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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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digungssumme auf keine Schwierigkeiten in der Kammer stoßen wird. Abg. Schenk: Zu dem, was der geehrte Herr Regie, rungscommissar mitgetheilt hat in Bezug auf die Entschä digung, erlaube ich mir Zahlen zu geben. Es handelt sich nämlich um die Summe von 178 Thlrn. 18 Ngr. 8 Pf. und um die Summe von 72 Thlrn. 9 Ngr. 5 Pf-, welche auf der einen Seite katholische, auf der andern Seite evangelische Geistliche und Lehrer zu erhalten haben, denen diese Einnahmen in Zukunft entzogen werden sollen. Es ist gewiß in hohem Grade zu wünschen, daß diese vielfach nunmehr auf einmal störend erscheinenden Verhältnisse be seitigt werden, obschon die frühere Deputation, aus Ständen beider Confessionen bestehend, in diesem Zwange, den man nun verwerfen hört, die hauptsächlichste Ursache der die Lausitz seit den ältesten Zeiten auszeichnenden kirchlichen Toleranz fanden. Die Deputation der Lausitzer Stände hat mit großer Raschheit auf die Vorlage der Regierung in dieser Beziehung Entschließung gefaßt und Antwort gegeben. Es handelte sich hauptsächlich darum, den Beweis der Geburten und Todesfälle zu regeln, was nur auf die Weise möglich ist, daß trotz der gewünschten Freiheit immer wieder ein gewisser Zwang stattsinden muß, nämlich der, daß jeder einer andern Konfession Angehörige durchaus zu einem bestimmten Parochus seines Glaubens hingewiesen werden müßte, weil, wenn man hätte freigegeben, diesen Act bei irgend einem der gleichen Konfession zugehörigen Geistlichen zu vollziehen, eine unüberwindliche Verwirrung hätte ent stehen müssen, die in Hinsicht auf die Beweise von Geburts und Todesfällen von dem größten Einflüsse im täglichen Leben werden könnte. Ich glaube aber, meine Herren, Alles dieses beruht auf einer der Lausitz neuerdings zu Theil werdenden Anschauung ihrer bis auf ein geringes Maß von Rechten in Kirchenangelegenheiten freiwillig aufge gebenen, in der ursprünglichen Verfassung der Lausitz be ruhenden Rechte. Man hat zum ersten Male bei Vorlage der neuen Kirchenordnung den Grundsatz aufgestellt, daß die oberlausitzer Stände bei der Erlassung neuer Ge setze in Bezug auf Kirchenwesen nicht mehr zu fragen seien. Meine Herren, das ist ein Grundsatz, den die Lausitz nie und nimmermehr anerkennen kann und wird. Die Lausitz hat eine Verfassung, welche 500 Jahre älter ist, als die des Königreichs Sachsen und auf diese Verfassung hin haben sich meine Vorfahren in der Oberlaufitz freiwillig der Krone Böhmen als ein aufgetragenes Lehen ergeben. ES ist das so gut, wie ein Wahlreich. Es ist eine Constitution, ver einbart zwischen dem König von Böhmen Johann und den Ständen der Oberlausitz und dieses ist aufrecht erhalten worden durch die ganze Geschichte der Oberlausitz bis auf die neueste Zeit. Das letzte, was sie giebt, ist der Parti- cularvertrag von 1834 und dieser tragt an der Stirn den Grundsatz, daß jedes Gesetz, welches organisch ändert, die Zustimmung der oberlausitzer Stände haben muß. Ist nun aber die Folge dieser auf der einen Seite gefaßten Ansicht die gewesen, daß man den oberlausitzer Ständen nicht mehr hat Gehör geben wollen, so ist das allerdings in hohem Grade zu bedauern. Wir haben aber neulich von einem hochgeehrten Manne in unserer Staatsverwal tung öffentlich ähnliche Ansichten desavouiren hören, was die Oberlausitzer für die Zukunft zu den größten Hoffnungen auf Anerkennung ihrer Rechte berechtigt. Die Oberlausitz ist heute noch, was sie stets war, ein vornehmes Stück der Krone Sachsen; die Oberlausitz ist heute, wie seit 500 Jahren, ihrem Landesfürsten mit unverbrüchlicher Treue zu- gethan und die Lausitz hegt keinen höheren Wunsch, als daß sie noch lange unter dem seegensreichen Scepter der Krone Sachsens stehen und blühen möge. Abg. Fahnauer: Meine Herren! Nachdem der Herr Regierungscommiffar auf das Entschädigungsobject auf merksam gemacht hat, so muß ich dem Abg. Schenk darin beipflichten, daß es ein großes nicht sein wird. Die Zahl der Katholiken, welche davon betroffen werden, stellt sich der der Protestanten ziemlich gleich und es wird nur einige Parochien treffen, die eine Entschädigung für die zeitherigen Inhaber der Stellen beanspruchen werden. Es wird° das namentlich die Parochie „zur lieben Frauen" in Bautzen sein, wo 17,24 Protestanten und nur 7,24 Katholiken ein- gepfarrt sind. Daß das Domcapitel Bautzen auf einige Vorbehalte nicht eingegangen ist, kann ich ihm nicht ver denken. Komme ich aber zur Sache selbst, so muß ich be kennen, daß mir der von der Staatsregierung vorgelegte Entwurf viel annehmbarer erscheint, als der von den Stän den. Durch jenen würde eine Gleichstellung mit den Erb- landen herbeigeführt und es bedürfte nur einer kleinen Ab änderung im letzten Satz Z. 2, dahingehend, daß für die zeitherigen Inhaber der Stellen in Bezug auf deren Ent schädigung der Staat transitorisch einzutreten habe. Sie können, meine Herren, fest überzeugt sein, daß die Ent schädigungssumme, möchte sie auch noch so hoch ausfallen, doch den Betrag von 600 Thalern jährlich nicht über steigen wird. Staatsminifter vr. v. Falken stein: Nach dem, was bereits der Herr Regierungscommiffar über diese Angele genheit geäußert hat, habe ich eigentlich Nichts mehr hinzu zufügen, als die Versicherung, daß es der Regierung selbst nur erwünscht sein kann, wenn diese Angelegenheit zu einem gedeihlichen Ende geführt wird, nachdem einmal jetzt, ich sage ausdrücklich jetzt, die Ansichten mehr und mehr sich darüber vereinigt zu haben scheinen, daß man in dem bis herigen Zustande wirklich manche Jnconvenienzen gefunden hat. Denn in gewisser Beziehung muß ich dem, was der geehrte Herr Abg. Schenk bemerkte, vollkommen beitrcten. Es ist diese ganze Einrichtung eng verschwistert mit dem in der That wahrhaft bewundernswerthen und seltenen Zu-
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