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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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ihr unterlegt. Sie hat sich bemüht, das Rechte aufzu finden; ob es ihr gelungen ist, hat die Kammer zu beur- theilen, welcher die Deputation in ihrem Berichte eben ihre Meinung vorgelegt hat. Bei dieser Gelegenheit will ich doch noch einer Aeußerung gedenken. Man hat die Agen tenverordnung so vielfach angegriffen; die Deputation hat in ihrem Berichte selbst Zweifel darüber ausgedrückt, ob diese Verordnung wohl auf dein Wege der Verordnung hätte erlassen werden sollen oder ob sie nicht vielmehr auf dem Wege der Gesetzgebung zu publiciren gewesen wäre, und es ist deshalb der Wunsch ausgedrückt worden, daß künftig doch darauf mehr Rücksicht genommen werden möchte. Nun hat uns aber vorzüglich das in Zweifel gesetzt, daß doch so Manches in der Verordnung enthalten ist, was nicht länger zu entbehren war, was auch heute ausgesprochen worden ist. Unter andern Aeußerungen will ich nur noch die von dem Herrn Abg. vr. Hepner ausgesprochene nicht unberührt lassen, welcher sagte, daß doch ein Jeder das Recht haben müsse, sich ehrlich zu ernähren. Es könnte nun den Anschein gewinnen, als theilte man die Ansicht, daß einem ehrlichen Manne sein Brod verkümmert werden solle. Dies ist aber nicht unsere Meinung; sondern weil man in vielen Kreisen des Landes die Ueberzeugung ge wonnen hatte, daß das Agentengeschäft benutzt wurde, um sich auf unehrliche Weise zu ernähren, so begrüßte man die Verordnung, wie sie erschien, mit Freuden. Präsident Haberkorn: Der Herr Abg. v. Criegern wünscht zum dritten Mal zu sprechen; will die Kammer es gestatten? — Einstimmig Ja. Abg. v. Criegern: In einer Beziehung hat mich der Herr Abg. Hoffmann der Nothwendigkeit überhoben, noch Etwas zu sagen, da er hinsichtlich der Ansicht über den Broderwerb meine Meinung ganz ausgesprochen hat. Ich bin auch ganz einverstanden mit dem, was der Herr Abg. Cichorius sagte, daß es nämlich ein politischer Mißgriff wäre, wenn man Leuten, welche die politischen Ehrenrechte verloren haben, deshalb die Gelegenheit entziehen wollte, sich redlich zu nähren. Daß aber die Beschränkungen, welche hier in Frage kommen, damit nicht in Einklang stehen sollten, kann ich nicht zugeben. Es ist ja nicht nöthig, daß sie sich gerade als Agenten nähren. Ich halte es überhaupt nicht für wünschenswert!), daß die Zahl der Agenten so außerordentlich vermehrt werde. In letzterer Beziehung sind noch die Bestimmungen sehr wichtig, welche mit in der Verordnung enthalten sind hinsichtlich der Entziehung der Concesston wegen Winkelschriftstellerei. Denn der Agent, der einmal in dieser Beziehung gefehlt hat, erregt dann immer das Mißtrauen, daß er die Absicht , habe, in die Geschäfte der Advokaten einzugreifcn. Dem Herrn Vicepräsidenten bin ich sehr dankbar für die Be merkung, die er einer ganz zufälligen Wortstellung in mei ner letzten Rede gewidmet hat. Ich überzeuge mich durch seine sehr richtige Bemerkung, daß man eigentlich wohl sagen muß: „monarchisch-konstitutionell"; es erfordert dies das Anciennetätsprincip. Sachsen war früher mo narchisch, ehe die Constitution eingeführt wurde und das constitutionelle Princip zur Geltung kam. Wenn ich im Ausdrucke gewechselt habe, so ist das ohne Absicht ge schehen. Abg. Ziesler: Ich möchte den Worten, die ich, meine Herren, an Sie richten will, eine Verwahrung voraus schicken, die Verwahrung gegen die Annahme nämlich, al? ob ich ebenfalls mit Schießgewehr nur spielen wollte. Ich beabsichtige die Wehr und Waffe, die mir die Ver fassung giebt, zu gebrauchen, nicht damit zu spielen. Ich möchte der Deputation den Vorwurf machen, daß sie mit den §§. 27 und 28 der Verfassungsurkunde, aus wel chen ganz deutlich, für mich wenigstens ganz deutlich, sich ergiebt, daß die Erlassung der Agentenverordnung ohne Zustimmung der Stände unzulässig und mit der Ver fassungsurkunde unvereinbar gewesen sei, daß sie mit diesen Paragraphen, statt sie zu gebrauchen, gespielt habe. Ich kann wenigstens es fast nicht anders, als ein Spiel mit Worten nennen, wenn die Deputation auf Seite 753 des Berichts sagt: „Die Deputation kann füglich die Frage übergehen, ob kn der Verordnung vom 5. November 1859 überhaupt eine Beschränkung der durch §§. 27 und 28 garantirten Freiheiten enthalten ist, weil diese Freiheiten, wie auch die Petenten anerkennen, jedenfalls durch Gesetze beschrankt werden können." Ich muß offen gestehen, daß ich in den geheimniß- vollen Sinn dieser Worte nicht einzudringen vermocht habe. Es ist ganz richtig, daß alle Freiheiten durch Gesetze ein geschränkt werden können, aber eben so richtig ist es auch, daß zur Erlassung aller Gesetze die ständische Zustimmung erforderlich ist. Die Deputation hatte also die dringendste Veranlassung, sich zu fragen, ob in der Verordnung vom 5. November 1859 eine Beschränkung der persönlichen Frei heit enthalten sei, zu der ein Gesetz nothwcndig war. Ich kann dem Schlußvorschlage der Deputation, welchen sie als Ausdruck eines Wunsches bezeichnet hat, in keiner Weise beistimmen; denn einmal mag ich nicht, daß sich die Kammer auf einen Wunsch beschränkt, wo sie ein Recht zu fordern und zu wahren hat, dann scheint mir aber auch dieser Vorschlag einer nachträglichen Genehmigung der Agentenverordnung wie ein Ei dem anderen zu gleichen. Ich mag aber eine solche nachträgliche Genehmigung um so weniger aussprechen, als die Staatsregierung eine solche von den Kammern zur Zeit noch gar nicht verlangt hat^ Im Uebrigen kann ich dem Herrn Referenten ebensowenig, wie denjenigen geehrten Abgeordneten, die vorher sprachen, darin beipflichten, daß durch die Vorlage des Gewerbe gesetzes sich alle Bedenken gegen die Agentenverordnung
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