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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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der einzelnen Abstimmenden nicht gegen das Gesetz würde beschränkt werden können. Dann aber bleibt freilich nicht mehr viel übrig. Gegen eine Aufhebung des absoluten Stimmrechtes bei der ersten Wahl, wie Herr v. Welck wünschte, würde ich mich entschieden aussprechen müssen; mit relativer Stimmenmehrheit bei der ersten Abstimmung vorzugehen, halte ich doch für sehr bedenklich; ich mag nicht die Wahl des Kirchenvorstandes auf ganz kleine Zufällig keiten stützen. Daß in diese Wahl sich nicht auch Partei strömungen einmischen mögen, wünsche ich dem Herrn v. Welck auf Riesa von ganzem Herzen. Nachdem so ver schiedenartige Anträge gekommen sind, die in der That mir doch noch eine nähere Prüfung und Erwägung zu bedürfen scheinen, erlaube ich mir, den Vorschlag zu machen, die weitere Erwägung und Vorlegung einer Fassung für die §§. 27 und 30 an die Deputation zurückzuweisen. Die Sache muß durchaus noch einmal erwogen werden. Die Anträge gehen so durcheinander, daß ich in diesem Augen blick selbst nicht weiß, wie ich abstimmen soll, und um die Abstimmung.nach meiner Ueberzeugung einrichten zu können, mir diesen Vorschlag erlaube, nämlich: die Anträge zu den §§. 27 und 30 der Deputation zu weiterer Berathung zu überweisen. Präsident v. Schönfels: DaS ist ein Antrag, den ich verbunden bin, sogleich zur Unterstützung zu bringen. Die Kammer hat vernommen, daß Herr v. Zehmen bean tragt, die BerathuNg über §. 27 für heute auszusetzen und den Gegenstand an die Deputation zur neuen Bearbeitung zurückzugeben und ich frage, ob die Kammer diesen Antrag unterstützt? — Wird sehr zahlreich unterstützt. Nun muß über diesen Antrag vorzugsweise gesprochen werden. Ich weiß nicht, ob Jemand darüber das Wort begehrt? Kammerherr v. Erdmannsdorff: Ich bin ganz ein verstanden init dem Antrag des Herrn v. Zehmen; aber ich bitte den Herrn Präsidenten, daß er auch bei Annahme des Antrags die Debatte ihren Lauf gehen lasse. Es ist für die Deputation sehr wünschenswerth, wenn sie die An sichten der Kammermitglieder kennen lernt. Eine Abstim mung kann nicht stattfinden; aber die Debatte kann ihren Lauf nehmen. Daraus ersehen dann die Deputationsmit glieder, wie die Ansicht der Kammer sich gestaltet, wobei ich voraussetze, daß durch den Antrag sich die Debatte abkürzen und nur das zu Tage kommen wird, was we sentliche Bedenken über die vorliegende Frage enthält. Präsident v. Schönfels: Das läßt sich wohl mit einander vereinigen; Diskussion ohne Abstimmung, da gegen ist Nichts einzuwenden, sofern die Kammer damit einverstanden ist. Nur würde sich vorerst die Debatte besonders auf den gestellten Antrag erstrecken müssen. Referent Vicepräsident v. Friese n: Ich bemerke nur, daß, wie ich glaube und erwartet habe, noch von Seiten der Staatsregierung ein Vorschlag kommen wird, der uns vielleicht die Beschlußfassung, sehr erleichtern würde, auch ohne daß die Deputation noch ein Mal zur Be rathung zusammenträte. Deshalb will ich mich über den Antrag des Herrn v. Zehmen noch nicht aussprechen. König!.Commissar Geh.Nath vr. Hübel: Ich habe zu vörderst zu wiederholen, daß die Staatsregierung mit der Ab sicht der geehrten Antragsteller v. Nostiz Und vr. Koch ganz einverstanden ist. Es geht aus dem Entwürfe sowohl, wie aus den Motiven hervor, daß die Staatsregierung wohl gefühlt hat, man könne allgemein anwendbare Be stimmungen über die Wahl des Kirchenvörstandes für alle größeren und kleineren Parochien nicht geben. Es ist des halb und um den verschiedenen örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen, fast Alles der statutarischen Feststellung überlassen worden. Die Frage, ob -man absolute Stim menmehrheit bei den Wahlen verlangen solle? ist ein Gegenstand reiflicher Erwägung gewesen. Im Interesse des Kirchenvorstandes, im Interesse der Gemeinden, welche er vertreten soll, entschied man sich dafür. In größeren Parochien wird es aber wohl schwierig sein, bei Urwahlen absolute Stimmenmehrheit zu erlangen, und wenn bei einer großen Wahlversammlung die erste Ab stimmung keinen Erfolg gehabt hat, so daß eine zweite Abstimmung veranstaltet werden muß, so mag es wohl schwer sein, die Wahlversammlung dazu zusammen zu halten. Es wird daher wohl in größeren Parochien von der An forderung absoluter Stimmenmehrheit abgegangen werden müssen. Herr v. Nostiz unterscheidet in seinem Anträge zwischen Stadt und Land; er will das im Entwürfe vor geschlagene Wahlverfahren für das platte Land angewendet wissen und für kleine Städte, welche die Städteordnung nicht angenommen haben; in größeren Städten soll die Art der Abstimmung statutarischer Feststellung Vorbehalten bleiben. Der Entwurf sagt aber in §. 30 ganz allgemein, „die Wahl erfolgt auf eine nach den örtlichen Verhältnissen festzustellende Weise"; läßt also eine größere Freiheit; denn es wird auch größere Landparochien geben, in welchen Wan, nicht gut zu Wahlen mit absoluter Stimmenmehrheit kom- jmen kann, wie es kleine Städte'giebt und kleine Parochien in. größeren Städten, wo man ohne große Schwierigkeit solche Wahlen zu Stande wird bringen können. Ich glaub? daher, es wäre das Zweckmäßigste, bei dem §, 27, wie er hier gefaßt ist, stehen zu bleiben und bei dem §. 27 oder 30 folgenden Satz einzuschaltey: „Mit Genehmigung der Consistorialbehörde kann in größeren Parochien die Wahl der Kirchenvorsteher auch nach relativer Stimmenmehrheit und durch von der Kirchen gemeinde gewählte Wahlmänner erfolgen". Es ist in §. 30 wohl schon hinlänglich betont, daß
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