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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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lich in einem Stadium befinden, in welchem sie die Ge meinden wünschen. Es ist dies jedoch nicht der Fall. Die Lausitzer Stände sind nicht auf den Vorschlag einge gangen, sondern haben andere Vorschläge gestellt, die je doch die hohe Staatsregierung, trotzdem daß ein Zeitraum von elf Jahren seitdem verstossen ist, noch nicht einer Ant wort gewürdigt hat. Wie haben sich nun die Gemeinden zu benehmen? die Staatsregierung hat die Sache beigelegt und die Provinzialstände haben sich auch nicht berufen ge fühlt, sie wieder aufzunehmen. Daher bin ich auch mit dem Anträge der Deputation einverstanden. Es wird sich etwas Welkeres nicht thun lasten. Der königliche Com- mifsar äußerte in der Deputation, daß die Zustimmung der Stände der Oberlausitz erfolgt sei; meiner Ansicht nach kann man aber von der Aufstellung eines andern Entwurfs nicht auf die Zustimmung der Stände schließen. Es würde doch meiner Ansicht nach Nichts weiter übrig bleiben, als daß die Staatsregierung den früher vorgelegken Ent wurf den Ständen nochmals vorlegte, jedoch mit einigen kleinen Modisicationen und ich wünschte, daß dies in mög lichst kurzer Zeit gescheben möge, damit diesem-Bcdürfniß endlich Rechnung getragen werde. Abg. Beeg: Es wird gewiß nicht ein Kammermitglied sein, das nicht für unangemessen hielte, daß von katholischen Geistlichen Evangelische getauft und beerdigt werden sollen und so auch umgekehrt. Die bohe Staatsregierung hat mit den Provinziallandstanden dies schon in Erwägung gezogen und die sub D hier beigedruckte Vereinbarung getroffen; doch ist dieselbe nicht in's Leben getreten. Ich muß des halb die hohe Staatsregierung dringend bitten, daß diese Sache Erledigung finde. Ich möchte aber auch noch bitten, daß diese Petitionen, da sie schon in Erwägung genommen worden sind, von den Landständen der Oberlausitz und von der Regierung nicht in bloss Erwägung, sondern ich glaube, in dringende Berücksichtigung gezogen werden und ich bean trage daher, daß in dem Anträge gesetzt werde anstatt „Er wägung", „Berücksichtigung". Ich bitte den Herrn Prä sidenten, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Haberkorn: Der Abg. Beeg hat bean tragt, diese Petition anstatt zur Erwägung, der Regierung zur Berücksichtigung zu übergeben. Wird dieser Antrag unterstützt? — Ausreichend. Abg. vr. Hermann: Obgleich jmein Name unter dem Bericht steht, so war ich doch bei den Verhandlungen der Deputation über den Gegenstand, da ich beurlaubt, nicht zugegen. Inzwischen bin ich ebenfalls der Meinung, daß der Antrag, diese Sache der Regierung zur Erwägung anheim zu geben, zweckmäßig ist. Gegen den Antrag des Abg. Beeg muß ich mich erklären. Es ist die vorliegende Sache eigentlich eine ganz interne der Lausitz und die säch sische Ständeversammlung kann den lausitzer Ständen keine Vorschriften darüber machen, was sie in dieser Sache be schließen sollen. Uebrigens ist dieselbe bereits so weit ge diehen, daß sie nur noch des Einverständnisses der Regie rung bedarf. Bereits vor 10 Jahren haben die lausitzer Stände die von der Staatsregierung denselben vorgelegte Verordnung über Aufhebung des Parochialzwanges zwar abgelehnt, aber eine anderweite, den Verhältnissen mehr ent sprechende Verordnung hierüber ausgearbeitet und der Staatsrcgierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Gründe, aus welchen die Stäatsregierung zur Zeit noch nicht darauf eingegangen ist, gehören nicht hierher. Kommt diese ander- weite Verordnung endlich zur Ausführung, so ist der Sache abgeholfen. König!. Commissar vr. Feller: Gegen den Vorschlag der geehrten Deputation geht der Regierung ein Bedenken durchaus nicht bei und zwar um so weniger, als die Sache neuerlich in ein Stadium gekommen ist, das einen baldigen Abschluß dieser Angelegenheit erwarten läßt. Indessen muß sich Vie Regierung sowohl gegen den im Deputationsberichte, als in den Aeußerungen einiger geehrter Abgeordneten lie genden Vorwurf einer Säumigkeit in dieser Angelegenheit verwahren. Der Regierung liegt sehr viel an der Beseiti gung des mit offenbaren Unzurräglichkeiten verknüpften, in der Oberlausitz bestehenden Verhältnisses der sogenannten geschlossenen Parochien oder des Parochialzwanges. In dessen ist die Sache nicht so einfach, als sie auf den ersten Anblick scheinen mag. Zunächst sind es nämlich Vermitte lungen über die Entschädigungsvbjecte, welche den betreffen den Pfarrstellen zu gewähren sein würden, die zu sehr um fassenden Erörterungen Veranlassung gegeben und mehrere Jahre in Anspruch genommen haben. Dann aber ist das weitere Vvrschreiten in dieser Angelegenheit beim domstift- lichen Konsistorium -in Bautzen auf Schwierigkeiten ge stoßen, indem dasselbe sich weigerte, bei Anstellung neuer Geistlichenin katholischenParochien diese zu vinculiren, daß sie sich eine Aenderung in dieser Beziehung ohne Anspruch auf Entschädigung gefallen zu lassen Härten, was auf der evangelischen Seite geschehen ist, um die Erledigung der Sache vorzubereiten. Andererseits knüpfte das Consisto- rium seine Zustimmung an Bedingungen, welche weitere Erörterungen und Verhandlungen nötlsig machten. Es ist aber auch die Einführung der neuen Einrichtungen dadurch verzögert worden, daß es sich nöthig machte, gleichzeitig in der Oberlausitz das Mandat für die katholisch - geistliche Gerichtsbarkeit betreffend vom 19. Februar 1827, welches in der Oberlausitz noch nicht publicirt worden ist, dort ein zuführen. Dieses Mandat bedarf mehrfacher Mvdisicatio- nen vor Einführung in der Oberlausitz und cs sind dadurch Vernehmungen mit anderen Ministerien nothwendig gewor den. Da nun die Deputation der Durchführung der Maß regel geneigt zu sein scheint, so würde, sofern auch bei der hohen Kammer dies der Fall sein sollte, anzunehmen sein, daß die künftige Bewilligung der erforderlichen Enischädi-
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