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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
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andore dann gehorchen müßte, dann würde es mißlich stehen AM unser Vaterland und unsere Constitution würde zu einer Scheinconstitution herabsirrken. Ach will aber auch unserer Regie-rungrm Allgemeinen, noch weniger einzelnen Mitgliedern, den Vorwurf machen, daß sie es so weit kommen lassen will, «brr ich kann nicht unerwähnt lassen, es sind mir mehrfache Gerüchte zu Ohren gekommen, daß es Manner im Wölbe gäebt, die dahin streben, daß es so weit kommen soll, daß, wenn etwa in Folge höheren Beschlusses die Aufhebung der Consti tution nicht beschlossen, sondern vereitelt würde, — und die Hoffnung und das Vertrauen habe ich noch, daß es dazu nicht kommen wird, >— unsere Constitution zu einer bloßen Scheinconstitution herabgewürdigt wird, daß vielleicht Wiele dwrum- gegen alle Revisionen austreten, damit die Regie rung oder einzelne Mitglieder ihre Zwecke dann besser erreichen — ob das aber der rechte Weg ist, das lasse ich dahingestellt sein, ich glaube es aber kaum. In dieser Be- ziehWNg habe ich mich der Deputation angeschlossen, will aber keineswegs etwa damit zu erkennen geben, daß ich in jeder Beziehung mit dem Wahlgesetz einverstanden bin. Ich werde mich nachher bei der allgemeinen Debatte in jener Beziehung über das Letztere aussprechen. Wenn der Abg. Unger be hauptete, es wäre den Standen von 1848 Gewissenlosigkeit bei ihren Abstimmungen vvrgeworfen worden, so muß ich ge stehen, ich gehörr auch zu den alten Ständen, habe aber diese Worte nicht so «erstanden; ich will keineswegs behaupten, daßds gar nicht erwähnt worden wäre, ich habe es aber nicht so, sondern anders verstanden. Präsident v. Ha ase: Ach habe zu dein,'was der geehrte Abgeordnete in Bezug auf eine Aeußerung eben bemerkt hat, die in einer der letzten Sitzungen von einem der Herren Staatsmimfier gemacht worden ist, berichtigend hinzuzufügen, daß jene Aeußerung nicht so allgemein gchalten war und ge lautet hat, wie der geehrte Abgeordnete sie aufgefaßt und in seine Rede ausgenommen hat. Es liegt hier offenbar ein Mßverstandniß vvr. Wie ich mich genau erinnere, sprach der betreffende Herr Staatsminister nur davon, daß, wenn Beschlüsse des Bundestages hier in Frage kämen, diese jeden falls durch Widerspruch der Kammern nicht aufgehoben und entkräftet werden könnten. Dem füge ich noch eine zweite Berichtigung hinzu, welche eine andere Stelle in der Rede des 'geehrten Abgeordneten betrifft. Ich mache nämlich dem selben bemerklich, daß der gegenwärtige Landtag nicht als ein blos provisorischer zu betrachten ist, und daß die definitive Gültigkeit'der von uns gefaßten Beschlüsse nicht bezweifelt werden kann; eS steht dies notorisch fest. Staatsminister v. Friesen: Ich habe zunächst auch einige kurze Bemerkungen auf die Rede des Abg. Medel zu machen. Ich will mich an das anschließen, was der Herr Präsident soeben bemerkt hat. Ich bin zwar nicht in der Sitzung anwesend gewesen, in welcher die Aeußerung'vom Ministertische aus gethan worden ist, auf welche der Abg. Riedel Bezug nahm, soviel mir aber bekannt ist, hat sich diese Aeußerung, wie eben bereits von dem Herrn Präsidenten be merkt wurde, auf die Beschlüsse des Bundestages bezogen, und der Horr Kriegsminister, der die Aeußerung gethan hat, hat dabei die bekannte §. 89 der Werfaffungsurkunde im Auge gehabt, wonach Bundesbeschlüsse in Sachsen gelten sollen, ohne daß es dazu der ständischen Zustimmung bedarf. Es fallen also alle die Folgerungen, die der -Abg. Riedel daraus gezogen hat, hiernach völlighinweg. Wenn ferner der Abg. Rie del gefragt hat, was werden solle, wenn eine Vereinigung über die Revision derVerfassungsurkundenichtzuStande käme, und wenn er dabei die Meinung ausgesprochen hat, daß die Regie- rungdann ingroßeVcrlegeuheit kommen würde, weil die jetzige Ständeversammlung auch nur eine provisorische sei, so habe ich den Abgeordneten einfach auf daS Gesetz vom 15. August 1850 zu verweisen. Ich weiß wohl, daß der Abgeordnete gegen dieses Gesetz gestimmt hat, aber 50 Mitglieder dieser Kammer und die erste Kammer einstimmig haben dafür gestimmt, es ist verfassungsmäßig publicirt worden, und in diesem Gesetze ist ausdrücklich vorgeschrieben, daß bis zur definitiven Revision der Verfassungsurkunde von 1831 und einer Vereinbarung über ein neues Wahlgesetz die Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 und das Wahlgesetz vom 24. September desselben Jahres wieder in Wirksamkeit treten. Es kann also gar kein Zweifel darüber obwalten, was dann besteht und fortbesteht, wen,n auch die Revision der Verfassungsurkunde, was ich bedauern würde,, auf diesem Landtag nicht zu Stünde kommen sollte. Zm klebrigen giebt mir die heutige Debatte sehr wenig Stoff zu Bemerkungen, denn ich habe zu meiner Freude gesehen, daß von allen Seiten, und nur mit Aus nahme eines einzigen Mitgliedes, die Meinungen darin über einstimmen, daß die Revision des siebenten Abschnitts der Verfassungsurkunde vorzunehmen sei. Der Herr Referent hat bereits vollständig richtig bemerkt, daß in diesem Be schlüsse noch keineswegs eine Uebereinstimmung mit der Re gierungsvorlage in allen einzelnen Punkten liege, sondern daß jeder Abgeordnete, der die Rothwendigkeit einerRevision anerkennt, damit immer noch vollkommen freie Hand behalt, bei den einzelnen Punkten zu stimmen, wie er will. Durch den Beschluß, den die Kammer auf die heutige Debatte fassen wird, auf die Revision der Verfassungsurkunde einzugehen, wird noch nichts weiter ausgesprochen, als daß sie dem Be schlüsse der ersten Kammer nicht beitreten, sondern die fpe- cielle Berathung der Regierungsvorlage vornehmen will. Es scheint mir also auch, daß der Abg. v. Zezfchwitz den Stand punkt nicht ganz richtig aufgefaßt hat, denn die Gründe, die er angegeben hat, sind nur materieller Natur, sie würden es rechtfertigen, gegen die eine oder andere Bestimmung drrRe- gierungsvorlage zu stimmen, können es aber meiner Ucber- zeugung nach keineswegs rechtfertigen, überhaupt die Be rathung derWorsiagegänzlich von der Hand zu weisen. Jchtnt- halte mich daher auch eines nähern Eingehens auf seine Aestße^ rungen. Ach habe bereits vorhin bemerkt, daß ich nur müne
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