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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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terial sich nicht zu sehr ansammle, erlaube ich mir wieder einige Worte hier einzuschaltcn. Ich wende mich zunächst gegen einige Aeußerungen des Abg. Reichenbach, der aller dings mit der Deputation einverstanden ist, aber zumTheil zu Motivirung seiner Abstimmung doch Gründe angeführt hat, denen ich nicht Beifall schenken könnte. Einiges dagegen ist schon vom Abg. v. Nostitz erwähnt worden, aber ich kann mir eine kleine Nachlese doch nicht versagen. Er erwähnte namentlich, es müsse eine Verfassung beweglich sein. Daß die Deputation ebenfalls von der Ansicht ausgoht, daß eine Ver- faffungsurkunde und ein Wahlgesetz unter gewissen Verhält nissen einer Abänderung unterworfen werden können und müsse, das liegt im Berichte deutlich vor, und dieseAnsscht hat auch schon zu Grunde gelegen, als die Verfassung vom Jahre 1831 geschaffen worden ist; denn die Motive, welche damals in der ständischen Schrift niedergelegl worden sind, und auch die Bestimmung in §. 152 zeigen ganz deutlich, daß man da mals schon anerkannt hat, es wäre die Möglichkeit da, künf tighin auch an der Verfaffungsurkunde erwas zu ändern; allein, meine Herren, mit weiser Vorsicht setzte man zugleich fest, daß die Veränderung nicht zu schnell ins Leben treten dürfe. Darin kann ich dem Abg. Reichenbach nicht Recht geben,, wenn er den Vorzug der Verfassungsurkunde beson ders in ihrer Beweglichkeit suchen will. Den Vorzug derVer- fassung, sowie derMesetzgebung.überhaupt, suche ich in der Stabilität; aber, meine Herren, man muß eben diese Stabi lität nicht damit verwechseln, daß man alles das durchaus be halten will, was einmal geschaffen worden ist; man muß wün schen, daß die Stabilität nicht das ausschließe, daß einem wirklich vorhandenen Bedürfnisse abgeholfen werde, und da hat Abg. Rittner wohl ein wahres Wort gesprochen, indem er sagte, was geschehen solle, müsse schnell geschehen, jeder Aufschub einer solchenMaaßregelistverderblich. Fernerwarf Abg. Reichenbach noch die Frage hin: wo im Jahre 1849 die jenigen Männer gewesen wären, die den Thron hätten ver- theidigen sollen? Abg. v. Nostitz hat darauf eine Antwort ge geben, die mich nicht befriedigthat. Er spricht allerdings da mit etwas aus, jwas zum Lheil wahr ist; aber es gab doch auch Männer, die früher diese Versicherung gethan hatten und die sie fest in ihrem Herzen trugen, die auch damals nicht an dem Orte zu suchen waren, den er erwähnte. Ich kann darüber sehr kurz sein; es gab sowohl Manner mit den Waf fen in der Hand, die für Thron undVaterland kämpfen woll ten, als auch Manner, die vielleicht eine eben so große Auf gabe zu lösen versuchten, die mit ihrem Kopfe dafür wirkten, daß mit derRevolution gebrochen werden konnte. Wir haben mit derRevolution gebrochen, und auf dieser Grundlage wol len wir weiter fortbauen. Allein, meine Herren, um so mehr, weil wir vollständig mit ihr gebrochen haben, müssen wir alles Dasjenige, was durch die Revolution erschüttert worden ist, wieder fest aufzubauen suchen, und nicht blos die Riffe, die entstände! sind, übertünchen. Darin suche ich den Haupt grund, weshalb es eine unabweisbare NothwendigkeiL ist, auf eine Revision der Verfassungsurkunde einzugehen. Meine Herren, mit diesem Ausdrucke „Revision" ist noch nicht sine Abänderung ausgesprochen. Ich für meinen Theil bin der Meinung, es müssen Abänderungengeschehen; allein für eine Revision können sich auch dis Männer erklären, die das Alte noch jetzt allenthalben für gur anfthen; aber, meine Horrvkt, die Gesetzgebung von 1850 stellte eine Revision in Aussicht, also die Nothwendigkeit einer Revision kann gar nicht be zweifelt werden , sie ist historisch durch den Gang der Gesetz gebung so fest begründet, daß alle Momente, die man dagegen vorbringen kann, darauf zurückgehen, daß das Materielle der neuen Vorlage nicht befriedige. Das ist eine Frage, die von der Frage der Revision sich sondern läßt. In diesevBeziehung scheint mir auch, daß Abg. v. Zezschwitz das Berhältniß nicht richtig ins Auge gefaßt hat. Er hat erklärt, daß er besonders aus Vorliebe für die bestehenden Verhältnisse gegen die Re vision sei. Ich glaube, daß da schon kein ganz richtiger Schluß in der Bemerkung liegt. Gerade als aufrichtiger Freund und warmer Verehrer der Verfaffungsurkunde vom Jahre 1831 sollte er es unter den gegenwärtigen Um ständen für nothwendig erachten, daß sie revidirt werde, damit ihre Vorzüge von- neuem recht lebhaft hervortreten. Meine Herren! Ich bin ebenfalls ein aufrichtig er Freund die ser Verfassung, aber eben, weil ich ein aufrichtiger Freund derselben bin, bin ich auch nicht blind gegen ihre Fehler. Die aufrichtige Freundschaft besteht darin, daß sie dem Gegen stände ihrer Neigung nicht blos Lob spendet, sondern daß sie auch alle Fehler desselben zu verbessern sucht. Die aufrichtige Verehrung unserer Verfassung suche ich also besonders darin, daß wir streng prüfen: was ist daran zu ändern, um sie fort bestehen zu sehen und um sie dauerhaft zu machen? und darin suche ich den Hauptgrund, warumwirdieVerfassungsrevifion vornehmen müssen. Ich habe auch an mehreren Stellen des Berichts es bereits ausgesprochen, daß diejenigen Bestimmun gen der Verfassungsurkunde und des Wahlgesetzes von 1831, welche sich bewahrt haben, beibohalten werden mögen. Haben sich aber einzelne Vorschriften nicht bewährt oder passen fis nicht mehr, dann wollen wir doch nicht aus allzugroßer Bv»- liebe für das Bestehende uns dahin- verleiten lassen, etwas aufrecht erhalten zu wollen, was nicht mehr vollständig zweck mäßig ist Ferner erklärte sich der Abg. v. Zezschwitz vorzüglich für die ständische Vertretung im Gegensätze einer repräsenta tiven Verfassung. Mit diesem Grundsätze ist die Deputation, auch einverstanden. Es handelt sich hier nur darum, in wels chem Maaße man nach den jetzt bestechenden Verhältnisse« eine solche Verfassung als noch zeitgemäß und lebensfähig be trachten will. Dabei erwähnte nun der Abg. v. Zezschwitz, daß er das aristokratische Element gewahrt zu sehen wünsche. Meine Herren, es giebt eine große Menge von Ausdrücken^ mit denen sehr verschiedene Begriffe verbunden werden, und zu diesen Ausdrücken gehört auch das Wort „Aristocratie." Es soll mir nicht einfallen, Sie hier mit einer grammatischen Auslegung und Erklärung des Wortes zu behelligen, das
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