hier mehr, als dieser Ausdruck wörtlich bezeichnet, da die Regierung schon durch die Verhandlungen der Kammer Kenntniß von der Petition erhält. Was die Hauptsache anlangt, so ist die Deputation davon ausgegangen, daß es sich hier, wie auch aus der Petition selbst hervorgeht, blos um locale Interessen, um die Interessen einzelner Gemeinden und derenBrandcassen- einnehmerhandle. DiePetition kommtnämlichnuraus einem Landestheile der Oberlausitz und es steht auch deshalb die Petition ganz vereinzelt da. Aus den Erblanden hat sich Niemand mit einer dergleichen Petition gemeldet. Nun kann aber doch wegen einer localen Unzuträglichkeit unmög lich die Gesammtheit in Anspruch genommen und dem ganzen Lande eine Last auferlegt werden, die, wenn man die Ein nehmergebühren nur um 1 Procent erhöht, dem Lande all jährlich 5000 Thlr. kosten würde. Diese 5000 Thlr. würden nämlich alljährlich auf dem Ausgabeetat der Brandcaffe er scheinen, und müssen von dem ganzenLande übertragen werden. Wie kämen aber die sämmtlichen Communen im Lande dazu, zu diesem Aufwande hssizutragen? Wenn vielleicht,.aber auch nur vielleicht, in einzelnen Ortschaften darüber geklagt werden mag, daß die Localeinnehmer der Brandcaffenbeiträge dabei zu viel zu thun und zu wenig Einkommen habens,so ist dies H. K. (2. Abonnement.) jedenfalls Sache der betreffenden Ortschaften selbst, und ist nötigenfalls eine billige Entschädigung der Localeinnehmer aus der Gemeindecasse oder von den Verpflichteten zu geben, d. i. von Denjenigen, welche Beiträge zur Brandcaffe zu zahlen haben. Düs Land hat sich gefreut, daß eben eine Verminderung der Brandcaffenbeiträge hat stattfinden können, diese Freude würde nunabersehr geschmälert werden, wenn auf solche Weise wieder eine jährliche Vermehrung der Brandcaffenbeiträge um 5000 Thlr. herbeigeführt würde. Mögen also sich die betreffenden Gemeinden mit ihren Ein nehmern verständigen, mag die Obrigkeit, welche die Ein nahme eigentlich über sich hat und der streng genommen die Einnehmergebühr zufließt, mit den Einnehmern sich ver gleichen und Anstalten treffen, wo es nöthig iist, den Ein nehmern Zulage zu gewahren, aber dem, was sich bei ein zelnen Gemeinden als ein localer Uebelstand zeigt, welchem von den Gemeinden oder deren Obrigkeit abzuhelfen ist, auf Kosten des ganzen Landes Abhülfe zu verschaffen, das finde ich unbillig. Abg. Seiler: Ich trage auf Schluß der Debatte an. Präsident 0. Haase: DerAbg. Seiler trägt auf Schluß der Debatte an wird dieser Antrag unterstützt? — Voll ständig! Präsident!). Haase: Wünscht Jemand gegen diesen Antrag zu sprechen? — Es scheint nicht so. Ich weiß nicht, ob der Herr Referent noch nöthig findet, zum Schluß zu sprechen? ReferentAbg. Glöckner: Ich habe nur noch eine kurze Bemerkung in Bezug auf die Aeußerung des Abg. Riedel zu machen, daß mein Nechenexempel nichtganzrichtig sein möge. In den letzten drei Jahren von 1848 bis mit 1850 haben die gesammten Brandcaffenbeiträge 1,500,974 Thlr. betragen und ein Procent davon sind 15,009 Thlr., also beträgt der dritte Theil davon auf ein Jahr 5000 Thlr. Uebrigens kann ich der Kammer aus den schon früher geltend gemachten Grün den nur anrathen, dem Anträge Ihrer Deputation beizutreten. Derselbe lautet, um ihn nochmals vorzutragen, so: „Die Petition auf sich beruhen zu lassen, dieselbe jedoch, da sie an dieStändeversammlung im Allgemeinen und nur zunächst an die zweite Kammer gerichtet ist, noch an die erste Kammer ge langen zu lassen." Präsident 0. Haase: Da ein Antrag der dritten Deputa-- tionvorliegt, so wird derselbe mitNamensaufrufzu beantwor ten sein. Ich frage daher: Will die Kammer dem Anträge ihrer Deputation beitreten, welcher lautet: „Die Petition auf sich beruhen zu lassen, dieselbe jedoch, da sie an die Ständeversammlung im Allgemeinen und nur zunächst an die zweite Kammer gerich tet ist, noch an die erste Kammer gelangen zu lassen?" 103
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