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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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stände der Toleranz, wie er sich in der Oberlausitz ausge bildet und bis auf die n.ueste Zeit erhalten hat. Ich will in jeder Beziehung wünschen, daß von keiner Seite, weder vcnSeiten dereinen,noch der andern Confession irgendwie eine Veranlassung entsteht, die Aufhebung dieses bisherigen Ver hältnisses zu bereuen. Ich glaube aber auch nicht, daß das der Fall sem wird, wenn man das Verhältnis! von allen Seiten richtig auffaßt. Die Regierung ihrerseits wird, wie bereits erklärt worden ist, Alles dazu beitragen, um die Sache zu Ende zu führen, nachdem die in vielfachen Be ziehungen schwierigen, ins einzelste und kleinste Detail ge henden Erörterungen soweit gediehen sind, daß sich über sehen läßt, welche Enischädigungsansprüche noch zu gewäh ren sein werden. Inwieweit die Bedingungen, welche noch von Seiten des domstiftlichen Consistoriums gestellt worden sind, Berücksichtigung finden können oder nicht, wird sich bei weiterer Erörterung der Sache ergeben. Ich glaube, nach dieser Erklärung ist wohl auch das Gutachten der geehrten Deputation auf Erwägung so vollständig begründet, daß ich kaum etwas Weiteres gegen den Antrag, die Petition „zur Berücksichtigung" abzugeben, hinzuzusetzen habe. 'Es liegt in der Naiur der Sache, daß in der Erwägung alles Dasjenige inbegriffen ist, was noch gekhan werden könnte, um hie Sache zu Ende zu führen. Die Aeußerungen des geehrten Abg. Herrn Schenk über die Oberlausitzer Verhältnisse bedürfen von meiner Seite nur einer einzigen Bemerkung. An und kür sich ist es gewiß wahrhaft er freulich, wenn der Lausitzer mit solcher Liebe zu seiner Pro vinz uns die dortigen Verhältnisse vorführt und wir Alle, die wir Gelegenheit gehabt haben, mit den lausitzer Ver hältnissen bekannt zu werden, müssen mit einer gewissen Achtung, ich möchte sagen Ehrerbietung vor dem mannig fachen alt-ehrwürdigen Herkommen und Einrichtungen der Lausitz stehen. Auf der andern Seite muß aber auch ge wünscht werden, daß man um so mehr gerecht sei und gerecht würde es nicht sein, wenn man der Staatsregierung den Borwurf machen wollte, als wenn sie den Traditions- reccß und die Erläuterungen von 1834 nicht gehörig be achtet hätte, als ob sie in der Kirchenordnung ausgesprochen hätte, die oberlausitzer Stände sollten künftighin bei Ge setzgebungsgegenständen, die den Traditionsreceß berühren, nicht mehr gehört werden. Ich weiß nicht, wo der geehrte Abg. Herr Schenk das gelesen hat; in der Kirchen ordnung steht es nicht, im Gegentheil ist darin ausdrücklich die Bestimmung, soviel ich mich aus dem Gedächtniß erin nere, enthalten oder doch beüGelegenheit der Verhandlungen ausgesprochen worden, daß, soweit es überhaupt nothwendig ist, eine besondere Vereinbarung mit den lausitzer Ständen noch Vorbehalten bleiben müsse. Jene Angele genheit hat sich bekanntlich in diesem Augenblicke erledigt; es versteht sich aber von selbst, daß alles Dasjenige, wozu die Regierung wirklich verpflichtet ist, auch fortwährend der Lausitz gegenüber volle Beachtung finden wird. Abg. v. Criegern: Dem geehrten Herrn Minister deS Cultus sage ich im Namen der Oberlausitz für die so freund liche Beurtheilung, welche er soeben aussprach, aufrichtig Dank. Auf die Fragen näher einzugehen, welche sowohl von Seiten des Herrn Staatsministers, als von Seiten des Herrn Abg. Schenk mit berührt worden sind, dürfte nicht recht an der Zeit und am Orte sein. Im Allgemeinen wird sich aber gerade hier wieder eine Gelegenheit darbieten, wo die Staatsregierung den oberlausitzer Ständen den leb haften Beweis geben kann, daß sie auf die Erinnerungen und Bemerkungen der letzteren ihrerseits gern eingeht. Ich glaube, wenn das der Fall ist, so wird die Sache nach den Vorschlägen, welche von Seiten der Provinzial stande bereits geschehen sind, sehr leicht zu einem gedeih lichen Ende zu führen sein. Abg. Beeg: Auch ich muß dem Herrn Cultusminister meinen Dank aussprechen, indem er erklärt hat, daß die Regierung alle Erörterungen anstellen und Alles thun würde, um die Sache zu Ende zu führen; nur wünsche ich, daß es dabei nicht mehr so einen Schneckengang gehen möchte, wie bisher. Präsident Haberkorn: Wenn Niemand weiter Et. was zu bemerken hat, so schließe ich die Debatte und er- theile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Falcke: Ich kann der geehrten Kammer nur empfehlen, es bei den Anträgen der Deputation zu belassen. Der Abg. Beeg wünschte zwar, daß die Petition der Staatsregicrung zur Berücksichtigung übergeben werden möchte; allein abgesehen davon, ob, wie die Anträge der Petenten wörtlich lauten, die Möglichkeit wohl fraglich sein könnte, sie so zu berücksichtigen, wie sie gestellt sind, so hat sich doch im Laufe der Debatte gezeigt, daß gewisse Entschädigungssummen und zwar von nicht ganz geringem Belange — obgleich der Abg. Fabnauer sagte, sie seien ein reines Nichts — hierbei in Frage kommen und ich wünsche nicht, daß die Kammer, indem sie diese Anträge zur Be rücksichtigung empfiehlt, gewissermaßen damit schon sagt, daß sie für die Entschädigungssumme aus der Staatscasse mit aufkommen wollte. Der Herr Regierungscommissar hat mit vieler Gewandtheit die Frage so gestellt; allein ich muß im Namen der Deputation sagen, daß sie diese Frage durch den vorliegenden Bericht und auch durch die Debatte in keiner Art für entschieden hält. Ob Entschädigungen zu geben sind? aus welcher Casse? das sind Fragen, welche die Deputation nicht zu beantworten hatte. Auf so tief gehende lausitzer Fragen, welche der Abg. Schenk berührt hat, geht die Deputation auch nicht ein; aber gerade die Wärme, mit welcher der geehrte Herr Abgeordnete sich aussprach, giebt wohl zu bedenken, daß in Beziehung auf die Entschädigungssumme hier große Vorsicht obzuwal ten hat, da selbst in dieser Beziehung dort große Empfind lichkeit herrschen dürfte.
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