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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,4
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028262Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028262Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028262Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-08-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll109. Sitzung 3445
- Protokoll110. Sitzung 3483
- Protokoll111. Sitzung 3501
- Protokoll112. Sitzung 3549
- SonstigesUebersicht ständischer Anträge und Aeußerungen zu der ... 3608
- Protokoll113. Sitzung 3613
- Protokoll114. Sitzung 3637
- Protokoll115. Sitzung 3677
- Protokoll116. Sitzung 3711
- SonstigesC. A. 3761
- Protokoll117. Sitzung 3767
- Protokoll118. Sitzung 3807
- Protokoll119. Sitzung 3825
- Protokoll120. Sitzung 3863
- Protokoll121. Sitzung 3893
- Protokoll122. Sitzung 3923
- Protokoll123. Sitzung 3963
- Protokoll124. Sitzung 3969
- Protokoll125. Sitzung 4019
- Protokoll126. Sitzung 4059
- Protokoll127. Sitzung 4075
- SonstigesGrundzüge der künftigen Medicinalorganisation in besonderer ... 4120
- Protokoll128. Sitzung 4133
- Protokoll129. Sitzung 4149
- SonstigesGeneralinstruction, die wegen der Wasserschäden im Sommer 1858 ... 4173
- Protokoll130. Sitzung 4177
- Protokoll131. Sitzung 4209
- Protokoll132. Sitzung 4247
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4275
- BandBand 1860/61,4 -
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durch die getroffenen Anordnungen veranlaßt worden waren, die über die Nothwendigkeit hinausgmgen, so wollte man dem hiermit entgegen kommen und suchte einen Mittelweg herauszusinden, wie der Beschwerde abgeholfen werden könnte, ohne die Missionsgottesdienste in der Weise, wie es von den Deutschkatholiken .verlangt wird, zu gestalten. Nun ist es allerdings richtig, daß nach dem Anträge, wie er gestellt worden ist, der Staatsregierung das Ermessen etwas abgeschnitten zu sein scheint, wenn man dabei nicht voraussetzt, daß überhaupt das besondere Ermessen bei der Erlaubnißertheilung der Staatsbehörde zustehe. Jndeß sollte ich auch glauben, daß ein solcher Gebrauch nicht ge macht werden könnte, als wie er hier von dem Herrn kö niglichen Commissar angedeutet wurde, obschon die Mög lichkeit nicht bestritten werden kann, daß solche Fälle, wie die beispielsweise von Augustusburg angeführten, wohl ein treten können. Es läßt sich aber doch nur denken, daß nur, wenn eine angemessene Zahl von Deutschkatholiken vorhan den ist, sie dann erst im Stande sein werden, eine Reihe von Gottesdiensten abzuhalten und die Genehmigung der Staatsregierung hierzu nachzusuchen. Ich gestehe, daß ich für meine Person, als ich die Ansicht der Staatsregierung wußte, es für wünschenswert!) gehalten habe, wenn ein Antrag in solcher Weise formulirt und gestellt worden wäre; allein der Antrag ist so angenommen worden in der Kam mer, wie er jetzt vorliegt und es stand der Deputation nicht zu, jetzt einen Zusatz hineinzubringen und wir haben uns auch nicht überzeugen können, daß er das große Be denken in sich trägt, was von der Staatsregiernug ange- nommen werden will. Ich kann daher nur anrathen, daß die Kammer der Deputation hierin beistimmt. Präsident Haberkorn: Will die Kammer bei ihrem Beschlüsse, wie er auf Seite 834 des Berichtes zu lesen ist, stehen bleiben? — Gegen 12 Stimmen: Ja. Referent Hoffmann: ' 2. Zu Punkt 2 der Petition war folgender Antrag von der geehrten Kammer gegen 1 Stimme angenommen wor den (Mittheilungen der Zweiten Kammer, S. 2049): „Die Kammer wolle bei der Staatsregierung bean tragen, daß sie über die Anwendung der §§. 12 und 18 des Gesetzes vom 1. November 1836 auch auf Kinder aus ungemischten Ehen der Ständeversammlung ein Ge setz vorlegen möge." Die Deputation der Ersten Kammer hat in der Haupt sache die von der unterzeichneten Deputation in ihrem ersten Berichte über diesen Petitionspunkt entwickelten Ansichten getheilt, ist aber insofern zu einem andern Resultategelangt,als sie eine dringende Nothwendigkeit nicht zu erkennen vermag, daß wegen der Anwendung der genannten Paragraphen ein besonderes Gesetz erlassen werde; hält es aber für wünschens- werth, daß bei einer etwaigen Revision des Gesetzes vom 1. November 1836, oder bei einer andern gesetzlichen Vor lage, diese Frage in entsprechender Weise mit berücksichtigt werde und hat deshalb folgenden Antrag vorgeschlagen, welcher in der Ersten Kammer einstimmige Annahme ge funden hat (Mittheilungen der Ersten Kammer, S. 1502): „Die Staatsregierung wolle bei sich bietender Ge legenheit, nach Befinden bei etwaiger Revision des Gesetzes vom 1. November 1836, darauf Bedacht nehmen, daß die über die hier vorliegende Frage entstandenen Zweifel in geeigneter Weise beseitigt werden." d Aus'dem früher erstatteten Berichte (S. 731 flg.) ist zu entnehmen, daß die unterzeichnete Deputation die an gebrachte Beschwerde durchgängig für ungegründet erkannte und daß durch den empfohlenen Antrag keineswegs eine Abänderung in der bisher stattgefundencn Anwendung des fraglichen Gesetzes zu Gunsten der Petenten beabsichtigt war. Es sollten aber die dadurch herbeigcführten Zweifel beseitigt werden, daß das Gesetz ausdrücklich für Kinder aus gemischten Ehen erlassen worden ist, aus welchem Grunde denn auch die Petenten ihre angebrachte Beschwerde rechtfertigen zu können meinten. Wenn es nun aber nach Ansicht der Deputation nicht darauf ankommen kann, wie die vorhandenen Zweifel be seitigtwerden, sondern hauptsächlich darauf, daß sie beseitigt werden, so findet die Deputation in der etwas bestimmteren Form des Antrags der Zweiten Kammer nicht hinreichenden Grund, an derselben festzuhalten, zumal dabei wohl zu be rücksichtigen ist, daß durch die bei den stattgefundenen Be- rathungen bekannt gewordenen übereinstimmenden Ansichten beider Kammern der Ständevörsammlung wohl viel zu Beseitigung der vorhandenen Zweifel beigetragen worden sein dürfte. Die Deputation empfiehlt daher der geehrten Kammer, von dem früher beschlossenen Anträge abzugehen und dem der Ersten Kapimer beizutreten. Präsident Haberkorn: Begehrt Jemand zu Punkt 2 das Wort? — Will die Kammer von dem früher beschlossenen Anträge abgehen und dem Seite 836 des Berichtes zu lesenden der Ersten Kammer beitretcn? — Einstimmig Ja. Referent Hoffmann: 3. Zu 3a der Petition hatte folgender Antrag die ein stimmige Annahme der Kammer gefunden (Mittheilungen der Zweiten Kammer, S. 2053): „Die Kammer wolle bei der Staatsregierung bean tragen, daß sie dann, wenn die §. 36 des Statutes für die Deutfchkatholiken vorgeschriebene Prüfungscommission constituirt sein wird, die Bestätigung der deutschkatho lischen Prediger nicht mehr provisorisch, sondern definitiv erfolgen lassen wolle." Die Erste Kammer hat dagegen auf Anrathen ihrer Deputation und in Folge der im jenseitigen Berichte, S. 60 und 61, ersichtlichen Begründung einstimmig beschlossen, diesen Punkt der Petition auf sich beruhen zu lassen. Die unterzeichnete Deputation muß sich hierbei gestat ten, auf den S. 740 befindlichen Inhalt ihres ersten Be richts zu verweisen, wo sie es für gerechtfertigt erkannte, wenn die Bestätigung der deutschkatholischen Prediger etwas vorsichtig gehandhabt würde. Dann ist aberauchS. 742schon darauf hingewiesen, wie zur Zeit, bei der jetzt vorhandenen
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