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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028267Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028267Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028267Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 17
- SonstigesMilitärstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen. 43
- Protokoll4. Sitzung 137
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, die Gerichtsbehörden bei der königlich ... 143
- Protokoll5. Sitzung 165
- Protokoll6. Sitzung 177
- Protokoll7. Sitzung 211
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 263
- Protokoll10. Sitzung 297
- Protokoll11. Sitzung 319
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 373
- Protokoll14. Sitzung 393
- Protokoll15. Sitzung 419
- Protokoll16. Sitzung 445
- Protokoll17. Sitzung 469
- Protokoll18. Sitzung 497
- Protokoll19. Sitzung 525
- Protokoll20. Sitzung 551
- Protokoll21. Sitzung 577
- Protokoll22. Sitzung 599
- Protokoll23. Sitzung 623
- Protokoll24. Sitzung 643
- Protokoll25. Sitzung 671
- Protokoll26. Sitzung 697
- Protokoll27. Sitzung 707
- Protokoll28. Sitzung 741
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden am Schlusse ... 756
- Protokoll29. Sitzung 757
- Protokoll30. Sitzung 793
- Protokoll31. Sitzung 817
- Protokoll32. Sitzung 839
- Protokoll33. Sitzung 859
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 901
- Protokoll36. Sitzung 917
- Protokoll37. Sitzung 935
- Protokoll38. Sitzung 963
- Protokoll39. Sitzung 989
- Protokoll40. Sitzung 997
- Protokoll41. Sitzung 1025
- Protokoll42. Sitzung 1055
- Protokoll43. Sitzung 1073
- Protokoll44. Sitzung 1089
- BandBand 1860/61,1 -
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einzelne Gemeinde nur in Verbindung mit dem Ganzen der Kirche handelt. Sie, die Einzelne, wird ja doch nicht -die «volle Ueberschau über die geeigneten Personen haben.! Daß die Gemeinde mit thatig sein muß, versteht sich -von selbst; aber daß von -ihr Mein Alles ausgehe, erscheint nicht vernünftig ; denn damit -riße man die Gemeinde vom Ganzen los. In dieser Maaße, daß immer-nur i n dem gegliederten Organismus der Kirche den Gemeinden die Freiheit zusteht, müssen diese Dinge beurtheilt werden; sonst wird nichts Gutes daraus. Freiherr v. Rochow: Der geehrte Abg. Rittner scheint den Schlußsatz meiner Aeußerung überhört zu haben. Ich habe gesagt, die Regierung habe wohl gethan, die weitere Fortbildung und Entwickelung des Patronats der neuen Kirchenverfassung selbst zu überlassen. Bürgermeister vr. K och: Ich ckann es nicht unter lassen, den geehrten Vorrednern meinen Dank auszusprechen, daß sie auch auf meinen nicht unterstützten Antrag in ihren Reden eine so eingehende Rücksicht genommen haben. Zu nächst möchte ich dem Herrn Referenten einhalten, daß ich mir weder drohen lasse, noch daß ich mich jemals unter fange, selbst zu drohen. Im Gegenthcile befinde ich mich mit dem Herrn Referenten in vollständiger Uebereinstim-- M»ng; denn auch ich berief mich ja, wie er, auf die innere Nothwendigkeit, die in dieser Frage gebieterisch auftritt. Diese innere Nothwendigkeit habe ich betont als Eonsequenz aus den Vordersätzen, die mir angenommen haben-und diese Nothwendigkeit wird sich geltend machen, was wir auch immer beschließen mögen. Es ist weder staatsmännisch, noch auch konservativ, wenn man vor dieser inneren Noth- wendigkeit sich so lange die Augen verschließen will, bis sie zwingend vor uns steht. Wenn der Herr Referent mich auffordert, Ihnen rin Beispiel zu nennen, wo einer Ge meinde in Sachsen ein Katechismus oder ein Gesangbuch gegen ihren Willen- entzogen worden sei, so muß ich zunächst erwidern, ich habe überhaupt nicht von Sachsen, sondern im Allgemeinen gesprochen. Gesangbuchstreite bedauerlicher Art werden außerhalb Sachsen dem geehrten Herrn Refe- -rentrn, ohne daß ich seinem historischen Gedächtnisse zu -Hülfe zu kommen brauche, bekannt fein. Was dagegen die -Katechismusfrage anlangt, -so ist ganz in der Nähe des Mvhnvrts - des Herrn Referenten im Anfänge der vierziger Jahre wirklich in Sachsen ein solcher Fall vorgekommen. -Anfang der vierziger Jahre wurde-der vielleicht 25 oder 30 ZJahre ün Leipzig heimisch gewesene und liebgewonnene RosenmüNerfsche Katechismus abgeschafft und wer damals unsere Stadt gesehen hat, wird wissen, welche höchst be dauerliche Aufregung diefe Maaßregel nach sich zog. Wenn weiter der Herr Referent sagte, es verstehe sich in Fragen der Liturgie ganz von selbst, daß man die Gemeinden darüber frage und höre, so ontgegne ich darauf: wenn sich das ganz von selbst versteht, was ist denn da so Bedenkliches darin, daß wir eine darauf bezügliche Vorschrift in unserer Kir chenordnung aufnchmen? Verstünde, es sich nicht von selber, so würde vielleicht von Bedenken die Rgde sein können. Dem geehrten, letzten, hochwürdigen Redner habe ich, wenn derselbe andeutete, daß ich die Kirchenordnung als ein Chaos behandle, wohl gar in chaotische Verwirrung bringe, bloß zuzugestehen, daß ich weder feiner logischen-Schärfe zu fol gen, noch dieser die Spitze zu bieten im Stgnde bin. Wenn er in meiner Darstellung-chaotische Verwirrung gefunden hat, so muß ich das über mich ergehen lassen. Ich habe geglaubt, die ganze Kirchenverfassung sei so scharf in ihren einzelnen Sätzen an einander gegliedert, daß nicht ein ein ziges hinweggelassen werden dürfte, um nicht das ganze System über den Haufen zu werfen. Ich scheine mich indeß darin geirrt zu haben. Oberhofprediger vr. Liebner: Ich bemerke, daß ich nicht eine Verwirrung bei Herrn vr. Koch annehme nn verletzenden Sinne; sondern ich wollte hauptsächlich in dem, was er ausgesprochen, die eigentliche, innerste Meinung aufsuchen, und sie bezeichnen als etwas sehr Lichtes, das uns einigte. Präsident v. Schön fels: Ich habe zu erwarte^ ob Jemand weiter das Wort verlangt? Rittergutsbesitzer Rittner: Ich wollte nur fragen, wie es mit der Abstimmung bei Punkt 5 wird, wo die Deputation den Ausfall des Wortes „Mitwirkung" anräth. Es wird das Wort wohl einzeln zur Abstimmung zu kom men haben, damit man die Zustimmung zu der Rcgieruirgs- Vorlage aussprechen kann. Präsident v. Schönfels: Ich habe geglaubt, bei der Abstimmung folgendermaaßen zu verfahren: den Paragraph im Ganzen zur Abstimmung zu bringen mit Vorbehalt dessen, was die Deputation und beziehendlich die Majorität der Deputation vorschlägt. Ich habe zu erwarten, ob Je mand weiter das Wort verlangt? Es scheint nicht so; ich schließe daher die Debatte über §. 37 und werde dem Her« Referenten, sofern derselbe Etwas zu bemerken hat, da§ Schlußwort ertheilen. — Hierauf wird verzichtet und so gehe ich zur Abstimmung über. Die Modalität der Ab stimmung habe ich vorhin angegeben, es hat sich dagegen keine Stimme erhoben, ich werde.demgemäß verfahren können. Die Deputation rathet an, wie bereits erwähnt worden ist, die Annahme des §. 37 mit Ausschluß zweier Abänderungen, die sie vorschlägt beim fünften Punkte und die von der Majorität beim vierten Punkte vorgeschlagen worden. Bei« vierten Punkte beantragt die Majorität der Deputation, den Satz so zu fassen: „Mitwirkung bei der Verwaltung, sowie bei der Be aufsichtigung des Vermögens" rc. Beim fünften -Punkte aber beantragt die Deputation den Wegfall des Wortes „Mitwirkung", so daß der Sch
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