Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,3
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028260Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028260Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028260Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll92. Sitzung 1973
- Protokoll93. Sitzung 1995
- Protokoll94. Sitzung 2017
- Protokoll95. Sitzung 2037
- Protokoll96. Sitzung 2063
- Protokoll97. Sitzung 2093
- Protokoll98. Sitzung 2121
- Protokoll99. Sitzung 2151
- Protokoll100. Sitzung 2183
- Protokoll101. Sitzung 2195
- Protokoll102. Sitzung 2213
- Protokoll103. Sitzung 2231
- Protokoll104. Sitzung 2241
- Protokoll105. Sitzung 2251
- Protokoll107. Sitzung 2277
- Protokoll108. Sitzung 2305
- Protokoll109. Sitzung 2313
- Protokoll110. Sitzung 2333
- Protokoll111. Sitzung 2357
- Protokoll112. Sitzung 2389
- Protokoll113. Sitzung 2415
- Protokoll114. Sitzung 2431
- Protokoll115. Sitzung 2455
- Protokoll116. Sitzung 2475
- Protokoll117. Sitzung 2499
- Protokoll118. Sitzung 2517
- Protokoll119. Sitzung 2537
- Protokoll120. Sitzung 2565
- Protokoll121. Sitzung 2601
- Protokoll122. Sitzung 2617
- Protokoll123. Sitzung 2641
- BandBand 1850/51,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
der Vorwurf späterhin erschallen möchte in diesem Saale, daß man über ein Wahlgesetz gewissenlos, und zwar in der Allge meinheit gewissenlos gestimmt habe. Das, meine Herren, glaube ich, wird durch die jetzige Berathung wohl können ver mieden werden, und wir werden dann sehen, ob sie uns künf tighin für gewissenhaft oder für gewissenlos halten werden. Abg. Riedel: Wenn ich mich hier bei diesem Theile des Berichtes mit der Deputation einverstanden erkläre, so will ich nur erklären, vaß ich nicht geradezu in allen Lheilen, auch mit den Motiven derselben einverstanden bin, noch weniger aber mit den Ansichten der ersten Kammer, die in dem jen seitigen Berichte entwickelt sind, welche eigentlich nichts will; denn nur ein sehr kleiner Theil wollte auf die Revision ein gehen. Die erste Kammer ging nur auf Bcrathung einiger Paragraphen in der Verfassungsurkunde ein, nach welchen in Bezug auf die Finanzverhältnisse den Volksvertretern gerade ihre Selbstständigkeit genommen, sowie das Recht, Gesetz vorschläge einzubringen, ebenfalls wieder aufgehoben werden soll. Meine Herren! Ganz abgesehen davon, ob die proviso rischen Gesetze auf verfassungsmäßigem Wege geschaffen wor den, was früher schon mehrmals in Frage gestellt worden ist, ganz abgesehen davon, ob Sie verfassungsmäßig hier sind, und ob jenes Gesetz auf verfassungsmäßigem Wege aufgehoben und das alte wieder eingeführt worden ist, so sind Sie dem Rufe der Negierung gefolgt, welcher in der Hauptsache dahin ging, die revidirte Verfassungsurkunde und ein Wahlgesetz zu berathen. Das Andere war blos Nebensache. Wenn selbst bei der Verhandlung über die Competenz aus verschiedenen Gründen, zumal mit aus dem Grunde, weil die Regierung nicht anders hätte handeln können, die Competenz anerkannt worden ist, wenn gesagt worden ist in jenem Berichte: wir sind befugt und verpflichtet, dem Rufe der Regierung zu fol gen, nun so sind Sie auch verpflichtet, die Gegenstände, wegen welcher Sie hierher berufen worden sind, in Berathung zu ziehen. Uebrigens kann ichmich mitden im Berichte gegebenen Motiven nicht einverstanden erklären. Wenn in der Verord nung vom 3. Januar und im Berichte über die Competenz- sragen, sowie in dem Berichte der ersten Kammer über diese Angelegenheit, auf welchen unsere Deputation Bezug nimmt, mehrfach angedeutet worden ist, daß mit den nach dem provi sorischen Gesetze gewählten Kammern nicht zu dem Ziele und Zwecke, zu welchem das Gesetz geschaffen und die Kammern gewählt worden sind, zu gelangen gewesen wäre, so muß ich das in Bezug auf die zuletzt versammelt gewesenen Kammern wenigstens entschieden bestreiten. Denn hätte die Regierung damals die fast einstimmig gefaßten Beschlüsse und gestellten Anträge nur einigermaaßenberücksichtigt, wassiethun konnte, so wäre vielleicht sehr leicht zu dem Ziele zu gelangen gewesen, und überhaupt ist auch blos mit Genehmigung der Regierung die Berathung des Wahlgesetzes zurückgelegt worden, und wenn es.cher Regierung wirklich Ernst war, jenes Wahlgesetz zurPu- bll'cgtio,u zu bringen, so muß ich mich nur wundern, warum sie tl. K. (2. Abonnement.) dasselbe nicht den gegenwärtigen Kammern wieder vorgelegt hat, da es doch einigermaaßen volksthümlicher war, als das jetzige. HabensiedasausNückfichtsür dieersteKammergethan, so wird dies auch nichts nützen. Sie mögen Bestimmungen treffen, wieSie wollen, sowird dieersteKammerdochvielleicht aufdieselbennichteingehen. Jchhabees imVorausgesagt,jene Herren werden ihren Platz nicht wieder verlassen, und nicht allein darum in Bezug auf die erste Kammer wird nichts ge schehen, sondern sie wollen auch ihren Standesgenossen das Privilegium, in der zweiten Kammer zu sitzen, gesichert wissen. Und wenn es nun der Regierung wirklich Ernst gewesen ist, die alten Stände blos darum einzuberuscn, um die revidirte Verfassungsurkunde und ein Wahlgesetz zu berathen, so kann es doch nicht in ihrer Absicht liegen und in ihrer Absicht gelegen haben, daß diese alten Gesetze länger und weiter hinaus noch rechtsgültige Kraft haben sollen, und daß sie die nach diesen alten Gesetzen gewählten Kammern später wieder einberufen will, wenn nichts zu Stande kommt. Es ist dies auch früher die Ansicht unserer Deputation ge? wesen, als über die Competenz verhandelt wurde. Die Deputation ging auch von der Ansicht aus, daß wir blos dazu da wären, um ein Wahlgesetz und die revidirte Ver fassungsurkunde zu berathen, und aus diesem Grunde be trachte ich die gegenwärtige Ständeversammlung ebenfalls nur als eineprovisorische. Bis jetzt ist aber inBezug aufdiese Gegen stände noch nichts geschehen; bis jetzt haben wir nur große Summen zum größten Leidwesen und Nachtheile der Steuer pflichtigen verwilligen müssen und Gesetze geschaffen, durch welche die Rechte und Freiheiten des Volkes demselben wieder beschränkt und genommen worden sind, deren auch noch mehrere beantragt und angekündigt worden sind. Im Berichte heißt es Seite 564: „Die gesetzgebenden Gewalten müssen dahin streben, den Gang der Verhältnisse, so weit dies den natürlichen Grenzen menschlicher Kräfte nach denkbar ist, zur rechten Zeit nach vernünftigen Grundsätzen zu leiten, um nicht in die traurige Notwendigkeit verseht zu werden, dann, wenn es zu spät ist, als blinde Sclaven der Zeitereignisse handeln zu müssen." Wenn ich dem Satze Beifall schenke, und ich die Negierung als die eine gesetzgebende Gewalt ins Auge fasse, daß sie nicht in die Verlegenheit kommen soll, als blinder Sclave handeln zu müssen, so muß man das auch von der andern gesetzgebenden Gewalt, von der Volksvertretung, nicht verlangen. Ich will aber auch keineswegs der Regierung geradezu den Vorwurf machen, daß sie dieses will, daß sie allein befehlen wolle; wenn aber in einem konstitutionellen Staate, wo zwei gesetzgebende Gewalten vorhanden sind, di« eine blos befehlen will, und die andere blos gehorchen soll, wenn man vielleicht das Wort, welches wir vor einigen Tagen vom Ministertische aus vernommen haben: „die höchste Ge walt hat die Macht zu befehlen," anders deutet und von ver ändern Seiten auffaßt, daß, wer die Macht hat, sich als die höchste Gewalt betrachtet, welche befehlen kann, der die 11
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder