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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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3590 Präsident Habcrkorn: Wünscht Jemand das Wort? Abg. Heyn: Obgleich ich gewünscht hätte, daß die geehrte Deputation bei ihrem frühem Beschlüsse stehen ge blieben wäre, so werde ich aber doch, um die Sache endlich zur Erledigung zu bringen, mich dahin erklären, daß ich mit der Deputation einverstanden bin. Wenn aus dem frühem Beschlüsse gefolgert worden ist, als ob durch die Einziehung derFleischbeschauverordnung auch dieFleifchtaxe wiederum ein zuführen gewesen wäre, so glaube ich, beruht Das auf einer irrthümlichen Auffassung und ich erkläre mich dem nach nunmehr mit dem Beschlüsse einverstanden. Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand das Wort? — Es ist nichtHder^Fall. — Hat der Herr Referent zum Schlüsse noch Etwas hinzuzufügen? — Wenn das nicht der Fall ist, so frage ich die Kammer, ob sie dem Be schlüsse der Ersten Kammer, jedoch unter Annahme der redactionellen Verbesserung desselben Seiten unserer Deputation, beitritt? — Einstimmig Ja. Es waren nunmehr die Gegenstände der heutigen Ta gesordnung erledigt. Da wir morgen früh 10 Uhr zu einer Besichtigung eingeladen sind, so. beraume ich die nächste Sitzung auf morgen Mittags 12 Uh.r an und setze auf die Tagesordnung den fortgesetzten Bericht der zweiten Deputation über Abtheilung 0 des Ausgabebudgets, das Departement des Innern betreffend, vorausgesetzt, daß die Kammer die Berathung dieses Berichts morgen schon ge stattet, indem erst gestern der Bericht ausgegeben worden ist. Gestattet die Kammer die Berathung dieses Berichts schon für morgen? — Einstimmig Ja. (Schluß der Sitzung 2 Uhr Nachmittag.) Neber sicht der während des ordentlichen Landtages 1857/58, sowie während des außerordentlichen Landtages 1859 durch die ständischen Schriften an die königliche Staatsregierung gebrachten ständischen Anträge und, Wünsche und der darauf erfolgten Entschließungen und Erledigungen. Abtheilung «ub An trag: (Ständische Schrift vom 6. März 1858, den Gesetz entwurf wegen Einführung eines allgemeinen Landesgewichts und einiger Bestimmungen über das Maaß- und Gewichts wesen im Allgemeinen betreffend.) Erledigung: Das Gesetz, die Einführung eines allgemeinen Landes gewichts und einige Bestimmungen über das Maaß- und Gewichtswesen im Allgemeinen betreffend, ist in der bean tragten Weise publicirt worden, unter dem 12. März 1858. Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1858 S- 49ffg. Antrag: Das Gesetz selbst anlangend: 1. . Zu §. 8 beantragt d;e Ständeversammlung folgende Abänderung: Als Maaße sind im inländischen Verkehre, mit Aus schluß aller localen Maaße: der Leipziger Fuß gleich 0,283is französische oder 125,937 pariser Linien, (Erleb.: Im Gesetze dafür der Ausdruck: „alten pariser Linien.") getheilt in 12 Zolle ä 12 Linien und davon abgeleitet als Längenmaaße die Elle zu 2 Fuß, die Feldmesserruthe zu 15 Fuß 2 Zoll die Straßenruthe zu 16 Fuß und als aus schließliche Flächenmaaße, unter Aufhebung der abweichen den Bestimmungen des Mandats vom 4, Januar 18U, die Feldmesserruthe (Erleb.: Im Gesetze, dafür der Ausdruck: „die Quadrat-Feldmesserruthe.") und der Acker zu 300 lUFeldmefferruthen; die Dresdner Kanne, gleich 71,18k Cubikzoll vorstehenden Maaßes oder IMS
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