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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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rvogegen die Minorität sich für die unveränderte Beibehaltung des ganzen Paragraphen erklärt, Das Gutachten der Majorität hat sich nun nach den gefaßten Beschlüssen erledigt und es ist nun die Majorität mit der Minorität zusammengetreten und beide beantragen gemeinschaftlich die unveränderte Annahme des §. 36. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über §. 36 das Wort verlangt? . Secretär Wimmer: Ich wollte mir erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß der Entwurf nichts Bestim mendes darüber enthält, wie die Zuwahl bei eingetretener Vacanz erfolgen soll? Es ist wohl nicht der Sinn der hohen Staatsregierung, daß dxr Kirchenvorstand selbst eine Wahl aus den Kirchengemeindemitgliedern vornehmen soll. Unter dem Worte ,,Wach!" versteht ma,n aber doch die Be- fugfliß, aus Mehreren zu wählen. Hs scheint daher, daß der Kirchenvorstand unter Denen wählen solle, welche die meisten Stimmen bei der letzten Hauptwahl gehabt haben. In diesem Falle dürfte es wohl geeigneter erscheinen, an statt „Zuwahl" zu bestimmen, daß Diejenigen in den Kirchenvorstand eintreten, welche bei der letzten Hauptwahl die meisten Stimmen gehabt haben» so daß der Kirchen vorstand nicht zu wählen nöthig hat. Wis die Bestim mung jetzt im Entwürfe lautet, fehlt es an Anhalt, auf welche Wsise der Kirchenvorstand die Zuwahl vorneh men soll. Königl. Commissar vr. Hübel: Es ist die Absicht der Regierung,, dem Kirchenvorstande. bei dieser Wahl ganz freie Hand zu lassen. Der Kirchenvorstand soll aus der Kirchengemeinde eben so unbeschränkt wählen, wie die Ge meinde, wenn sie zur Wahl zusammentritt. Kammerherr v. Erdmannsdorff: Gegen den Vor schlag des Herrn Bürgermeisters. Wimmer, daß ohne Wei teres Diejenigen eintreten sollen, welche die meisten Stim men gehabt haben, müßte ich mich entschieden aussprechen. Hs ist das eili Uebelstand z. B. bei den Wahlen auf dem Lgnde. Da ist es so: in den Gemeinderath tritt, wenn eine Vacanz eintritt, Der ein, welcher zunächst die meisten Stimmen hat. Dadurch wird das erreicht, daß in der Re^el mit nur wenigen Ausnahmen Einer herein kommt, dep qstdfrer An^cht, als der Ausgeschiedene ist. Gewöhn« sich-ist Derjenige, der. die nächst meisten Stimmen hat, Irr unterlegen« Candidat der Gegenpartei. Das ist also nicht zu wünschen'. Referent Vicepräsident v. Friesen: Das, was Herr Bürgermeister Wimmer vorschlägt, würde die Wahlfreiheit gerade so recht beschränken und deshalb müßte ich mich auch dagegen «klären. Es soll, wie der.Herr königliche Com missar gesagt hat, dem Kirchenvorstande bei der Zuwahl vollkommene Freiheit gelassen werden; er kann aus den Personen wählen, die nach 26 für geeignet gefunden werden; aber Beschränkungen soll er nicht Unterliegen und ich wüßte in der Lhat nicht, wozu-diese Beschränkung führen und welchen, Nutzen sie haben sollte, Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand weiter über §. 36 das Wort begehrt? Es scheint nicht der Fall zu sein; ich werde daher die Debatte über diesen Paragraphen schließen und, sofern der Herr Referent Nichts zu bemerken hat, zur Abstimmung übergehen. Die Deputation rathet der Kammer an, §.' 36 in unver änderter Maaße anzunehmen und ich frage, ob die Kammer ihrer Deputation hierin beistimmt? — Einstimmig Ja. Referent Vicepräsident v. Friesen: §. 37. Wirkungskreis des Kirchenvorstandes., Der Wirkungskreis des Kirchenvorstandes umfaßt fol gende Obliegenheiten und Befugnisse: 1) Erhaltung von Zucht und Sitte und Belebung deS christlichen Sinnes in der Kirchengemeinde; 2) Aufsicht über würdige Feier der Sonn- und Fest- täge, Aufrechthaltung und Beförderung der äußeren Ordnung beim Gottesdienst; 3) Aufsicht über die kirchlichen Gebäude und deren Gebrauch; 4) unmittelbare Verwaltung und nächste Beaufsichti gung des Vermögens der Kirche und der ihr ge widmeten oder sonst mit dem Kirchenvermögen ver bundenen Stiftungen; 5) Mitwirkung und Erklärung Namens der Gemeinde bei Aenderungen in der Liturgie; 6) Ausübung der Rechte, welche bei der Besetzung der « geistlichen Stellen und der niederen Kirchenämter der Kirchengemeinde zustehen; 7) Wahl zur Synode; 8) Vektretung des Kirchenlehns und der Gemeinde in Rechtsangelegenheiten; 9) Mitaufsicht über die Volksschulen zur Wahrnehmung des kirchlichen Interesses an der christlichen Erziehung der Jugend; 10) Mitwirkung bei der Armen- und Krankenpflege. Motiven zu §. 37 sind keine gegeben. — Die De putation sagt: §. 37 erhält durch die nachfolgenden §§, 38 bis 46 seine nähere Bestimmung, namentlich werhen die Punkte 4 und 2 durch die §§. 38 und 39 weiter ausgeführt und durch Seite 6V der Motiven erläutert. Weitete Bemerkungen für die fol genden Paragraphen vorbehaltend, beantragt die Deputation hur zu Punkt 5 den Wegfall der Worts: „Mitwirkung und", so daß der Satz anfangen würde: „Erklärung Namens der Gemeinde" rc., ein Antrag, welcher durch §. 42 hinlängliche Rechtfertigung erhalten dürfte, da, wie dort bestimmt wird, die Gemeinde sich ohne Veranlassung der Kirchenbehörden tnit Berathun- gen über Liturgie nicht abzugeben und derselben nur auf
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